FYI.

This story is over 5 years old.

england

Nach schottischem Modell: Werden Schwalben bald nachträglich bestraft?

In Schottland gibt es schon seit 2011 nachträgliche Strafen für Schwalbenkönige. Nun denkt man in England—und sogar bei der FIFA—darüber nach. Der DFB tat das schon vor über 20 Jahren—hat aber jetzt keinen Mut mehr.

7. August 2016, schottische Premier League: Jamie Walker, Offensivspieler von Heart of Midlothian, ließ sich mit einer Schwalbe im Spiel gegen Celtic Glasgow im Strafraum fallen. Der Schiedsrichter fiel darauf rein und pfiff Elfmeter. Walker trat selbst an und traf zum zwischenzeitlichen Ausgleich beim späteren Celtic-Sieg. Was nach einer ganz alltäglichen und ziemlich ärgerlichen Szene aus der Fußballwelt aussieht, ist weitaus mehr. Denn: Nach dem Spiel schaute sich der schottische Fußballverband (SFA) den Vorfall an, erkannte die Schwalbe und sperrte Walker für zwei Spiele.

Anzeige

Zwei Spiele Sperre für eine Schwalbe—klingt nach einer logischen Folge für unsportliches Verhalten, ist aber im Fußball noch immer eine Rarität. Doch das könnte sich bald ändern: Der englische Fußballverband überlegt momentan diese Regel ebenfalls zu übernehmen. Wie die Times of London in einem Bericht erklärte, sei die FA vom schottischen Ansatz beeindruckt und überlegt nun über eine ähnliche Vorgehensweise gegen Schauspieler in England nach. Deshalb wolle man eigene Vertreter nach Schottland entsenden, um sich die Handhabe vor Ort anzuschauen.

Die nachträgliche Bestrafung von Schwalben gibt es bei der SFA schon seit 2011. Sie bestraft Schwalben, die zu Freistößen oder Elfmeter führen und während des Spiels nicht belangt wurden, anhand einer Videoauswertung eines speziellen „Compliance Officers". Die Strafe: zwei Spiele. Wenn gegen die Entscheidung ein Einspruch erhoben wird, geht der Fall vor ein Drei-Personen-Panel bei dem unter anderem ein ehemaliger Liga-Schiedsrichter anwesend ist.

Die Regel könnte jedoch nicht nur in England, wo das „Diving" traditionell zu Buh-Rufen und allgemeiner Ablehnung selbst bei den eigenen Fans führt, auf offene Ohren stoßen. Besonders in Deutschland dürfte nach dem Schwalben-Aufschrei um Leipzigs Timo Werner eine Änderung durchaus die Fan-Gemüter beruhigen und gleichfalls solche Unsportlichkeiten in entscheidenen Spielszenen unterbinden. Zu Werners nachträglicher Nichtbestrafung sagte Anton Nachreiner, Vorsitzender des DFB-Kontrollausschusses, damals zu Bild: „Wir haben die Angelegenheit eingehend geprüft. Im Endeffekt hat der Schiedsrichter eine Tatsachenentscheidung getroffen. Eine nachträgliche Bestrafung des Spielers wäre nur dann möglich gewesen, wenn Herr Werner auf eine Befragung durch den Schiedsrichter wahrheitswidrig geantwortet hätte. Dies war hier nicht der Fall."

Anzeige

Mehr Theater: Diese zehn Schauspiel-Talente sind für die Schwalbe des Jahres nominiert

Im Fall Vidal, der Anfang des Jahres im DFB-Pokal-Halbfinale des FC Bayern München gegen Werder Bremen absichtlich fiel, erklärte der Verband, dass der Schiedsrichter eine „nicht angreifbare Tatsachenentscheidung" getroffen habe, weshalb „eine nachträgliche Verfahrenseinleitung durch den DFB-Kontrollausschuss aus Rechtsgründen ausgeschlossen" sei. Doch trotz einer „Tatsachenentscheidung" hat es im deutschen Fußball sogar vor über 20 Jahren schon mal eine (happige) Strafe für eine Schwalbe gegeben: Im April 1995 hatte der DFB den BVB-Spieler Andy Möller nach seiner Jahrhundert-Schwalbe gegen den KSC nachträglich für zwei Spiele und 10.000 Mark Geldstrafe gesperrt. Der DFB erklärte die Schwalbe damals in der Anklageschrift als „besonders verwerflich" und „rücksichtslos"—denn sie sei „aus purem Eigensinn" geschehen. Aber gilt das nicht für fast alle Schwalben?

Der Grund, wieso sich der DFB noch zurückhalten könnte, ist einerseits die FIFA. Der Weltverband hat keine nachträglichen Sanktionen gegen Schwalben in seinem Regelbuch verankert—aber Verbände können es wie der schottische auch selbst regeln. Zudem gab es damals nach der DFB-Strafe gegen Möller eine Rüge der FIFA. Einen weiteren Punkt, wieso sich der DFB seit dem Fall Möller zurückhält, erklärten die Schiedsrichter-Experten von Collinas Erben in ihrer Kolumne bei N-TV: „Vor allem aber hält sich das Sportgericht seitdem wieder konsequent an seine Grundsätze. Und das heißt auch, dass es sich 'nicht als Reparaturbetrieb für falsche Schiedsrichterentscheidungen' versteht, wie sein Vorsitzender Hans E. Lorenz es einmal formuliert hat."

Die FIFA hat die Idee von einer nachträglichen Schwalben-Bestrafung übrigens auch auf dem Schirm, das verriet zumindest der technischen Berater Marco van Basten der BBC. Es passt zur wohl unausweichlichen Neuerung um den Videobeweis, den der Weltverband ebenfalls testet. Der Gedanke, eine Schwalben nachträglich zu bestrafen, ist zwar nicht neu, doch man sollte ihn wieder aufgreifen, wie es schon der schottische Fußballverband zeigt. Denn dann werden sich die Werners, Vidals und andere fliegende Schauspieler ihre Sprünge zwei Mal überlegen.