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Ein 18-Jähriger hat seine private Drohne mit einer Handfeuerwaffe aufgerüstet

Der DIY-Quadcopter mit Pistole löst eine Kontroverse um die Nutzung privater Drohnen aus.

Es sieht ziemlich bedrohlich aus, wie Austin Haughwouts selbst gebauter Quadcopter in der Luft schwebend einen Schuss nach dem anderen mit einer halbautomatischen Handfeuerwaffe abgibt. Die Idylle und Anmut, mit denen private Drohnenaufnahmen sonst häufig aufwarten, sucht man hier jedenfalls vergeblich. Der 18-jährige Maschinenbaustudent aus der US-Kleinstadt Clinton (Connecticut) hatte eigenständig eine Pistole auf seinem Multirotor montiert und hielt den anschließenden Testflug auf dem Privatgelände seiner Eltern per Kamera fest.

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Mit dem 14-sekündigen Clip, den Haughwout vor knapp zwei Wochen unter dem Titel „Flying Gun" auf YouTube stellte, löste der Teenager in den Kommentarspalten internationaler Print- und Onlinemedien gleich mehrere Kontroversen aus. Sowohl Privatsphären-Paranoiker, die private Copter auch gerne mal eigenhändig vom Himmel schießen, als auch Drohnenfans, die ihr Hobby bedroht sahen, kritisierten den 18-Jährigen vehement.

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„Kollege, das ist total bescheuert. Nimm das offline. Warum auf Erden setzt du den Spaß an Drohnen für ALLE auf's Spiel?", sorgen sich vor allem auf YouTube entrüstete Hobby-Drohnenpiloten, die durch Haughwouts Video ein negatives Image für ihre liebste Freizeitbeschäftigung heraufziehen sahen und bereits staatliche Verbote befürchteten. Haughwout zählt sich dabei selbst zur Fraktion der Fans und Befürworter des legalen privaten Drohnenvergnügens. Seine fliegende Schusswaffe hatte er im Rahmen eines Sommerkurses mit dem Titel „Manufacturing Engineering Processes" an seiner Uni entwickelt.

Ebenfalls äußerst ablehnend—allerdings aus ganz anderem Grund—beschwören andere bereits den Untergang des Abendlands herauf und äußern schlichtweg dystopische Gedanken: „So ein Scheiß wie dieser macht Angst vor der Zukunft", „Jeder Hanswurst kann mit einen mörderischen Multirotor Angriffe aus kilometerweiter Entfernung starten" oder „Was ihr seht, ist der Sklaventreiber eurer Enkel".

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Während sich Haughwout trotz gewaltigen Medienechos bisher nicht zu Sinn und Zweck seiner Erfindung geäußert hat, prüfen aktuell drei verschiedene Behörden einen möglichen Verstoß gegen geltende Gesetze, darunter auch die bundesstaatliche Luftfahrtbehörde von Connecticut. Sie verbietet generell „leichtsinnige und verantwortungslose" Luftmanöver. Das Anbringen einer Handfeuerwaffe, die die Kontrolle des Quadcopters durch ihren Rückstoß äußerst schwierig macht, dürfte mit Sicherheit dazuzählen.

Auch in Deutschland bekommt man Copter mittlerweile in nahezu jedem Baumarkt hinterhergeschmissen und für Drohnen, die weniger als fünf Kilogramm wiegen, brauchen Piloten keinerlei Genehmigung. Festgeschrieben ist nur, dass die Drohne immer in Sichtweite bleiben muss und mit möglichen Kameraaufnahmen keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Wer nun aber diese beiden Punkte, vor allem letzteren, überwacht, ist äußerst fraglich. Klar ist nur, dass eine mit Waffen aufgerüstete Drohne Marke Eigenbau in Deutschland genauso wie jegliche andere Form von privatem Waffenbau gesetzlich verboten ist.

Im Fall des Austin Haughwout hat sich jetzt auch die landesweit agierende Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) eingeschaltet: „Wir werden uns so bald wie möglich für die Regulierung von Drohnen einsetzen. Während die Überwachung per Drohne seitens der Regierung unser Hauptanliegen bleibt, müssen wir umfassende Verordnungen für unregulierte Drohnen angehen", so die ACLU in einem öffentlichen Statement.

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Auch in Deutschland haben erste Städte bereits Flugverbote ausgesprochen. In Berlin zum Beispiel sind Drohnenflüge jeglicher Art innerhalb des S-Bahnrings ohne Genehmigung schlicht untersagt. Gleichzeitig wächst der Markt für private und kommerzielle Drohneneinsätze auch hier kontinuierlich—von der Landwirtschaft, Film- und PR-Aufnahmen über die Liefer-Drohnen der Deutschen Post bis hin zu Überwachungscoptern. Öffentliche Auseinandersetzungen, Klagen und Proteste werden hier mit Sicherheit noch auf uns zukommen.

Um der zunehmenden Aversion gegenüber den unbemannten Flugobjekten zu begegnen, haben einige kleinere Drohnenhersteller eine Art freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben: Auf der Website noflyzone.org können Bürger weltweit ihre Adressen eintragen, um darauf hinzuweisen, dass Drohnenflüge über ihrem Zuhause unerwünscht sind. Die Daten würden angeblich in die Drohnen einprogrammiert. Rechtlich bindend sind die privaten Flugverbotszonen aber natürlich nicht.