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Stiftung Warentest veröffentlicht Geldstrafen-Katalog für Hasskommentare

„Merkel muss öffentlich gesteinigt werden” kostet 2000 Euro.
Stiftung Wartentest erklärt die Verlinkung der Internetwachen als Reaktion auf Facebooks laschen Umgang mit Hasskommentaren. Foto: Screenshot Facebook

Die Stiftung Warentest hat am Dienstagabend mit einem Facebook-Post für Aufregung in den sozialen Medien gesorgt. Unter dem Titel „Hassrede im Netz und ihre Konsequenzen" veröffentlichte die Verbraucherorganisation eine Liste von Geldstrafen, die deutsche Gerichte über die Verfasser sogenannter Hasskommentare auf Facebook verhängt haben.

Außerdem verlinkte der Post die Internetwachen aller Bundesländer, in denen es bereits die Möglichkeit gibt, online Anzeige zu erstatten. „Lasst euch von Hasskommentaren nicht entmutigen und davon abhalten, euch an Debatten zu beteiligen", lautete die dazugehörige Botschaft.

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Die mit Abstand härteste Strafe der aufgeführten Beispiele—200 Tagessätze á 25 EUR—gab es dabei für das Leugnen des Holocausts. Dieses ist in Deutschland bereits seit Jahrzehnten durch mehrere Gesetze als Straftat definiert. Der Fall zeigt, dass beim Thema Hasskommentare zunehmend deutsches Recht über die Richtlinien von Facebook gestellt wird—eine Forderung, die Heiko Maas bereits im Sommer 2015

gegenüber Facebook

stellte. In den USA wird das Leugnen des Holocausts nicht als Straftat geahndet, und auch in anderen Fällen ließ Facebook US-amerikanische Standards hinsichtlich der Meinungsfreiheit höher einstufen als die Beschwerden deutscher User, die hetzerische oder rassistische Kommentare gemeldet hatten. Wohl genau aus diesem Grund hatte Stiftung Warentest parallel zu den Urteilen auch die Adressen der Internetwachen veröffentlicht.

Mit dem regelrechten Shitstorm, der daraufhin auf der Seite einsetzte, hatte die Social-Media-Abteilung von Deutschlands bekanntester Stiftung dabei aber wohl nicht gerechnet. Die Kritik an dem Post war vielfältig, ließ aber im Großen und Ganzen Wohlbekanntes verlauten: Es würden nur rechtsextreme Beispiel aufgeführt, der Post rufe zu einer Blockwartmentalität des Denunzierens auf, die geschilderten Beispiele würden von der Meinungsfreiheit gedeckt, diese sei in Deutschland aber unter „Zensurminister" Heiko Maas bereits gestorben. Und vor allem: Darf die Stiftung Warentest so etwas überhaupt?

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Hier die Antworten der Social-Media Redaktion von Stiftung Warentest:

Tatsächlich sind die geschilderten Beispiele nur ein winziger Auszug aus einer Vielzahl an Gerichtsurteilen, die in den vergangenen Monaten gegen die Autoren von Hasskommentaren auf Facebook gefällt wurden. Mit ihrem viral gegangenen Post weist die Stiftung nun noch einmal besonders darauf hin, dass derartige Fälle über die Internetwachen relativ unaufwändig zur Anzeige gebracht werden können—eine Möglichkeit, von der Betroffene in jedem Fall Gebrauch machen sollten.