Worum geht es konkret?Größter Kritikpunkt: das so genannte "Poolen" von Leistungen.Bestimmte Leitungen sollen nicht mehr individuell, sondern nur für mehrere Betroffene gemeinsam bewilligt werden. In der Praxis kann das bedeuten, dass Menschen im Rollstuhl nicht mehr dann in die Stadt fahren können, wenn sie das wollen—sondern abhängig von anderen Rollstuhlfahrern sind, die, wenn es schlecht läuft, eben gerade nicht mit dem Bulli in die Stadt wollen. Und ähnlich läuft es auch beim Wohnen: Ein Sachbearbeiter wird künftig entscheiden, was den behinderten Menschen zuzumuten ist und was nicht. Konkret hat der Sachbearbeiter dann zum Beispiel die Macht zu entscheiden, ob Betroffene lieber in einer Einrichtung statt in einer eigenen Wohnung leben dürfen.Kritik am #Bundesteilhabegesetz v. @EinAugenschmaus: "Sachbearbeiter entscheidet, ob ich teilhaben darf oder nicht. Das finde ich unmöglich" pic.twitter.com/WhiVitMPMg
— ARD Morgenmagazin (@ardmoma) 1. Dezember 2016
Und wer bestimmt den Rahmen des Zumutbaren? #nichtmeinGesetz
— Rollifräuleinelfe (@RolliFraeulein) 1. Dezember 2016
Wie soll das realistisch funktionieren, dass sich Menschen mit #Behinderung unter Umständen Assistenden teilen sollen? #nichtmeingesetz
— Nicole (@NicolesCards) 1. Dezember 2016
Noch mehr Kritik kommt von Gewerkschaften und Interessensverbänden: Das Gesetz habe einen blinden Fleck, im Beruf würde es auch in Zukunft nicht einfacher für Behinderte werden.Die Kritik der Betroffenen ist auch eine ganz generelle:#nichtmeingesetz #alleinzuhaus Zwangspoolen salonfähig gemacht? | kobinet-nachrichten https://t.co/qNsZ2NcsLK
— Jens Merkel (@merkeljens1) 18. November 2016
Gesunde Personen machen ein Gesetz für Behinderte… Finde den Fehler #nichtmeingesetz
— Cerebraler Dünnpfiff (@Kartoffelsepp) 1. Dezember 2016
Fazit: Nicht alles ist gut. Der Umkehrschluss darf aber nicht sein, dass alles schlecht ist. Unter #Bundesteilhabegesetz —und auch via #nichtmeingesetz gibt es auch vereinzelt Positiv-Reaktionen.Gründe hierfür: Betroffene müssen sich nach der Gesetzesverabschiedung nun nicht mehr einer Extra-Prüfung unterziehen, die feststellt, ob sie zum Studium geeignet sind. Es gelten nun (WTF, das galt vorher nicht?) die entsprechende Zugangsbestimmungen, die für alle gelten.Dass es das Gesetz nun immerhin in verbesserter Form gibt, hat einen Grund, über den wir (gerade auch in diesen Zeiten) alle mal ein bisschen nachdenken sollten:Leute, ganz ehrlich, jemand oder am besten mehere von uns sollte in den Bundestag rein.
Sonst geht das so weiter. Immer.#nichtmeingesetz
— Rollifräuleinelfe (@RolliFraeulein) 1. Dezember 2016
Bartsch weißt daraufhin, dass sich außerparlamentarische Opposition lohnt. Das Gesetz wurde wegen der Proteste verbessert. #NichtMeinGesetz
— Christiane Link (@Christiane) 1. Dezember 2016