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Bundestagswahl 2017

Wegen Volksverhetzung: Ermittlungen gegen Alexander Gauland

Bei den AfD-Spitzenkandidaten brennt gerade die Bude.
Foto: imago | Future Image

Alexander Gauland hätte gemütlich im Sessel seine Lieblingsstellen aus Finis Germania lesen können, während er einen Teller Graubrotstullen auf dem Bügelfaltenhosenbein balanciert. Oder wie AfD-Vorsitzende eben sonst so die Woche ausklingen lassen. Daraus wurde nichts. Am Sonntagabend wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen ihn wegen Volksverhetzung ermittelt.

Anlass war eine Wahlkampfrede Ende August in Thüringen, bei der Gauland sagte, man solle die türkischstämmige Staatsministerin für Migration, Aydan Özoguz, in Anatolien "entsorgen". Daraufhin erstattete unter anderem der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer Anzeige wegen Volksverhetzung.

Als Fraktionschef der Brandenburger AfD genießt Gauland nicht automatisch Immunität, anders als es in anderen Bundesländern der Fall wäre. Jetzt könnte höchstens noch der Landtag ein Veto einlegen.

Gauland wollte sich damals nicht für seine Äußerungen entschuldigen. Laut dpa sagte er jetzt, dass er die Ermittlungen für völlig verfehlt halte. Bis Sonntagabend habe er nichts davon gewusst. Wirklich geschockt haben dürfte ihn die Nachricht nicht. Anzeigen wegen Volksverhetzung gehören in AfD-Führungskreisen fast schon zum guten Ton. Auch die AfD-Parteivorsitzende Frauke Petry und Björn Höcke, AfD-Franktionsvorsitzender im Thüringer Landtag, durften sie sich schon ins Parteibuch schreiben. In beiden Fällen wurde jedoch kein Verfahren eröffnet. Nachdem am vergangenen Wochenende eine rassistische Mail geleakt wurde, die angeblich von Alice Weidel stammt, stehen momentan beide AfD-Spitzenkandidaten unter Beschuss. Sollte Gauland wirklich verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

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