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Verbrechen

Thüringens Justizminister will Kinderporno-Ringe mit expliziten Comics bekämpfen

Darf ein Staat Kinderpornos verbreiten, um Täter zu finden? Einige Landesjustizminister können sich das vorstellen. Die Ermittlungsmethode ist aber höchst umstritten.
Collage: VICE, bestehend aus Pixabay | DanFa | CC0 || pixabaymiosynCC0 

Der Kampf gegen Kinderpornografie stellt Ermittler vor ein rechtliches und ethisches Dilemma: Wie weit darf ein Staat gehen, um die Täter zu finden? Dürfen Ermittler selbst Darstellungen von Sex mit Kindern verbreiten, um so die Täter anzulocken?

Thüringens Justizminister Dieter Lauinger, sagt, er könne sich zumindest vorstellen, dass die Strafverfolgungsbehörden Comics im Kampf gegen Kinderpornografie einsetzen. Das sagte er kurz vor Beginn der Innenministerkonferenz in Eisenach. "Es geht um schreckliche Straftaten", so der Grünen-Politiker zur dpa.

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An die Täter, Hintermänner und Konsumenten von Kinderpornografie komme man eben nur heran, sagte Lauinger, wenn verdeckte Ermittler selbst Kinderpornos hochladen. Polizisten nennen das die Keuschheitsprobe. Dabei werden Beamte aufgefordert, selbst Straftaten zu begehen. So beweisen sie den Nutzern eines Kinderporno-Forums, dass sie (vermeintlich) tatsächlich Interesse an Kinderpornos haben oder Hersteller sind und bewahren damit ihre verdeckte Identität. In Lauingers Vorstellung würden die Ermittler ihre "Keuschheit" also mit Comics anstelle von echten Bildern beweisen.

Seine hessische Kollegin, CDU-Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, hat mit der Verbreitung von realen Aufnahmen zu Ermittlungszwecken offenbar weniger Bauchschmerzen. Dem Spiegel sagte sie: "Es gibt in jüngster Zeit Angebote von Opfern, die ihr bereits im Umlauf befindliches Material zu diesem Zweck zur Verfügung stellen würden." Wenn es der Zerschlagung einer Plattform diene, sei sie offen im Einzelfall auf diese Angebote einzugehen.

Das Vorgehen ist weltweit hoch umstritten. Schließlich tragen staatliche Behörden damit zur Verbreitung von Kinderpornografie bei, unabhängig davon, ob die Abgebildeten ihre Zustimmung gegeben haben. Aber heiligt der Zweck die Mittel? Der australische Gesetzgeber beispielsweise beantwortet diese Frage mit Ja.


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Dort hat bis Herbst 2017 eine Spezialeinheit der Polizei das Kinderporno-Forum "Childs Play" im Darknet betrieben. Die Zugangsdaten hatte sie von ihren US-Kollegen. Die hatten 2016 den eigentlichen Betreiber, einen Kanadier der sich "WarHead" nannte, festgenommen. Er wollte im US-Bundesstaat Virginia mit einem Mitglied des Forums eine Vierjährige vergewaltigen. Beide wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

Die australischen Polizisten nahmen dann die Identität von "WarHead" an. Monat für Monat posteten die verdeckten Ermittler entsprechende Fotos, um unter den mehr als eine Million registrierten Nutzern keinen Verdacht zu erregen. Die waren der Auffassung, die Polizei würde niemals selbst Kinderpornografie verbreiten. Aufgeflogen sind die verdeckten Ermittler am Ende, weil norwegische Journalisten der Zeitung VG die Plattform "Childs Play" ins Visier genommen hatten - und dabei in die verdeckte Polizeioperation stolperten, ohne es zu ahnen. Ausbeute der ethischen Gratwanderung: einige Hundert Identitäten von Foren-Mitgliedern weltweit.

Welchen zusätzlichen Schaden die australische Polizei bei den abgebildeten Kindern angerichtet haben könnte, lässt sich erahnen, wenn man den Bericht der Norweger liest. Die Mutter eines der Kinder sagte zu VG: "Meine Tochter hätte niemals als Köder verwendet werden dürfen. Wenn [die Polizei] ihre Bilder verwenden, dann sollte sie dafür bezahlt oder entschädigt werden."

So erschließt sich auch der Vorteil, den die Kinderporno-Comics gegenüber Bildern haben: Ihre Verbreitung trägt eben genau nicht dazu bei, das Leid der Abgebildeten zu mehren, weil es sich schließlich um rein fiktive Menschen handelt, die dort zu sehen wären.

Wie diese Comics genau aussehen könnten, sagte der thüringische Justizminister nicht. Auch nicht, wer künftig in staatlichem Auftrag Kinderpornografie zeichnen soll und ob dabei am Ende echte Bilder als Vorlage dienen. Auf entsprechende Fragen ging das Justizministerium in Erfurt bisher nicht ein. Dort verweist man auf die anstehende Konferenz vom 6. bis 8. Juni in Eisenach.

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