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Das Ende von 'Migrantenschreck': Fast drei Jahre Haft für Mario R.

Er hetzte gegen Geflüchtete und verschickte illegal Waffen zum "Asylanten niederstrecken". Nach einer langen Jagd quer durch Europa fiel heute das Urteil gegen Mario R.
Festnahme von R. in Budapest
R. bei seiner Festnahme in Budapest | Bild: Michael Körner

Mario R. muss wohl ins Gefängnis. Wie eine Pressesprecherin der Strafgerichte Berlin soeben bestätigt hat, ist Mario R. am 18. Dezember 2018 vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen Waffenhandels verurteilt worden.

Das Gericht sah es demnach nach fünf Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Mario R. von Ungarn aus in mindestens 167 Fällen illegal Schusswaffen an deutsche Käufer verschickt hatte. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.

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Mit Werbesprüchen wie "Machen Sie Ihrem Ärger Luft! Nutzen Sie Antifaschreck als Meinungsverstärker" hatte R. illegale und potentiell tödliche Schusswaffen auf seinem Online-Shop "Migrantenschreck" beworben und an 193 Kunden verkauft, zumeist aus Deutschland.

Der 35-Jährige betrieb seinen Shop von Ungarn aus und räumte den Waffenhandel bereits früh im Prozess ein. Allerdings seien die Waffen dort legal gewesen, sagte er in der Verhandlung. Im März 2018 wurde R. nach einem internationalen Haftbefehl ausgeliefert.

Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen der Staatsanwältin, die drei Jahre und zwei Monate Haft gefordert hatte. Außerdem kündigte das Gericht an, dass R. seinen Gewinn aus dem Waffenhandel von rund 100.000 Euro an die Staatskasse zahlen muss.

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"Er hat gestanden, aber ausgesagt, er habe nicht gewusst, dass das strafbar sei", erläutert die Gerichtssprecherin. Er habe sich von einem ungarischen Anwalt beraten lassen. "Für das Gericht hätte er sich von einem deutschen Rechtsexperten beraten lassen müssen. Deshalb wurde das Strafmaß nur ein wenig gemindert."

Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der 35-Jährige die Waffen mit der Aufforderung beworben hatte, "Asylanten niederzustrecken". Der Verurteilte habe die Stimmung in Deutschland auf besonders perfide Weise ausgenutzt und gezielt ein bestimmtes Milieu angesprochen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts.

R.s Verteidiger hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen – er hatte die Einstellung des Verfahrens sowie einen Freispruch gefordert. R. wurde noch am Dienstag aus der Untersuchungshaft entlassen und bleibt laut Pressemitteilung des Gerichts bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß.

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