verbotene Sendeanlage
Das Verbot der spionierenden Puppe „Cayla“ könnte nicht deutscher laufen
Die Bundesnetzagentur hat das Smart Toy Cayla als „verbotene Sendeanlage“ eingestuft, Käufer der Puppe sollen sie nun zerstören – aber bitte säuberlich dokumentiert. Dieser behördliche Perfektionismus ist keine Ausnahme.
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