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Studienbeihilfe

Warum schränkt die Studienbeihilfe sozial Schwache in ihrer Studienwahl ein?

Die Studienbeihilfe soll für Chancengerechtigkeit für Studierende mit armen Eltern sorgen. Aber sie enthält eine unverständliche Hürde.
Foto: Gruber/Haigermoser, Universität Salzburg

Das Parlament war sich selten so einig wie aktuell bei der Erhöhung der Studienbeihilfe. Einstimmig und von allen Fraktionen wurde die entsprechende Novelle angenommen. Schon ab dem Wintersemester 2017 gibt es mehr Geld (Erhöhung um 18 Prozent) für mehr Bezieher (Einkommensschwelle gesenkt). Fast alle Abgeordneten hefteten sich bei der Debatte das Etikett Chancengerechtigkeit an. Und ja, die Studienbeihilfe, die es Menschen aus sozial schwachen Familien ermöglicht, zu studieren, ist eine gute Sache.

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Aber gleichzeitig gibt es in diesem Zusammenhang ein Detail, das ich seit Jahren nicht verstehe. Nämlich: Die Studienbeihilfe ist eine Sozialförderung. Voraussetzung für den Bezug ist folglich, dass die Eltern nicht für das Studium aufkommen können ("Soziale Förderungswürdigkeit"). Ganz gleich, wie man für ein Leistungsstipendium eine bestimmte Leistung vorweisen muss. So weit, so klar.

Die Studienbeihilfe hat aber noch eine zweite Voraussetzung, die sich etwas schwammig "günstiger Studienerfolg" nennt. Aus der Zusammenschau des Gesetzes (§ 15 - 17 StFG) ergibt sich ein Zwang zu einer Bachelor-Master-Kombination. Wer nach dem Bachelor keinen Master macht, sondern zum Beispiel einen zweiten Bachelor oder ein Diplom, verliert automatisch die Beihilfe.

Um das an meinem Beispiel zu illustrieren: Ich hätte nach meinem Journalismus-Bachelor nur einen Master in Publizistik machen können. Für alle Nicht-Medienmenschen: Es gibt kein Studium dieser Welt, das nach einem Medien-Bachelor weniger Sinn macht als ein Medien-Master. Das ist ungefähr das Gleiche noch einmal, nur vielleicht ein bisschen langweiliger.

Politikwissenschaft sowie Jus interessierten mich. Beide sind für den Job als Journalist sicher nicht die schlechteste Wahl. Aber sie sind nicht förderungswürdig: Jus ist ein Diplomstudium, Politikwissenschaft hätte ich im Bachelor studieren müssen. Damit stand ich vor der Wahl zwischen finanzieller Absicherung und dem für mich richtigen Studium. Es gibt bestimmt mehrere Branchen, bei der die Kombination verschiedener Studien Sinn ergibt.

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Ich möchte aber nicht zu sehr über Einzelheiten reden (ich habe eine individuelle Lösung gefunden, no worries) oder darüber, dass es in vielen Fällen sehr klug ist, nach einem Bachelor einen Master zu machen. Ich frage mich nur: Warum schreibt der Gesetzgeber sozial Schwachen diesen Weg des Studierens grundsätzlich vor? Kann man den "günstigen Studienerfolg" nicht anders bemessen? Kann man die Förderung zum Beispiel nicht an eine gewisse Studiendauer sowie an die Ablieferung einer bestimmten Anzahl von ECTS koppeln?

Die Studienbeihilfebehörde erklärt das Kriterium des "günstigen Erfolgs" mit einem vergleichenden Verweis auf die Unterhaltspflicht der Eltern: "Reiche" Eltern müssen demnach nur dann für ihr studierendes Kind Unterhalt zahlen, wenn dieses sein Studium "ernsthaft und zielstrebig" verfolgt. Ein Bachelor-Master-Zwang wie bei sozial Schwachen fehlt jedoch im Gesetz. Rechtsprechung findet sich zu dieser speziellen Frage nicht, folgt aber allgemein dem Gedanken: Solange die absolvierten Studien für die Berufsvorbereitung Sinn haben, müssen die Eltern zahlen.

Sozial Schwächere werden in diesem Punkt in ihrer Autonomie eingeschränkt. Sie haben aufgrund dieser Klausel in der Beihilfe nicht die gleichen Chancen wie finanziell unabhängige Studierende. Dass der Gesetzgeber von vornherein so viele Türen zuschlägt, ist schade. Vor allem, weil sozial schwächere Studierende wahrscheinlich grundsätzlich mehr Druck haben, rasch und zielorientiert zu studieren. Die Beihilfe macht einen ja nicht komplett unabhängig, sie federt bloß ab.

Die SPÖ warb in den vergangen Tagen offensiv um die Studienbeihilfe. "Damit Studieren nicht vom Geldbörserl der Eltern abhängt!", war der Slogan dazu. "Was ist für einen Studierenden wichtig?", fragte die SPÖ-Abgeordnete Elisabeth Hakel in ihrer Rede rhetorisch. "Dass man alles studieren kann, was man möchte. Und dass man sich das Studieren auch leisten kann. Und daher braucht es gute Studienbeihilfen."

Dem kann ich nur zustimmen. Aber das heißt auch: Wenn wir wollen, dass die besten Köpfe unter den sozial Schwachen nicht nur studieren, sondern auch das studieren, was sie wollen, gehören die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe geändert. Damit Begabung zählt und nicht das Geld des Staates.

Christoph auf Twitter: @Schattleitner