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Behördenversagen

Ein islamistischer Gefährder hat trotz elektronischer Fußfessel das Land verlassen

Wie konnte das passieren? Wir haben jemanden gefragt, der die Dinger verkauft.
Symbolfoto: imago | Becker&Bredel

Im Oktober hatten ein paar hessische Beamte eine knifflige Aufgabe zu lösen. Das Signal der elektronischen Fußfessel am Bein des islamistischen Gefährders Hussein Z. sendete plötzlich vom Flughafen Hamburg. Die Quizfrage hätte jetzt lauten können: Will der Terrorverdächtige sich a) am gut sortierten Kiosk die neue Ausgabe von Rebecca kaufen (Titelgeschichte: "Die schönsten Strickmodelle zum Selbermachen – schnell und einfach!")? Will er b) andere Leute abholen, vielleicht sogar Gefährderkollegen? Oder will er c) ausreißen? Schwierig, aber nicht unlösbar. Doch was auch immer bei den Knobeleien der Beamten bei der "Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder" (GÜL) rausgekommen ist – für Antwort b oder c entschieden sie sich nicht.

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Denn wie Spiegel Online berichtet, verließ Hussein Z. an jenem Oktobermorgen das Land. Demnach empfingen die Beamten um sieben Uhr morgens ein Warnsignal, weil die Fußfessel schon seit einer Stunde nicht mehr gesendet hatte. Dass der letzte elektronische Reisegruß vom Flughafen Hamburg stammte, sei für die Beamten aber kein Grund zur Sorge gewesen: Hätte Hussein Z. versucht, sich das Ding vom Knöchel zu nehmen, hätte schließlich der Alarm losgehen müssen. Und mit der Fessel könne man die Flughafensicherheitskontrolle aus Sicht der Beamten eh nicht passieren. Ein unknackbares System.


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Da dürfte es die GÜL-Mitarbeiter umso mehr überrascht haben, von welchem Ort sich das Gerät um neun Uhr wieder meldete: dem Flughafen Athen. Hussein Z. war der deutschen Justiz an Bord eines britischen Billigfliegers entflogen. Jetzt hatten die Beamten ein Problem: Im Ausland dürfen sie das Signal von Fußfesseln generell nicht verfolgen.

Die juristische Vorgeschichte des Falles Hussein Z. ist kompliziert: Zwei Jahre lang lebte der 35-jährige Syrer als Flüchtling in Deutschland, davor soll er – nach Erkenntnissen des bayerischen Landeskriminalamts – eine islamistische Rebellengruppe in Syrien angeführt haben. Die Bundesanwaltschaft jedoch konnte ihm das nie zweifelsfrei nachweisen. Trotzdem führten Beamte des "Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum" (GTAZ) von Bund und Ländern weiter Gespräche wegen Z. Nach einem angedrohten Selbstmord im August nahm ihn die bayerische Polizei dann für zwei Monate in vorläufigen Gewahrsam. Seit seiner Entlassung musste er eine Fußfessel tragen und zog nach Hamburg um.

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Klar ist aber: Die bayerische Polizei führte Hussein Z. weiterhin als "besonders gefährlichen Gefährder". Das heißt, sie ging davon aus, dass er einen terroristischen Anschlag begehen könnte. Zwar reicht ein Verdacht allein für einen Haftbefehl natürlich nicht aus. Warum die Polizei allerdings nichts unternahm, als der Syrer seine Ausreise zwei Tage vor der Flucht sogar telefonisch bei den Beamten anmeldete – er gab an, seinen Sohn besuchen zu wollen –, diese Frage müssen sich die Sicherheitsbehörden gefallen lassen.

Die Polizei Würzburg verteidigt sich nun damit, es habe keinerlei rechtliche Gründe gegeben, den Mann an der Ausreise zu hindern. Mal abgesehen davon, dass sich diese Logik nicht recht mit dem Statement der GÜL verträgt ("durch die Sicherheitskontrolle kommt man mit Fußfessel eh nicht"): Warum wurde nicht wenigstens die Bundespolizei darüber informiert, dass sich Hussein Z. – nochmal: ein Terrorverdächtiger – an einem internationalen Flughafen in Deutschland die Beine vertritt. Oder hätte man nicht eine Streife bei der Wohnung des Mannes vorbeischicken können, um zu fragen, wohin die Reise genau gehen soll? Ob der Syrer wirklich seinen Sohn abholen wollte, oder ob er sich vielleicht mit islamistischen Kämpfern traf, können die Behörden jetzt nur noch raten.

Aber wie konnte Hussein Z. überhaupt vom Radar der Behörden verschwinden? Wir haben bei Vaclav Jelinek nachgefragt. Er verkauft elektronische Fußfesseln im Internet.

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VICE: Wie kann es passieren, dass ein Typ mit einer elektronischen Fußfessel am Knöchel einfach das Land verlässt?
Vazlav Jelinek: Warum sollte das nicht passieren?

Muss das den Behörden nicht auffallen?
Doch. Aber dass diese Person das Land nicht verlässt, darauf müssten sie dann schon selbst achten. Die Fußfessel verteilt ja keine Stromschläge, um die Person an der Flucht zu hindern.

Wie funktioniert eine Fußfessel-Überwachung technisch?
Man kann geografische Zäune erstellen, also Bereiche, die entweder nicht betreten oder nicht verlassen werden dürfen. Wenn die Person die Grenzen dieser Bereiche überschreitet, wird ein Alarm ausgelöst. Da muss dann aber wirklich jemand sitzen und sehen: OK, die Person ist am Flughafen. Da hat sie nichts zu suchen, also holen wir sie ab.

Kann man den Sender blockieren?
Na, was soll ich Ihnen da erzählen? Sagen wir so: Man kann alles aushebeln, wenn man wirklich möchte.

Aber einfach abnehmen kann man eine elektronische Fußfessel nicht?
Die Fußbänder sind unter anderem mit Metall verstärkt. Sobald die Fußfessel einmal geschlossen wird, wird auch ein elektronischer Kreislauf geschlossen. Wenn Sie den unterbrechen, löst das Gerät einen Alarm aus. Wer kauft bei Ihnen elektronische Fußfesseln?
Hauptsächlich Leute mit Demenzerkrankung beziehungsweise deren Angehörige.

Warum?
Wenn demente Menschen öfters verschwinden und die Polizei sie dann suchen muss, kann das für die Angehörigen sehr anstrengend sein. Da ist die Fußfessel eine Möglichkeit, wie man die wiederfinden kann.

Wie viele Leute machen das?
Es gibt viele, die Interesse daran haben und sich informieren. Aber nur wenige kaufen dann auch. Sie bekommen kalte Füße. Ich würde meinem Vater das auch nicht ans Bein kleben. Da muss man schon sehr verzweifelt sein.

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