Foto von Christopher Glanzl
Dieser Artikel ist Teil unserer Reihe zum 10-jährigen Jubiläum von VICE Austria. Mehr dazu findet ihr hier.
Weltweit dauert es noch 170 Jahre, bis Frauen vollkommen gleichberechtigt sein werden – und auch das nur theoretisch und unter der Voraussetzung, dass wir als Gesellschaft mit gleichbleibendem Tempo auf dieses Ziel hin arbeiten. Das klingt nach einer verdammt langen Zeit und einem riesigen Haufen Arbeit, der uns noch bevorsteht. Genau aus diesem Grund gibt es jetzt das Frauenvolksbegehren 2.0, denn in den letzten Jahren hat sich im Bereich der Frauenrechte in Österreich viel zu wenig getan, so die Initiatorinnen (zu denen auch Teile der VICE-Redaktion gehören).
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- Im Jahr 2007 wurde beispielsweise die Grundsatzvereinbarung über einen Mindestlohn von 1000 Euro für Normalarbeitsverhältnisse getroffen.
- 2009 wurde Gender Budgeting in der Bundesverfassung verankert. Das bedeutet, dass Bund, Länder und Gemeinden dazu verpflichtet wurden, bei der Aufstellung von Budgetplänen die Gleichberechtigung der Geschlechter zu bedenken und zu fördern. Bei der Umsetzung "hapert es gewaltig", wie die Forscherin Katharina Mader fünf Jahre nach der Einführung gegenüber dem Standard festhielt.
- 2010 wurde die gleichgeschlechtliche Partnerschaft gesetzlich geregelt und erlaubt.
- Im Jahr 2011 versuchte man, den Gender Pay Gap, der in Österreich heute bei 22,9 Prozent liegt, zu beseitigen. Betriebe mit mehr als 1000 Mitarbeitern mussten damals ab sofort die Einkommen ihrer Mitarbeiter betriebsintern offenlegen. Der Pay Gap veränderte sich in den letzten zehn Jahren nur schleppend. 2007 lag der Gender Pay Gap in Österreich übrigens bei 25,5 Prozent. Die Konstanz des Gender Pay Gap ist auch darauf zurückzuführen, dass immer mehr Frauen aufgrund von Betreuungsengpässen Teilzeit arbeiten müssen. Das ist wiederum ein Grund, warum alleinerziehende Frauen immer mehr mit Armut konfrontiert sind.
- Gleichzeitig verpflichtete sich die Bundesregierung zu einer Frauenquote in Aufsichtsräten von Bundesunternehmen und die Bundesregierung legte fünf Schwerpunkte fest, in denen Gender Mainstreaming vorangetrieben werden sollte.
- 2012 wurde im Zuge der Haushaltsrechtsreform jedes Ressort dazu verpflichtet, Gleichstellungsziele zu definieren, so sollte beispielsweise die Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen sichergestellt werden. Im selben Jahr wurden in den Neuen Mittelschulen textiles und technisches Werken zu einem übergreifenden Fach. Generell hat sich an der genderspezifischen Ausrichtung des Bildungswesens nur wenig verändert. Es schließen zwar immer mehr Frauen Universitäten ab, die gläserne Decke hindert sie jedoch daran, entsprechende Positionen in Unternehmen einzunehmen, wie der Managementreport der Arbeiterkammer zeigt.
- Was "wirtschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit" angeht, liegt Österreich laut dem Gender Gap Report auf dem 84. Platz von 144. Im Jahr 2007 war es Platz 89.
- 2013 wurde die Istanbul-Konvention ratifiziert, die sich mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschäftigt. Eine Forderung des neuen Frauenvolksbegehrens ist es, dieser Konvention endlich auch zu entsprechen.
- 2014 beschäftigte man sich noch einmal mit dem Gender Pay Gap: Jetzt sind es Betriebe mit mehr als 150 Mitarbeitern, die alle zwei Jahre Einkommensberichte vorlegen müssen, damit geschlechterspezifische Unterschiede beseitigt werden können.
- Seit 2015 haben Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommt, Anspruch auf Elternkarenz. Auch der Anspruch öffentlicher Bediensteter auf eine vierwöchige Pause nach der Geburt eines Kindes wurde für gleichgeschlechtliche Paare und Adoptiveltern geltend gemacht.