FYI.

This story is over 5 years old.

Justiz

Böhmermann verliert vor Gericht

Unter anderem darf er nicht mehr sagen, dass der türkische Präsident "Star auf jeder Gangbang-Feier" ist. Einige Passagen des Schmähgedicht bleiben aber erlaubt.
Foto: imago | Future Image

Jan Böhmermann darf nicht mehr behaupten, dass die Genitalien des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan nach Döner und schlimmer als ein Schweinefurz riechen, dass er Sex mit Ziegen und Schafen habe, Kinderpornos konsumiere, sein Penis klein sowie seine Hoden "verschrumpelt" seien, dass er schwul, verlaust und ein "Star auf jeder Gangbang-Feier" sei und er außerdem unter Geschlechtskrankheiten leide. Das hat heute das Hamburger Landgericht bestätigt.

Anzeige

Schon im Mai hatte das Gericht Böhmermann per einstweiliger Verfügung verboten, diese Passagen aus seiner "Schmähkritik" zu wiederholen. Für Erdoğan war das noch nicht genug, er wollte ein Verbot des gesamten Gedichts. Damit war er allerdings nicht erfolgreich. Die Passagen des Gedichts, in denen Böhmermann Erdoğan als "sackdoof, feige und verklemmt" bezeichnet und behauptet, dass der türkische Präsident Mädchen schlägt, während er eine Gummimaske trägt und außerdem Minderheiten wie Kurden und Christen unterdrückt, bleiben erlaubt. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte damals schon bemängelt, dass das Gericht Passagen aus dem Gedicht aus dem Zusammenhang reißen würde, "Man kann auch kein Gemälde auseinanderschneiden und dann nur teilweise freigeben", sagte er im Mai.

Böhmermann postete auf Twitter, vielleicht als Reaktion auf das Urteil, Folgendes:

Böhmermann kann gegen die heutige Entscheidung des Landgerichts in Revision gehen, die nächste Instanz wäre das Hanseatische Oberlandesgericht. Schertz hatte bereits angekündigt, notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Der Penis von Recep Tayyip Erdoğan wird also noch für einige Zeit Nachrichtenwert haben.

Folge VICE auf Facebook , Instagram und Snapchat .