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Wenn der Arztbesuch zum sexuellen Übergriff wird

Was tun, wenn der Arzt zu weit geht? Wir haben uns die Lage in der Schweiz angesehen.
Foto von Presidencia de la Republica Mexicana

Eine Freundin von mir—nennen wir sie Sofie—hat ihr Vertrauen in Ärzte verloren. Als sie 20 Jahre alt war, zog ihre Frauenärztin weg, sodass sich Sofie einen neuen Gynäkologen suchen musste. Ihr wurde ein Arzt aus ihrer Wohngegend empfohlen und Sofie überwand sich, einen Termin zur Jahreskontrolle bei diesem männlichen Gynäkologen zu vereinbaren.

Die Untersuchung verlief zunächst normal, so wie es Sofie von ihrer alten Ärztin gewohnt war. Der Arzt tastete ihre Brüste ab und entnahm dann den Gebärmutterabstrich. Ohne jegliche Vorwarnung führte er ihr dann aber plötzlich seinen Finger anal ein. Er tat dies ohne den Vorgang zu kommentieren, den Grund dafür zu nennen oder seine Untersuchungsmethode zu erklären.

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„Ich war total perplex und habe deshalb nichts gesagt. Aber es hat Schmerzen verursacht und war mir peinlich", erinnert sich Sofie. Der Arzt wies sie danach an, sich wieder anzuziehen und verabschiedete sich mit einem Kompliment für ihr hübsches Lächeln.

Sofie ist nicht die einzige Frau in der Schweiz, der ähnliches widerfahren ist. Alleine in meinem Bekanntenkreis befinden sich mehrere Personen, die ebenfalls sonderbare Geschichte über Arztbesuche zu erzählen haben. Sie erzählen diese Geschichten nicht gerne, sei es weil es ihnen peinlich ist oder sie das Vorgefallene lieber vergessen wollen. Dabei ist es gerade bei den „Göttern in Weiss", die von Berufs wegen tief in unsere Privatsphäre vordringen, umso wichtiger, genau darauf zu achten, dass es nicht zu Übergriffen kommt.

Über sexuelle Übergriffe durch Ärzte hat der Basler Psychiater Werner Tschan ein Buch mit dem Titel Professional Sexual Misconduct in Institutions (PSM) geschrieben. Auf die Frage, ob Sofies Fall eine PSM-Missbrauchssituation darstellt, antwortet mir Tschan: „Ja, eindeutig. Ein Arzt muss jeweils erklären, was er tut. Er darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung anal untersuchen—eine anale Untersuchung gehört nicht routinemässig zu einer gynäkologischen Untersuchung."

Die jährliche Untersuchung beim Frauenarzt ist wichtig, um eventuelle Erkrankungen oder Veränderungen frühzeitig festzustellen. Dennoch stellt die Jahreskontrolle für die meisten Frauen einen lästigen Pflichttermin dar. Der Gang zum Gynäkologen ist bei vielen Patientinnen mit Scham behaftet, umso wichtiger ist es, seinem Arzt vertrauen zu können.

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Dieses Vertrauensverhältnis wird zerstört, wenn die Konstellation aus ohnehin existierendem Machtgefälle und der sehr intimen Untersuchung eine neue, grenzüberschreitende Dimension erreicht: Wenn der Besuch beim Arzt oder Gynäkologen zum sexuellen Übergriff wird. Dazu Werner Tschan: „Vier Prozent der Ärzte geben zu, während oder ausserhalb der Behandlung sexuelle Kontakte mit Patienten gehabt zu haben." Sexuelle Kontakte zu Patienten zu unterlassen ist ein elementarer ethischer Grundsatz des Berufsstandes. Jeder sexuelle Kontakt wird deshalb als Missbrauch gewertet.

Wieviel Prozent der Ärzte tatsächlich sexuellen Kontakt zu Patienten haben, ist kaum feststellbar. Die vorhandenen Studien sind meist veraltet und berufen sich auf anonyme Eigenangaben der Ärztinnen und Ärzte, was sie nicht besonders aussagekräftig macht. Die von Tschan angeführten 4 Prozent beziehen sich auf eine 1992 in Holland durchgeführte Studie, bei der knapp 1.000 Ärzte zum sexuellen Kontakt zu Patienten befragt wurden. Diese Studie kam zum Schluss, dass Gynäkologen vermehrt sexuellen Kontakt zu Patienten haben.

In einer US-Befragung aus den 70ern hingegen gaben etwa 10 bis 20 Prozent der Ärzte an, bereits sexuellen Kontakt zu Patienten gesucht zu haben. Die Gynäkologen gehörten mit 18 Prozent zu den Spitzenreitern. Angesichts der variierenden Studienergebnisse und der schwierigen Erhebung dürfte von einer Dunkelziffer ausgegangen werden.

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Ich frage Tschan, was in der Schweiz bereits gegen sexuelle Übergriffe durch Ärzte unternommen wird. „In der Schweiz nicht viel. Betroffene von Missbrauch durch Ärzte haben es entsprechend schwer, Gehör zu finden. Die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie hat 2009 ein Positionspapier verabschiedet und in der Ärztezeitung veröffentlicht; der Gynäkologen-Berufsverband hat eine Hotline für Fachleute eingerichtet. Die FMH hatte eine Arbeitsgruppe unter meiner Leitung eingesetzt—geschehen ist nichts."

Die FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum) ist der Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte. In ihrer Standesordnung hält sie die wichtigsten Berufspflichten des Medizinalberufgesetz fest und definiert zusätzlich berufsethische Regeln. Im April 2013 beschloss die Ärztekammer, den Patienten in Verfahren, bei denen es um eine Verletzung der Menschenwürde oder einen Missbrauch geht, eine Parteistellung zuzugestehen und ihnen damit Einsicht in das Verfahren zu gewähren.

Patienten, die Opfer eines Übergriffes werden, können nun Einsicht ins Verfahren nehmen und sich allenfalls einbringen. So können Ärzte die Geschehnisse nicht mehr einfach als „erlogen" oder „erfunden" abtun. Doch Tschan ist der Meinung, dass damit nicht genug getan wird: „Die Selbstregulation funktioniert in keiner Berufsdiziplin. Aus der Sicht der Opfer ist das pure Augenwischerei."


Auch Spaniens Prostituierte haben mit sexuellen Übergriffen zu kämpfen:

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Er verlangt, dass der Ärzte-Berufsverband FMH seine schwarzen Schafe den kantonalen Behörden meldet. Doch dies täten sie nicht. „Schliesslich geht es in zahlreichen Fällen um kriminelle Taten. So ist das beschriebene Beispiel von Sofie ein klarer Verstoss gegen die Informed-Consent-Regel und erfüllt damit den Tatbestand der Körperverletzung."

Die Informed-Consent-Regel hält fest, dass am Patienten nur solche Behandlungen durchgeführt werden dürfen, die vom Willen des Patienten getragen sind. Demnach muss der Arzt den Patienten immer darüber informieren, wie er behandelt. Tschan ist der Meinung, dass Übergriffe Sache der Ermittlungsbehörden sind und fordert von der FMH, dass die Täter den Behörden gemeldet werden.

Die Psychiaterin Christine Romann ist Vorstandsmitglied der FMH und nimmt die Problematik äusserst ernst. Trotzdem spricht sie sich klar gegen eine Meldepflicht aus: „Müsste ich einen Fall melden, den mir meine Patientin anvertraut hat, so bedeutet das einen Bruch in unserem Vertrauensverhältnis." Stattdessen möchte Romann die Frauen ermutigen, einen Übergriff direkt selber bei der Polizei zu melden oder Anzeige zu erstatten. Die FMH könne zwar eigene Sanktionen, wie die Bezahlung einer allfälligen Psychotherapie eines Opfers oder gar den Ausschluss aus dem Berfusverband gegen die Täter in Weiss verhängen, eine strafrechtliche Verfolgung wäre aber ganz eindeutig im Zuständigkeitsbereich der Polizei.

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Sofie hat damals weder noch getan und mittlerweile wieder zu einer Gynäkologin gewechselt. Sie hat für sich ein paar Schlüsse gezogen: „Ich würde meinen Arzt sofort darauf ansprechen und nachfragen, wenn mir nicht klar ist, wieso er diese Untersuchung macht. Bei anzüglichen Bemerkungen sage ich, dass ich solche Sprüche für deplatziert halte. Trotzdem müsste es selbstverständlich sein, sich gar nicht erst wehren zu müssen." Tschan rät betroffenen Patientinnen, sich Hilfe zu holen: „Im Zweifelsfall sollen sie sich an Fachleute oder Opferhilfestellen wenden und sich beraten lassen."

Nadja auf Twitter: @NadjaBrenn

VICE Schweiz auf Twitter: @ViceSwitzerland


Titelfoto von Presidencia de la Republica Mexicana | Flickr | CC BY 2.0