FYI.

This story is over 5 years old.

Schildbürgerstreich

Diese Seiten sagen dir, ob es kalt genug ist, um dein Gesicht zu verhüllen

Für alle, die seit dem Verhüllungsverbot keine Ahnung mehr haben, wann ihnen kalt sein darf.
Foto: pixabay.com via pexels | CC0

Manche Dinge in diesem Land sind immer noch so absurd, dass man sie eigentlich nicht mal mehr kommentieren, sondern nur noch mit einer trockenen Auflistung der Fakten begreifen kann: Am 1. Oktober dieses Jahres trat in Österreich das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Kraft, das nicht nur Hobby-Imkern oder Menschen, die gerne Papiertüten am Kopf tragen, das Leben schwer macht, sondern auch – und vor allem – auf Niqab-Trägerinnen abzielt.

Anzeige

Mit Beginn des letzten Quartals 2017 wurde also jede "unbegründete" Form der Verhüllung verboten und mit einer Geldstrafe bedroht. Und das Gesetz entpuppte sich wenig überraschend schnell als das, was es tief im Inneren schon immer war: ein Schildbürgerstreich vor dem Herrn (und mit "Herr" meinen wir Sebastian Kurz).

Seit der Einführung des Gesetzes sind abgesehen von einigen Demos gleich mehrere Dinge passiert, die in einer nüchternen Chronologie so klingen, als hätte sie sich Jan Böhmermann ausgedacht: Clowns wurden angezeigt, ein Hai wurde angezeigt (ein PR-Gag, für den sich die Agentur Warda auf die Schulter klopfte), eine Radfahrerin, die sich den Schal zum Schutz über den Mund zog, wurde verwarnt, das Parlamentsmaskottchen zog die Behörden auf den Plan, ein Lego-Maskottchen wurde von der Polizei überprüft und niemand wusste mehr, was zu Halloween eigentlich noch erlaubt ist. Ihr versteht, worauf wir hinauswollen.

Was man trotz Verhüllungsverbot noch darf, ist "bei Kälte" einen Teil des Gesichts mit einem Schal zu verhüllen. Aber wann ist es wirklich kalt genug, um damit keine Straftat zu begehen? Und wer bestimmt, wann einem selbst kalt genug sein darf? Wie so oft im Zusammenhang mit dem Verhüllungsvebot heißt die Antwort: Man weiß es nicht. Zumindest nicht ganz genau. Laut Innenministeriumssprecher Grundböck habe der Gesetzgeber hinsichtlich der Temperatur keine Festlegung getroffen und der jeweilige Sachverhalt wird im Gesamtzusammenhang beurteilt.

Anzeige

Für alle von uns, die jetzt (aus guten Gründen) keine Ahnung haben, ob sie ihr Gesicht mit einem Schal vor der Kälte schützen dürfen, gibt es gute Nachrichten. Die Seiten http://www.schal-legal.at/ und http://www.istesheutekaltgenugfuerverhuellung.at sagen euch wilden Gesetzesbrechern, wie hoch eure Chancen stehen, mit verhülltem Kinn davonzukommen.

Die erste Seite zeigt eine Tabelle, die laut eigenen Angaben als Orientierung herangezogen werden kann und geht davon aus, dass "bereits ein 'schwacher Kältestress', der bei unter 0 Grad gefühlter Temperatur eintritt, ausreicht, um die Verhüllung des Gesichts durch einen Schal zum Schutz vor Kälte zu legitimieren." Die zweite Seite präsentiert euch die Antwort auf eure Frage noch simpler mit einem einfachen "Ja" oder "Nein".

Wir dachten nicht, dass die Posse um das Verhüllungsverbotsgesetz noch absurder werden konnte, nachdem die Polizei ernsthaft besagtes Lego-Männchen überprüft hatte und das Innenministerium auf unsere Fragen (unter anderem, ob Blackfacing jetzt endlich strafbar sei oder Cro überhaupt noch in Österreich auftreten darf) nicht mehr wusste, was es noch sagen soll. Wir haben uns offenbar getäuscht.

Folge VICE auf Facebook, Instagram und Twitter.