Diese Passage stammt aus dem deutschen Verfassungsschutzbericht für Brandenburg aus dem Jahr 2003. Der Sänger und Frontmann von Hassgesang, Mark Bunzel, ist schon lange kein unbeschriebenes Blatt mehr. Drei Tonträger seiner Band wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) indiziert und mit einem „absoluten Verbreitungsverbot" belegt.Songtitel wie „Ausländer raus", „Zurück ins Reich" oder „Nigger out" werden wohl dazu beigetragen haben; und Liedtexte wie „Adolf Hitler, im Kampf für unser Land. Adolf Hitler, sein Werk verteufelt und verkannt. Adolf Hitler, du machtest es uns vor. Adolf Hitler, Sieg Heil tönt es zu dir empor", oder „Es ist bekannt in aller Welt, dass der Jude nicht viel von Arbeit hält. Lieber nimmt er die Entschädigungsmoneten, zum Bau von Atomraketen" vermutlich auch.Maik Bunzel ist aber nicht einer von diesen Baseball-Schläger schwingenden Neonazis, die so blöd sind, dass sie selbst beim dritten Anlauf ein Hakenkreuz nicht richtig herum an die Wand gemalt bekommen. Maik Bunzel ist klug. Er ist sogar Jurist und war fast ein Jahr lang bis Herbst 2014 im nordbayerischen Lichtenfels Zivilrichter auf Probe. So lange, bis man über seine Musikprojekte und Vergangenheit erfuhr. Ein Neonazi im Staatsdienst? Der öffentliche Druck auf Bunzel war groß, angeblich sei er auf eigenen Wunsch vom Staatsdienst entlassen.„Die neue CD der Gruppe ,Hassgesang' ,B.Z.L.T.B.' (,Bis zum letzten Tropfen Blut') ist strafrechtlich relevant. Sie enthält fremdenfeindliche sowie antisemitische Liedtexte und propagiert den NS-Staat. Cover und Booklet zeigen Bilder von Konzentrationslagern, Hakenkreuze und ein Portrait von Adolf Hitler."
Verfassungsschutz 2003