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Soldat will Urlaub – und erzählt, seine Freundin sei tot

Er hat die Geschichte aber nicht ganz zu Ende gedacht.
Foto: Imago | Zuma Press | bearbeitet

Jeder von uns lügt durchschnittlich zweimal am Tag. Das hat ein internationales Forscherteam vor zwei Jahren herausgefunden. Das eigentliche Geheimnis des Lügens ist aber nicht die Quantität, sondern die Qualität. Für die Notlüge "Ich hab den letzten Schokoriegel nicht gegessen" schüttelt der eigene Partner wahrscheinlich nur genervt mit dem Kopf. "Meine Freundin ist gestorben, kann ich Urlaub bekommen?", bringt jedoch sechs Monate auf Bewährung ein. Das musste ein Bundeswehrsoldat nun erfahren.

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Im Juli letzten Jahres soll der 29-Jährige diese Lüge seinem Vorgesetzten vorgetragen haben für "ein paar Tage Sonderurlaub", wie die B.Z. berichtet. Dafür fälschte er sogar eine Sterbeurkunde. Der Soldat hatte sich bereits zwei Wochen vorher vom Oberstabsarzt vom Dienst befreien lassen, um sie zu pflegen.


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Der Pinocchio in Uniform hatte jedoch eine Sache vergessen: seine quicklebendige Freundin. Als sich der Stabsunteroffizier nämlich wenig später ein Bein brach und vier Wochen nach dem angeblichen Todesfall einen Krankenbesuch vom Vorgesetzten bekam, öffnete die Freundin die Tür – kerngesund. Wir wissen nicht, ob der Soldat noch versuchte, eine Auferstehung seiner Partnerin zu inszenieren, jedenfalls flog die Lüge auf. "Ich war damals mit meiner Arbeit maßlos überfordert. Die Materialbewirtschaftung war chronisch unterbesetzt", sagt der Soldat laut B.Z. vor einem Berliner Amtsgericht. Zum Truppenarzt habe er nicht gehen wollen, da er nicht als unbelastbar abgestempelt werden wollte. Sein Vorgesetzter sagte aus, dass er den Angeklagten als ehrlichen, zuverlässigen Soldaten eingeschätzt habe. Der aber erklärte vor Gericht, dass er seit seiner Kindheit versuche, sich durch Lügen vor Strafen zu drücken. Wegen seiner pathologische Lügerei besuche er jetzt einen anonymen Selbsthilfekreis. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt, seine Soldatenkarriere dürfte damit beendet sein. Als die Richterin wissen wollte, ob er von dem erschwindelten Urlaub wenigstens etwas gehabt habe, schüttelte der Angeklagte laut B.Z. nur den Kopf: "Nee. Nichts. Nur ein schlechtes Gewissen."

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