Bereits der erste Satz des Textes stimmt nicht. Es gibt weder eine Regierungsvorlage, noch eine öffentliche Äußerung dahingehend. Staatssekretärin Muna Duzdar wünscht sich bloß "Bewusstsein". Von Verbot ist keine Rede.1. "Unsere Regierung will 'Fake News' verbieten."
2. "Der wahre Anteil von Asylwerbern an Straftaten wird entweder nicht erhoben oder gezielt heruntergespielt. Zum Beispiel wird der Angriff des afghanischen Sex-Mobs auf Frauen in Innsbruck der Asylwerber-Kriminalität nicht zugerechnet, solange 'offiziell gegen Unbekannt' ermittelt wird. Das, obwohl die Polizei den Täterkreis ganz genau kennt."
Die Richtlinie zur Zählweise regelt auch, wann ein Delikt einzeln und wann mehrfach gezählt wird. Da das Beispiel zu ungenau ist, ist eine Einordnung nicht möglich.3. Wenn derselbe Täter etwa 20 Einbrüche verübte, wurde das in der Kriminalstatistik als nur ein Delikt dargestellt.
Der Pressesprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, weist dies auf Anfrage von VICE zurück. Außerdem sei eine "seriöse Beantwortung" nur möglich, wenn der Krone-Autor seine Behauptung konkretisieren oder belegen würde. So ist es bloß ein Gerücht, dass sich Wallentin auch einfach ausgedacht haben könnte.4. "Als die Anzeigen gegen die afrikanische Drogenmafia in Wien massiv anstiegen, kam 'die Anweisung von ganz oben', in der nächsten Zeit an den Brennpunkten weniger zu kontrollieren. Dies, um den Bürgern das wahre Ausmaß der Kriminalität und die Herkunft der Täter zu verschweigen."
In diesem Fall könnte Wallentin wirklich etwas erfunden haben. Rechtliche Anhaltspunkte für diese Behauptung finden sich laut Grundböck jedenfalls nirgendwo: "Es ist völlig unbeträchtlich, ob der Antrag direkt an der Grenze oder im Inland gestellt wird. Selbstverständlich wird auch der Familiennachzug mit eingerechnet."5. "In die jährliche Asylobergrenze unserer Regierung von 37.500 werden nur Asylwerber eingerechnet, die ihren Asylantrag gleich an der Grenze stellen. Die – Abertausenden – illegalen Grenzübertritte nach Österreich und der gesamte Familiennachzug werden auch weiterhin nicht mitgezählt."
"Geduldete" werden laut Grundböck in die Asylobergrenze eingerechnet – wenn sie ein negatives Asylverfahren hinter sich haben.6. "Ein Asylwerber, der seinen Pass wegwirft und den Behörden eine falsche Identität angibt, kann später nie mehr abgeschoben werden. Kein Wunder: Sein Heimatland steht ja nicht zweifelsfrei fest. Solche Personen – von denen es mittlerweile Tausende in Österreich gibt – gelten für unsere Regierung nicht als 'Asylanten', sondern als 'Geduldete'. Sie halten sich weiterhin unbehelligt im Bundesgebiet auf. Sie werden in die Asylobergrenze der Regierung nicht eingerechnet."
In die Asylobergrenze werden grundsätzlich nicht Anträge, sondern Verfahrenszulassungen gezählt. Von Verfahrenszulassung spricht man, wenn die Behörde die Entscheidung trifft, dass das Verfahren inhaltlich in Österreich zu führen ist. Sogenannte Dublin-Fälle, die in einem anderen EU-Land einen Antrag gestellt haben, werden für kein Verfahren in Österreich zugelassen, so Grundböck. Sollte es nicht möglich sein, diese Personen in das ursprüngliche EU-Land zurückzuschieben, tritt laut Gesetz eine Verfahrenszulassung ein, die auch in die Asylobergrenze eingerechnet wird.7. "Asylwerber, die in einem anderen EU-Land bereits Asyl beantragt haben und nun in Österreich einen neuen Asylantrag stellen, werden von unserer Regierung ebenfalls nicht mitgezählt."
Das ist der erste und einzige Punkt, für den Wallentin eine Quelle anführt. Aber nicht zu früh freuen: Die Presseabteilung des Sozialministeriums erklärt gegenüber VICE, niemals Kontakt zu Tassilo Wallentin oder der "Krone" in dieser Angelegenheit gehabt zu haben. Und auch in den Presseaussendungen der vergangen Monate wurde vom Sozialministerium nirgendwo behauptet, dass die Anzahl der Bezieher nicht oder kaum ansteige."Das wäre auch ziemlich verrückt", sagt Sprecher Christoph Ertl, "bei so einem Anstieg der Asylverfahren". Von 2014 auf 2015 gab es einen Anstieg der Bezieher um 10, 9 Prozent. Die Ausgaben der Bundesländer für die Mindestsicherung stiegen um 13, 7 Prozent. Auch diese Informationen sind öffentlich zugänglich.Fassen wir zusammen: Wallentin führt 7 Punkte an, wie und warum die Regierung die Bürger belügt. 6 der 7 Punkte haben teils gravierende faktische Fehler. Bei einem Punkt ist Wallentin für eine faktische Beurteilung zu ungenau. Alle Informationen, die Wallentin benötigt hätte, sind online zugänglich. Wallentin hat mit den zuständigen Behörden keinen Kontakt gehabt. Die Einleitung und These des Textes gründet auf der falschen Annahme, die Regierung wolle "Fake News" verbieten. Und dann wäre da noch eine Sache.8. "Laut Sozialministerium nimmt die Anzahl der Bezieher von Mindestsicherung kaum zu. Auch das ist so unrichtig. Wenn ein Asylberechtigter rund 830 Euro Mindestsicherung pro Monat bezieht und dann seine gesamte Familie nachholt, so erhöht sich die Mindestsicherung samt Beihilfen; in extremen Fällen auf mehrere tausend Euro monatlich. Das gilt für unser Sozialministerium nicht als Anstieg von Mindestsicherungsbeziehern."