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Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung ...

Vergewaltigungen sind grausam, aber sie sind nicht politisch und schon gar nicht ein politisches Instrument. Sie sind Vergewaltigungen.
Foto von Theater ensemble Würzburg

Das erste, was wir an Heiligabend sozial-medial wahrgenommen haben ist die Tagesanzeiger-Schlagzeile „Zuger SVP-Präsident soll Politikerin sexuell missbraucht haben". Der Inhalt dieses Artikels ist schockierender als alles, was wir uns in den zynischsten Brainstormings hätten ausdenken können.

Was noch nicht in der Headline stand: SVP-Politiker Markus Hürlimann wird verdächtigt, die Grüne Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin an der Nachfeier zur zweijährlichen Landammanns-Einsetzung unter K.O.-Tropfen gesetzt und vergewaltigt zu haben.

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Screenshot vom Facebookprofil der Autoren

Beim Link zum Tagesanzeiger-Artikel auf der Facebook-Seite „Eine Neue Zeitung für Basel" forderte jemand in einem Kommentar „Lager" für Leute wie Hürlimann. Der Kommentar wurde von den Seitenbetreibern verständlicherweise entfernt. Natürlich: Wenn ein mächtiger Mann der rechten Männerpartei SVP eine Vertreterin der Grünen vergewaltigt haben soll, können auch wir die freudianischen Gedankenspiele nicht ausblenden. Während diesen Momenten stellten wir uns auch einen perfiden Triebtäter vor, der den politischen Kampf grausam in die Intimität führt: Der Phallus als Waffe eines politischen Soziopathen.

Ebenso fragten wir uns einige Momente lang, ob Hürlimann ein politischer Triebtäter ist oder ob er einfach eine Politik vertritt, die dazu führt, dass manche rücksichtslos werden und den Mitmenschen nicht mehr als Mitmenschen sehen. Und mit diesem Gedankengang befanden wir uns schon auf dem Niveau von denen, die nach jedem Amoklauf über „Killerspiele" herziehen. (Allerdings noch weit über dem Niveau von einigen Kommentatoren in der Facebookgruppe „Anti-SVP—Stoppt den Wahnsinn". Eine Gruppe, aus der wir schon lange austreten sollten, da sie an Stumpfsinnigkeit an die Facebook-Gruppe „Informationen, die uns die Massenmedien vorenthalten" herankommt.)

Foto von Wikimedia; Russavia; CC BY 2.0

Am frühen Nachmittag veröffentlichte die Schweizerische Depeschenagentur SDA die Meldung, dass Markus Hürlimann aus der U-Haft entlassen wurde. Spätestens jetzt ermahnten wir uns an das Prinzip der Unschuldsvermutung.

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Bis die Blut- und Urintests von Jolanda Spiess-Hegglin ausgewertet sind, (was sich wegen den Festtagen bis zu einer Woche hinzieht) und bis die Tat Markus Hürlimann nachgewiesen werden kann, sind alle Cyber-Fackel-Spiess-Züge daneben. Und jede versuchte Küchenpsychologie von der Tat auf die Partei zu schliessen, ist in dieser Phase noch dümmer, als sie es sonst schon ist.

Traurigerweise geschehen in der Schweiz regelmässig sexuelle Übergriffe. Die meisten davon stürmen hinterher aber nicht die Klick-Charts von Tagi-Online. Der eigentliche Grund für die landesweiten Schlagzeilen im vorliegenden Fall ist weder der sexuelle Übergriff, noch die vermutete Verbindung zu Vergewaltigungs-Drogen. Es geht nicht um die schreckliche Tat. Im Fokus steht eine Personenkonstellation, die so skurril ist, dass sie kein Satiriker mit Spezialgebiet „Schlagzeilen-Komik" entwickeln könnte.

Foto von Wikimedia; Ankanjim; CC BY 3.0

Deshalb tritt die Tat in den Hintergrund. Aber genauso wie Markus Hürlimann kein in BDSM-Keller auf SVP-Ideologie getrimmter Parteiknecht sondern ein Mensch ist, genauso ist die Tat eine Vergewaltigung. Ein Mensch ist ein Mensch ist ein Mensch ist ein Mensch. Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung. Eine Vergewaltigung ist kein weltbildlicher Konflikt. Und eine Vergewaltigung ist keine Clickbait-Vorlage.

Sie geht den Menschen, die sie erleben so nahe, dass jede Rahmeninfo, jeder Kontext und jede Instrumentalisierung für politische Agitation absolut daneben ist. Nicht nur der Anti-SVP-Weird-Voyeurismus wird durch die Headlines gepflegt, auch Wortwahl und Artikeldramaturgie verharmlosen den Fall: 20 Minuten Online widmet dem Umstand, dass Alkohol im Spiel gewesen war, den ganzen letzten Abschnitt und zitiert Hugo Kupferschmidt, den Direktor des Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum. Laut dem finde man in 95% der auf K.O.-Tropfen getesteten Proben lediglich Alkohol. Auf den Umstand, dass Vergewaltigungsdrogen nur 6 bis 12 Stunden nach Verabreichung nachweisbar sind, geht 20 Minuten Online nicht ein. Foto von Flickr; Westmidlandpolice; CC BY 3.0

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Der Blick schreibt „SVP-Kantonalpräsident Markus Hürlimann (40) soll mit der grünen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin (34) Sex gehabt haben. Offenbar wurden der jungen Frau sogar K.O.-Tropfen in die Getränke gemischt". Diese Sätze aus dem Blick mögen leichtfertig getippt worden sein, in den Ohren eines Vergewaltigungsopfers dürften sie übel nachklingen. Ja, der Blick kann (genau wie wir) in einem laufenden Verfahren nicht vorverurteilen, aber „geschlafen haben" oder „Sex haben" impliziert keinen Missbrauch und keine Gewalteinwirkung. Eine Vergewaltigung ist keine spezifische Subform von „Sex haben". Es ist das denkbar Gegensätzlichste.

Foto von Flickr; Westmidlandspolice; CC BY 2.0

Beim Sex—egal wie er ausgestaltet ist—sind zwei Menschen beteiligt, die sich so unglaublich nahe kommen. Bei einer Vergewaltigung nimmt ein Mensch dem anderen das Menschsein und holt sich von dessen Körper, was er sich holen will. War es eine Vergewaltigung, war es nicht „Sex haben". Auch nicht „Sex haben mit K.O.-Tropfen", denn das wäre Schändung.

Was passiert ist und was bewiesen werden kann, ist noch offen, aber mit der Wortwahl „Sex haben" wird Markus Hürlimann im Voraus entlastet. Verbannen wir den Begriff „Vergewaltigung" aus dem Diskurs, leugnen wir auch die Gewalt, die im Begriff enthalten und Teil der Tat ist. Und deshalb kann jede ehrliche Auseinandersetzung mit diesem Fall nur im Schluss münden, dass eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung bleibt.

Titelbild von: Flickr; Theater Ensemble Würzburg; CC BY 2.0