FYI.

This story is over 5 years old.

Verbrechen

Wenn dich dein Nachbar ungestraft beim Umziehen filmt

Spanner rechtlich zu verfolgen, ist schwierig. Opfer wie Katja* entscheiden sich deswegen für ein Leben hinter Jalousien.

Katja* steht vor dem Spiegel in ihrem WG-Zimmer in Wien und probiert ein Top an. Die Sonne scheint hell in ihr Zimmer, es ist früher Nachmittag im Mai. Plötzlich entdeckt sie im Augenwinkel eine Silhouette im Haus gegenüber: Ihr Nachbar steht am Fenster und beobachtet sie. In seiner Hand hält er eine Videokamera. Katja läuft in die Küche und holt ihr Handy. Als sie in ihr Zimmer zurückkommt, steht der Mann immer noch am Fenster.

Anzeige

Katja streckt ihm den Mittelfinger entgegen, er filmt aber unbeirrt weiter. Erst als Katja ihr Handy zückt und zurück filmt, verschwindet der Mann im Schatten. Diese Szene wird sich in den kommenden Monaten wiederholen. Der Nachbar filmt in Katjas Zimmer und auch ihre Mitbewohnerin sieht ihn immer wieder. Angst vor einer Strafe hat er offensichtlich nicht. Aber warum eigentlich nicht?

Ein Spanner macht sich in Österreich nicht strafbar, solange er nur schaut. Das Filmen ist hingegen eine Grauzone. Mit etwas Fantasie fällt es unter den Stalking-Paragraphen, der "Beharrliche Verfolgung" seit 2006 in Österreich verbietet. Im deutschen Paragraph heißt es zwar "Nachstellung", er ist im Wortlaut aber fast identisch. Die Bestimmungen sind nicht für Fälle wie den von Katja geschaffen worden, denn der typische Stalking-Fall sieht anders aus: Der Ex-Freund, der immer wieder vor der Haustür steht, am Arbeitsplatz auftaucht und dutzende Male pro Tag anruft.

Lest den ganzen Artikel auf Broadly.