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Polizeigewalt

Warum du gegen prügelnde Polizisten (fast) keine Chance hast

"Nur zwei bis drei Prozent aller Körperverletzungs-Anzeigen gegen Polizisten landen vor Gericht", sagt der Wissenschaftler Tobias Singelnstein und erklärt, woran das liegt.
Ein Polizist verdreht einer Demonstrantin den Kopf – auf die unromantische Art
Foto: Grey Hutton

Ein israelischer Professor läuft tagsüber durch Bonn. Er trägt eine Kippa. Ein Mann kommt auf ihn zu, sagt, er sei Palästinenser, schlägt ihm mehrmals die Kippa vom Kopf. Passanten rufen die Polizei. Als die kommt, rennt der Täter gerade weg, der Professor hinterher, um ihn aufzuhalten. Die Polizisten aber überwältigen und schlagen den 50-jährigen Professoren. Seine Brille zerbricht. Noch an diesem Tag stellt er eine Anzeige gegen die Beamten.

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Das war im Juli 2018. Die Anzeige des Professors wurde jetzt fallen gelassen. Die Staatsanwaltschaft Bonn sagt, es wäre eben ein "Irrtum" gewesen – die Polizei hatte Opfer und Täter verwechselt.

Egal, ob man ein Jugendlicher in Neukölln ist oder ein Hochschulprofessor in Bonn: Wer von Polizisten verprügelt wird, hat keine Chance auf Gerechtigkeit. Es kann ihm sogar gefährlich werden, eine Anzeige zu stellen. Der Forscher Tobias Singelnstein von der Ruhr-Uni Bochum hat deshalb ein Projekt gestartet, bei dem er herausfinden will, wie es den Opfern geht – und was sie tun können, um sich zu wehren.

Singelnstein selbst

Tobias Singelnstein. Foto: Ruhr-Universität Bochum | Marquard

VICE: Sie haben für Ihr Projekt einen Online-Fragebogen eingerichtet, in dem Opfer von Polizeigewalt aufschreiben können, was ihnen passiert ist. Kommen Ihnen Fälle wie der aus Bonn bekannt vor?
Tobias Singelnstein: Vom Ablauf her ist der Fall nicht ungewöhnlich. Besonders ist aber, dass der Betroffene eine große Beschwerdemacht hatte. Ein Professor, der am Abend noch einen Vortrag an einer Hochschule halten soll, hat natürlich andere Möglichkeiten als ein Jugendlicher mit Migrationshintergrund. Die Polizeipräsidentin hat sich am Tag nach dem Vorfall persönlich entschuldigt. Das kommt höchst selten vor.


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Die Ermittlungen gegen die Polizisten wurden trotzdem eingestellt.
Nur zwei bis drei Prozent aller Anzeigen gegen Polizisten landen am Ende auch vor Gericht. Zum Vergleich: bei einfacher Körperverletzung liegt die Quote bei 20 Prozent.

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Warum ist das so?
Vor Gericht kommen nur die Fälle, in denen es die Staatsanwaltschaft für wahrscheinlich hält, dass am Ende jemand verurteilt wird. Bei Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt steht oft Aussage gegen Aussage. Polizeibeamte sagen nur sehr selten gegen ihre Kollegen aus. Da gibt es einen starken Korpsgeist, eine Mauer des Schweigens.

"Nur zwei bis drei Prozent aller Anzeigen gegen Polizisten landen am Ende auch vor Gericht."

Also hat man als Opfer eigentlich keine Chance?
Wenn man sich von einer Anzeige Gerechtigkeit und Verurteilung verspricht, dann stehen die Chancen gut, dass man enttäuscht wird. Viele Anwälte raten ihren Mandanten sogar davon ab, auch weil es das Phänomen der sogenannten Gegenanzeigen gibt: Die Betroffenen erstatten eine Anzeige wegen Körperverletzung, die Polizeibeamten stellen eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Deshalb gehen wir davon aus, dass viele Leute gar nicht erst eine Anzeige erstatten.

Und wenn ich nicht selbst das Opfer bin, sondern mitbekomme, wie Polizisten jemanden verprügeln?
Man darf Polizeieinsätze grundsätzlich filmen. Aber besser ohne Ton. Denn Filmaufnahmen sind zwar erlaubt, aber vertrauliche Gespräche darf man nicht aufzeichnen. Im Februar hat ein bayrisches Gericht eine Studentin verurteilt, weil sie auf einer Demonstration beim Filmen ein dienstliches Gespräch zwischen zwei Polizisten aufgezeichnet hatte.

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Mit diesem Videomaterial könnte ich dann eine Anzeige stellen?
Ja. Mit solchen Beweisen hat eine Anzeige mehr Aussicht auf Erfolg. Aber veröffentlichen darf man das Video nicht.

Gibt es denn Fälle, wo Polizisten tatsächlich verurteilt wurden?
In Bremen etwa hat das Landgericht 2015 einen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt verurteilt. Der Polizist hat behauptet, das Opfer hätte Widerstand geleistet. Das Gericht hat das nicht geglaubt. Es hat entschieden, dass er das nur gesagt hat, um sich selbst zu entlasten. Das gleiche gilt für seine Kollegen, die für ihn ausgesagt hatten.

Was müsste sich ändern, damit das kein Einzelfall bleibt?
Vor allem die Fehlerkultur der Polizei. Polizisten dürfen und müssen manchmal Gewalt anwenden. Da wäre es ja seltsam, wenn es nicht auch mal zu Fehlern kommen würde. Aber über diese Fehler muss man dann sprechen und damit umgehen, anstatt das unter den Teppich zu kehren. Außerdem bräuchte man unabhängige Ermittler, die solche Anzeigen prüfen und keine Kollegen sind.

Aber es stellt sich doch kein Polizist hin und sagt: "Ups, da ist mir die Hand ausgerutscht."
Ich glaube, fast alle Polizisten haben in ihrem Berufsleben mindestens einmal erlebt, dass Kollegen zu viel Gewalt angewendet haben. Wenn es spezialisierte Beschwerdestellen geben würde, dann könnte man auch viel leichter auf Polizeibeamte aufmerksam werden, bei denen es häufiger Probleme gibt.

Bei dem Fall in Bonn hatte die Polizei in Köln ermittelt.
Dass es nicht die Kollegen aus dem Büro nebenan sind, die ermitteln, ist inzwischen zum Glück Standard. Aber das reicht nicht. Besser wären unabhängige Ermittler, die solche Anzeigen prüfen und keine Kollegen sind.

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