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Cop Watch

Gefesselten Frauen ins Gesicht schlagen ist in München noch kein Kündigungsgrund für Polizisten

Obwohl er der gefesselten Teresa Z. mit einem Schlag die rechte Gesichtshälfte zertrümmerte, wird der Polizist seinen Job nicht verlieren. Trotzdem hat die Tat ihn einiges gekostet.

Teresa Z. nach ihrem Besuch auf der Wache. Foto: Privat Während in Wien Polizisten Passanten aufgrund ihrer Hautfarbe festnehmen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen, verlieren in Deutschland nicht einmal gewalttätige Polizeibeamte ihren Job. So auch der Polizist, der vor drei Jahren einer gefesselten 23-Jährigen auf einer Münchner Polizeiwache mit einem Schlag das Nasenbein brach. Er ist zwar degradiert worden, wird aber weiter als Polizist arbeiten. Es werden wohl auch noch Regressforderungen des Freistaats auf Frank W. zukommen, da Bayern dem Opfer Ende letzten Jahres schließlich mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hatte.

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Damit findet einer der berühmtesten Fälle von Polizeigewalt Münchens seinen Abschluss. Angefangen hatte es am 10. Januar 2013, als Teresa Z. wegen eines Streits mit ihrem Freund die Polizei rief. Die nahm sie mit auf die Polizeiwache, wo es schließlich zum Streit mit den Beamten kam (nach Aussage von Teresa fing es damit an, dass man ihr verbot, aus dem Streifenwagen ihre Mutter anzurufen). Auf der Wache eskalierte die Situation so weit, dass die Polizisten es nötig fanden, Teresa mit den Händen auf dem Rücken an eine Pritsche zu fesseln.

Um die als zierlich beschriebene junge Frau standen zu dem Zeitpunkt fünf bis sieben Beamte herum. Als sie einen von ihnen, einen 33-jährigen Polizeihauptmeister, anspuckte, schlug er ihr so fest ins Gesicht, dass er ihr die Nase und den Augenhöhlenbogen brach. Später gab er an, er habe aus „reiner Notwehr" gehandelt—er hatte befürchtet, dass die Gefesselte ihm einen „Kopfstoß" versetzen könnte.

Nachdem die tz Anfang Februar 2013 über den Vorfall berichtete hatte, erhob die Staatsanwaltschaft noch im selben Monat Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen den Beamten. Er wurde 2014 zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt, ging erfolglos in Berufung und wurde nach seiner endgültigen Verurteilung in den Innendienst versetzt. (Ein Polizist verliert erst dann zwingend seinen Job, wenn er zu einer Freiheitsstrafe über 12 Monaten verurteilt wird.) Am Montag wurde der Beamte schließlich um zwei Dienstgrade zum Polizeimeister degradiert. Die tz schreibt dazu:

Laut Richterin Cornelia Sauter-Schwarzmeier wäre auch die Entfernung aus dem Dienst als „Höchstmaßnahme" gerechtfertigt. Weil ihm seine Vorgesetzten aber ein positives Persönlichkeitsbild bescheinigen, darf Frank W. weiterhin Polizist bleiben. „Es wäre besser gewesen, Sie wären gegangen", sagte die Vorsitzende, während sie Frank W. vernahm.

Ist er aber nicht. Trotzdem hat der Fall in München etwas verändert: Interne Ermittlungen dieser Art werden seitdem nicht mehr im Münchner Polizeipräsidium, sondern im Landeskriminalamt durchgeführt. Eine wirklich unabhängige Untersuchungsinstanz für Fälle von Polizeigewalt gibt es aber in ganz Deutschland immer noch nicht.