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Inklusion

Weil ihr Sohn eine Behinderung hat, konnte eine Familie nicht im Berliner Trampolinpark springen

Mitarbeiter hielten es für gefährlich, wenn der 11-Jährige mit seiner Mutter Trampolin springen würde. VICE hat mit beiden Seiten gesprochen.
Foto Trampolinhalle "Jump House": Rebecca Rütten || Symbolfoto Mutter und Kind: imago | Blickwinkel

Die wenigsten Erwachsenen können wohl nachvollziehen, warum eine nach Gummi riechende und von Kindergeschrei erfüllte Trampolinhalle ein erstrebenswertes Freizeitprogramm fürs Wochenende sein soll. In Kinderaugen sind Spielparks wie das Berliner "Jump House" dagegen so etwas wie das ultimative Spaßerlebnis, bei dem sie ihre kleinen Körper durch die Luft werfen können. Auch Sandras Sohn hatte sich tagelang auf den Ausflug in die Halle im Bezirk Reinickendorf gefreut. Doch gerade als der Elfjährige seine ersten Sprünge auf dem schwarzen Netz absolvierte, brachen die Mitarbeiter des Trampolinparks die Flugshow vorzeitig ab. Der Auslöser: Der Junge hat eine körperliche Behinderung und kann nicht alleine springen.

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Sandra weiß, dass sie sich auf Freizeitaktivitäten mit ihrem Kind manchmal etwas anders vorbereiten muss als andere Eltern. Im Gespräch mit VICE erzählt die 37-Jährige, dass ihr Sohn durch eine rechtsseitige Spastik mit einer Behinderung lebt. Er braucht in manchen Belangen mehr Betreuung als andere Kinder in seinem Alter. So hält Sandra den Jungen beim Laufen etwa teilweise an der Hand oder springt mit ihm Trampolin, damit er sich nicht verletzt. Sandra sagt, als Mutter wisse sie, wie sie ihrem Kind am besten helfen kann, damit es am Alltag normal teilnimmt.

Bevor Sandra am Wochenende mit ihrem Sohn und ihrem Freund das "Jump House" besucht hat, hat sich die 37-Jährige online informiert. "Wir waren schon einmal in einer Halle in Bernau, dort hatten wir überhaupt keine Probleme", sagt sie im Gespräch mit VICE. "Auf der Website des 'Jump House' hieß es, dass Betreuungspersonen von Menschen mit Behinderungen kostenlos mitkommen dürfen, wenn sie vor Ort Socken fürs Trampolin erwerben", erzählt sie. "Ich bin also davon ausgegangen, dass ich als Hilfsperson mitspringen darf."

Auch als Sandra am Samstagmittag den "Schwerbehindertenausweis" an der Kasse vorlegt und mit ihrem Sohn an der Hand die Halle betritt, soll sie niemand auf besondere Regeln aufmerksam gemacht haben. Doch kurz nachdem Sandra und ihr Kind angefangen haben, auf der Trampolinmatte rumzuhopsen, habe ein Mitarbeiter den Ausflug beendet.

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"Er sagte, wir dürften nicht zu zweit springen", erzählt Sandra, weil so die meisten Unfälle passieren würden. Ein zweiter Mitarbeiter habe die Mutter dann vor die Wahl gestellt: Entweder der Junge springt allein, oder sie müssten den Trampolinpark verlassen.


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Sandra habe dann ihre 26 Euro wieder ausgehändigt bekommen und sei samt Sohn und Freund gegangen. Auch mit zwei Tagen Abstand kann sie die Entscheidung nicht nachvollziehen: Ihr Sohn sei in der Schule in der Trampolin AG und wisse, was er könne – und was nicht. "Wir springen ja nicht zusammen unkontrolliert oder meterweit hoch", sagt sie. Keiner der beiden hätte sich verletzen können. Außerdem seien zum gleichen Zeitpunkt 15-köpfige Kindergruppen auf den anderen Trampolins durcheinander gesprungen: "Da hat niemand hingeguckt."

Der Fall im "Jump House" zeigt: Inklusion funktioniert oft nur in der Theorie

Bei "Jump House" sieht man das etwas anders. Die Pressesprecherin von "Jump House" sagt gegenüber VICE, das Unternehmen wolle niemanden diskriminieren. Man setze lediglich "aus Sicherheitsgründen" seine Regeln streng durch – und zwar für alle Besucher. Menschen mit Behinderungen dürften wie alle anderen auf den Trampolins springen, sagt die Sprecherin: "Wir hatten auch schon Gruppen mit blinden Kindern oder Menschen mit Downsyndrom." Auch Sandra haben die Mitarbeiter angeboten, dass sie ihren Sohn vom Rand des Trampolins aus festhält. Dies habe sie allerdings abgelehnt.

Für Sandra war das allerdings keine Option. Gegenüber VICE sagt die Mutter, sie könne vom Rand aus weder die Sprünge ihres Sohnes noch ihren eigenen Stand koordinieren. Für die Pressesprecherin von "Jump House" ist das kein Argument, das die Regeln außer Kraft setze. Die Sprecherin sagt aber auch, Sandra und ihr Sohn seien aus freien Stücken gegangen: "Wir haben noch nie jemanden rausgeworfen."

Nur hilft so eine strenge Regelauslegung bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen? Stefan Schenck, Vize-Präsident des Berliner Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbands, BSB, sagt Nein. Auf Twitter kündigte er an, "Jump House" als Negativbeispiel für Inklusion in einer Protestnote aufzunehmen. Der BSB setzt sich mit seiner Kampagne "Inklusion durch Sport" dafür ein, dass Sportvereine finanzielle Fördermittel für Inklusionsangebote erhalten.

Sandra weiß bereits, wie sie eine weitere Wochenendenttäuschung vermeiden will: "Ich werde ab jetzt immer vorher in einer Einrichtung anrufen und fragen, ob mein Sohn und ich auch wirklich Zutritt bekommen", sagt sie zu VICE, "er will schließlich weiterhin Trampolin springen." Rechtlich gegen "Jump House" vorgehen möchte sie nicht – ihr Sohn solle nicht mit dem Gefühl aufwachsen, das ganze Leben sei ein Kampf. Dem Unternehmen wirft die Mutter dennoch vor, die Regeln im Voraus nicht ordentlich kommuniziert zu haben: "Man hätte das Drama mit einem Zweizeiler verhindern können", schreibt sie bei Twitter.

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