Anzeige
Anzeige
Anzeige
Ebenfalls versteckt sind laut Tschohl einige weitere Giftzähne. So könnte bereits eine „gefährliche Drohung" für eine Ermittlung durch den Staatschutz und die Aufnahme in die Terror-Datenbank reichen, wenn sie „ideologisch motiviert" ist. Überwacht werden können mit dem neuen Gesetz nicht nur die Personen selbst, die ins Visier der Fahnder geraten, sondern auch alle ihre Kontakte. Maria Sagmeister nennt als mögliches Beispiel ein/e Facebook-Freundin oder die gemeinsame Zusage zu einer Facebook-Veranstaltung.In der geplanten Analysedatenbank werden dann nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch deren Kontaktpersonen erfasst. Der Umfang der gesammelten Daten ist dabei enorm. So kann beispielweise erfasst werden, wo ein Handy (und damit auch dessen BesitzerIn) gerade ist, wer wann mit wem telefoniert oder wann jemand wo im Internet gesurft hat.„Es bleibt unklar, wer und in welchem Ausmaß überwacht wird. Und wer nicht weiß, ob er überwacht wird, kann auch schwer dagegen protestieren."
Anzeige
Auch Angelika Adensamer vom Netzwerk kritische Rechtswissenschaften warnt: „Viele Menschen denken, dass sie diese Überwachung nicht betrifft, weil sie nichts zu verbergen hätten. Doch geht es nicht zuletzt ums Prinzip, der Staat schränkt hier Freiheit zugunsten angeblicher Sicherheit ein."Die Informationen aus der neuen Analysedatenbank bleiben nicht nur in Österreich, sondern dürfen auch an ausländische Geheimdienste weitergegeben werden. Tschohl erläutert, dass jemand zufällig oder aufgrund der Bandbreite der Tatbestände ins Visier der FahnderInnen geraten könnte und dann enorme Probleme bei der Einreise in ein anderes Land bekommt: „Die Person scheint dann offiziell in einer österreichischen Terror-Analysedatenbank auf." Dass das bei der Einreise in manche Länder schwierig werden kann, liegt auf der Hand.MOTHERBOARD: Überwachung per Geruchssensor
Anzeige
Kurz vor ihrer Verhaftung wurde ihr Handy laut Medienberichten insgesamt 18 Mal aus dem sächsischen Innenministerium sowie aus der Polizeidirektion Südwestsachsen angerufen.Die Forderung nach mehr Überwachung ist das Letzte, was wir jetzt brauchen
Anzeige
Dass viele Menschen Angst vor Terror haben, ist nachvollziehbar und verständlich. Allerdings zeigen alle Erfahrungen mit TerroristInnen, dass diese immer Schlupflöcher finden. Sie greifen dann eben auf Einweg-Handys, verschlüsselte Kommunikation, Geheim-Wörter in scheinbar harmlosen Gesprächen oder einfach die persönliche Kommunikation zurück.Jene Länder, die in der letzten Zeit Ziel von Angriffen wurde, also vor allem die USA und Frankreich, haben im Vergleich zu Österreich auch sehr „harte" Anti-Terrorgesetze, die die Anschläge nicht verhindern konnten. Die massenhafte Überwachung hingegen wird vor allem jene treffen, die eben nicht damit rechnen, vom Staatsschutz überwacht zu werden. Tschohl warnt: „Der Verfassungsschutz kann mit diesem Gesetz unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richterin noch Staatsanwalt."Es ist mehr als auffallend, dass die neuen Gesetze so geschrieben sind, dass nun Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden sollen, die breite Teile der Bevölkerung treffen können. Angelika Adensamer sagt: „Dieses Gesetz gibt dem Staat enorme Möglichkeiten—und wir dürfen davon ausgehen, dass diese dann auch angewandt werden." Das neue Staatsschutzgesetz ist derzeit in der Begutachtungsfrist. Es soll voraussichtlich Anfang Jänner 2016 in Kraft treten. Ob die Regierung ihren Entwurf durchbringen wird, wird allerdings auch von den Protesten, Einsprüchen und Stellungnahmen der kommenden Wochen abhängen.Folgt Michael auf Facebook und Twitter @michaelbonvalot„Der Verfassungsschutz kann mit diesem Gesetz unbeschränkt jeden überwachen und braucht dafür weder Richterin noch Staatsanwalt."