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Das Grüne Kreuz hat einen traumatisierten Mitarbeiter gekündigt

Der Rettungssanitäter war von der Grazer Amokfahrt im Juni traumatisiert. Weil er deshalb nicht arbeiten kann, wurde der Mann vom Grünen Kreuz gekündigt.

Laut steirischer Arbeiterkammer hat der Rettungsdienst Grünes Kreuz Anfang Juli einen Mitarbeiter gekündigt, der seit der Grazer Amokfahrt vom 20. Juni traumatisiert ist.

Der 36-Jährige befand sich an jenem Tag im Urlaub und war mit seiner Mutter in der Grazer Herrengasse unterwegs, als der Amoklenker durch die Innenstadt raste und dabei drei Menschen tötete. Er konnte sich gerade noch in Sicherheit bringen, bekam die Szenen aber direkt mit, heißt es seitens der Arbeiterkammer.

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Der Rettungssanitäter meldete sich zunächst nicht krank, sondern wartete die verbleibenden Urlaubstage ab—laut ORF.at in der Hoffnung, es würde ihm nach dem Urlaub wieder besser gehen.

Am 29. Juni soll er dann seinem Arbeitgeber, dem Leiter der Regionalstelle Pöllau, mitgeteilt haben, dass er unter Angstzuständen und Schlafstörungen leide und sich krank melden wolle. Am 6. Juli kam dann das Kündigungsschreiben. Als Grund nannte der Arbeitgeber, der Mann sei gesundheitlich nicht mehr für die Arbeit als Rettunsgsfahrer geeignet. Zudem habe er eine stationäre Behandlung abgebrochen.

Für Rudolf Willgruber von der AK Steiermark ist das jedoch schlichtweg falsch, wie er gegenüber VICE am Telefon betont. Der 36-jährige Rettungssanitäter sei nach seiner stationären Behandlung weiterhin ambulant betreut worden. Dass Arbeitgeber Erich Rechberger außerdem behauptet, bis jetzt keine schriftliche Krankmeldung bekommen zu haben, kann laut Willgruber ebenfalls nicht stimmen. Soviel er weiß, sei auch bei der Gebietskrankenkasse eine Krankmeldung eingegangen. Die AK habe jedenfalls eine Klage wegen sozialwidriger Kündigung eingebracht.

Das Grüne Kreuz will zu der Sache am Nachmittag in einer Pressekonferenz Stellung nehmen. Regionalstellenleiter Rechberger sei laut Kleiner Zeitung zu einer Einigung bereit. Der Betroffene solle sich jedoch erst entschuldigen, da dieser ihn am Telefon angeschrien hätte.

Ob es zu einer Einigung zwischen Arbeitgeber und -nehmer kommt oder nicht: Das Motto des Grünen Kreuzes—„Im Mittelpunkt unseres Handelns steht stets der Mensch"—erscheint in dieser Sache jedenfalls ziemlich daneben.