FYI.

This story is over 5 years old.

Kinderwunsch

Mit gefälschter Unterschrift: Frau lässt sich von ihrem Ex befruchtete Eizellen einsetzen

Der Vater soll trotzdem Unterhalt für das so gezeugte Kind zahlen. Jetzt wehrt er sich gegen den behandelnden Arzt.
Fotos: imago | RelaXimages; imago | ZUMA Pres

Kein Kind will wissen, ob seine Eltern es im Wellengang des Karibik-Urlaubs oder daheim auf dem Sofa gezeugt haben. Im Falle zweier ehemaliger Eheleute sorgt die Zeugungsgeschichte des dreijährigen Sohnes allerdings für so großen Ärger, dass sich die Ex-Partner nun vor Gericht wiedersahen: Die Frau hatte sich die von ihrem damaligen Mann befruchteten Eizellen einsetzen lassen und dafür seine Unterschrift gefälscht. Auf der Anklagebank des Münchner Landgerichts saß am Mittwoch aber nicht die Mutter, sondern ihr Arzt. Der Vater wider Willen will Geld von ihm.

Anzeige

Die kuriose Geschichte um die unfreiwillige Zeugung begann im August 2013. Die damaligen Eheleute wollten bei dem Münchener Arzt Eizellen in vitro befruchten lassen. Die Beziehung sei damals zwar nicht besonders gut gelaufen, sagte der Vater im Zeugenstand. Weil er aber dachte, dass seine erkrankte Frau sich bald einer Chemotherapie unterziehen müsse, habe er der künstlichen Befruchtung zugestimmt. Die Chemo kam nicht, anders als das Beziehungsende. Der Mann zog aus der gemeinsamen Wohnung, der Kinderwunsch hatte sich damit offenbar erledigt. Doch die Frau ging zurück zum Arzt – und ließ sich die Eizellen ohne sein Einverständnis einsetzen.


Auch bei VICE: Lohnt es sich, seine Eizellen einfrieren zu lassen?


Weil sie dafür seine Unterschrift gefälscht hatte, verurteilte ein Gericht sie bereits wegen Urkundenfälschung. Dem Vater reichte das nicht, er zog gegen die Arztpraxis vor Gericht. Der Mann fordere, dass die Praxis die Unterhaltszahlungen für den dreijährigen Sohn übernehme, sagte die Pressesprecherin des Landgerichts gegenüber VICE. Der Kläger sei laut eigener Aussage mit dem Eingriff nicht einverstanden gewesen und habe das Kind nicht gewollt, so die Sprecherin weiter.

Tatsächlich hatte er im Oktober 2013 in der Arztpraxis angerufen und der Sprechstundenhilfe gesagt, dass er einer Behandlung nicht mehr zustimme. Die SZ berichtet, die Mitarbeiterin habe den Anruf in der Akte vermerkt, dem Arzt allerdings nicht mehr Bescheid gegeben. Das hätte aller Voraussicht nach auch nur bedingt geholfen: Dem Embryonenschutzgesetz zufolge darf eine Frau alleine über ihre Eizellen verfügen, in diesem Fall lag zudem noch die Einverständniserklärung mit der vermeintlichen Unterschrift des Vaters vor. Im November 2013 wurde der Frau schließlich die erste Eizelle eingesetzt, sie wurde nicht schwanger. Im März 2014 unterzog sie sich dem Eingriff erneut – wieder mit einer gefälschten Unterschrift – und bekam neun Monate später ihren Sohn. Das Gericht soll nun klären, ob die Arztpraxis die Unterschrift nach dem Anruf hätte infrage stellen sollen. Ein Urteil wird Anfang Mai erwartet.

Sein Wunsch, von den Unterhaltszahlungen "befreit" zu werden, wird dem Mann aber aller Voraussicht nach nicht erfüllt: Der Richter sagte am Mittwoch, der Anruf in der Arztpraxis sei als Widerspruch nicht ausreichend. Obwohl der Mann von den Plänen seiner Ex gewusst habe, habe er sich nach dem Telefonat nicht mehr gegen den Eingriff ausgesprochen. Die Frau konnte mehrere Monate später die zweite Befruchtung durchführen lassen. Und hatte dabei bekanntlich Erfolg. Wie sie ihrem Sohn später einmal seine Zeugung erklären wird, ist nicht bekannt.

Folge VICE auf Facebook, Instagram und Snapchat.