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Schon wieder Wahlen!!!

Die "Mindestsicherung light" ist ein Verrat an den Grundwerten der ÖVP

Die "Neue Gerechtigkeit" von Sebastian Kurz bricht mit den Prinzipien der Christlichen Soziallehre – und will ganz nebenbei den konservativen Wohlfahrtsstaat abschaffen.
Screenshot: Twitter | ÖVP

"Unser Ziel ist es, dass jemand, der neu in Österreich ist und noch nie einbezahlt hat, nicht ab dem ersten Tag mit dem positiven Asylbescheid die volle Mindestsicherung beziehen kann", erklärt Sebastian Kurz in der ZiB2 seine Idee. "Es soll eine reduzierte Mindestsicherung sein." Und eines muss man ihm lassen: In diesem Fall kann man ihm zur Abwechslung wirklich nicht vorwerfen, dass dieser Zugang "Altes in neuem Gewand" wäre. Die sogenannte "Mindestsicherung light" bricht sogar mit ziemlich vielem Altem – in der ÖVP, in Österreich und in ganz Europa.

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Um das Ausmaß zu verstehen, müssen wir im Schnelldurchlauf zu den Wurzeln der christlich-sozialen Partei zurückreisen. Im 19. Jahrhundert stürzte die Industrielle Revolution die Arbeiterschaft in ein soziales Elend, dem am Anfang weder Kirche noch Staat gewachsen waren. Die Strömung der Christlichen Soziallehre – getragen von Papst Leo XIII., Adolph Kolping und Bischof Ketteler – war und ist bis heute in sehr vielen Ländern die Antwort auf die soziale Frage.

Bei Sebastian Kurz ist nicht mehr das Elend Voraussetzung für Hilfe, sondern die Leistung. Wenn ein Unwetter das Haus eines Langzeitarbeitslosen zerstören würde, dürfte er also keine Entschädigung bekommen.

Die Armen und Schwachen sollten vor dem rauen Wind der freien Wirtschaft geschützt werden. Bei allem Liberalismus müsse es Prinzipien geben, die unantastbar bleiben, so die Idee. Nämlich: Personalität (den Mensch als Individuum und nicht nur als Arbeitskraft sehen), Solidarität (jeder soll zum Gemeinwohl beitragen) und Subsidiarität (unterstützen, wenn der Einzelne nicht mehr kann).

Nach dem Zweiten Weltkrieg ging diese Idee in Österreich im sogenannten konservativen Wohlfahrtsstaat auf (sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten gibt es hingegen in skandinavischen Ländern). Wenn ein Mensch in eine Notlage gerät, aus der er aus eigener Kraft nicht mehr herauskommt, soll die Gemeinschaft einspringen.

Hier kommt Sebastian Kurz ins Spiel. Und zwar an einer sehr empfindlichen Stelle. Nicht mehr das Elend ist Voraussetzung für Hilfe, sondern die Leistung, die die Person davor für die Gemeinschaft erbracht hat. Konsequent würde das bedeuten: Wenn ein Unwetter das Haus eines Langzeitarbeitslosen zerstört, dürfte er keine Entschädigung bekommen.

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Wenn ein normaler Arbeiter eine teure Operation bräuchte, die er niemals selbst mit seiner Beitragszahlung erarbeiten könnte, dürfte er nicht behandelt werden. Wenn ein Mensch mit Behinderung nicht arbeiten könnte, bekäme er keine Pflege. Wer das alles nicht will, weil er findet, dass "die Unsrigen" natürlich Hilfe bekommen sollten, aber gleichzeitig gutheißt, wenn Kurz bei Flüchtlingen genau diese Hilfe wegstreichen will, ist – so klar müssen wir sein – ein Rassist.

Auf der sachlichen Ebene sind die Beispiele nämlich durchaus vergleichbar – und diese Vergleichbarkeit nicht zu sehen, würde bedeuten, Unterschiede zwischen der ethnischen Herkunft und der Staatsbürgerschaft des Einzelnen zu machen.

Ein Flüchtling hat am Anfang selbstverständlich nichts für das Sozialsystem geleistet. Es ist ihm dank der ÖVP sogar verboten, während des Asylverfahrens zu arbeiten.

Ein Flüchtling hat am Anfang selbstverständlich nichts für das Sozialsystem geleistet. Genauer gesagt: Es ist ihm sogar dank der ÖVP rechtlich verboten, während des Asylverfahrens zu arbeiten oder eine Lehre zu machen. Bekommt er dann Asyl, bescheinigt ihm der Staat, dass er nicht grundlos, sondern zu Recht aus einer Notlage geflüchtet ist. Und bis er aus dieser Notlage herauskommt (zum Beispiel durch Spracherwerb, durch Anrechnung von Kompetenzen und eventuell eine Ausbildung), steht ihm die Gemeinschaft zur Seite.

Deshalb ist es falsch, den Wohlfahrtsstaat als einen Markt zu begreifen, wie der ehemalige Journalist Dominik Sinnreich in einem Tweet-Storm gut zusammenfasst. Wer nur die falschen Zahlen aus dem Vergleich von Kurz kritisiert (in dem er die Höhe der Sozialleistungen einer Pensionistin der Höhe der Sozialleistung einer ganzen Flüchtlingsfamilie gegenüberstellte), unterstütze damit trotzdem noch immer sein Denkmodell. Der Punkt, so Sinnreich: In einem solidarischem, subsidiären und konservativen Wohlfahrtsstaat ist so ein Vergleich grundsätzlich fehl am Platz, weil man nicht Pensionisten gegen Flüchtlinge ausspielen, sondern – Achtung! – zum Wohle aller zusammenarbeiten sollte.

Sebastian Kurz nennt sein Wirtschaftsprogramm "liberal und christlich-sozial". Alleine, dass er die Kürzung (Asylberechtigte) und Abschaffung für fünf Jahre (EU-Ausländer) von Sozialleistungen als wirtschaftliche Maßnahme sieht, zeigt, dass er die Christliche Soziallehre entweder nicht verstanden hat oder sie für verzichtbar hält. Die "Neue Gerechtigkeit" hat jedenfalls wenig mit der alten Gerechtigkeit zu tun.

Durch die staatliche Betonung der Wirtschaftsleistung von Personen wird die Personalität dieser Menschen völlig verachtet. Wenn es Subsidiarität nur für zuvor geschaffene Solidarität des anderen gibt, führt das beide Begriffe ad absurdum. Hilfe erfordert per Definition keine Gegenleistung, sonst wäre es keine Hilfe mehr, sondern ein Geschäft. Verpflichtende Gegenleistungen gibt es im Wirtschaftsleben, wenn zum Beispiel ein Kaufvertrag zustande kommt: Ich gebe, damit du gibst.

Die Christliche Soziallehre ist eigentlich ein Korrektiv dazu. Sie klammert Werte, die für unser Zusammenleben wichtig sind, von der marktwirtschaftlichen Logik aus. Alle, die sich ihren Grundprinzipien verpflichtet fühlen, betrachten ihr politisches und soziales Handeln aus der Perspektive der Armen und Schwachen, um ihren geschützten Bereich zu wahren. Das ist nicht neu, aber im christlich-sozialen Sinn gerecht.

Christoph auf Facebook und Twitter: @Schattleitner