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Verbrechen

Ein Münchner Rettungssanitäter und Callboy bestiehlt seit Jahren Senioren

Vor Gericht versuchte Peter S. am Mittwoch die 318.000 Euro auf seinem Konto zu erklären.
Collage bestehend aus: Geldscheine (Foto: imago | Sciene Photo Library) | Sanitäter (Foto: imago | Bonn-Sequenz)

Kopulations-Gedanken mit uniformierten Menschen dienen nicht nur als Inspiration vieler Stripper-Choreografien, sondern auch als Vorlage für zahlreiche Soldaten-, Polizisten- und Krankenschwester-Clips auf Pornhub. Ob Peter S. sein Escort-Gehalt mit Auftritten in seiner leuchtend roten Rettungssanitäter-Weste aufgebessert hat, wissen wohl nur er und seine Kunden. Vor Gericht erklärte der 37-Jährige am Mittwoch, er habe unter anderem mit sexuellen Diensten ein kleines Vermögen angehäuft. Der Staatsanwalt glaubte dem angeklagten S. nicht – und äußerte einen etwas unsittlicheren Verdacht für die Herkunft der fast 318.000 Euro auf dessen Bankkonto.

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Peter S. soll sein Vermögen mit einer perfiden Diebstahls-Reihe aufgebaut haben, indem er ältere Menschen beklaute, während er als Rettungssanitäter bei ihnen im Einsatz war. Weil er diese Masche mindestens vier Mal durchgezogen hat, stand er am Mittwoch in München vor Gericht. Ein Sprecher des Oberlandesgerichts sagte gegenüber VICE zudem, S. habe die Uniform seines alten Arbeitgebers entgegen der Absprache behalten und versucht, sie online zu verkaufen. Insgesamt sei S. in fünf Punkten angeklagt. Dabei kam am ersten Prozesstag laut Süddeutscher Zeitung auch raus, dass S. fast 318.000 Euro auf seinem Konto gehortet hat. Peter S. sagte daraufhin, er habe das Geld mit Escort-Dienstleistungen, "deutschem Sparen", und Aktien erwirtschaftet. Der Staatsanwalt war offenbar nicht überzeugt: "In Wirklichkeit haben Sie keine Erklärung, woher das Geld kommt", zitiert ihn die SZ.

Es liegt möglicherweise an der Vergangenheit des Angeklagten, dass der Staatsanwalt Peter S. die Geschichte seines Reichtums nicht abkauft: Bereits 2015 wurde der Rettungssanitäter zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er Geld und Schmuckstücke von Senioren und Seniorinnen hatte mitgehen lassen. Zu dem Zeitpunkt war S. noch Assistent des Malteser Hilfswerks, die Diebstähle beging er teilweise bei Einsätzen, teilweise aber auch mit den Zweitschlüsseln, die die Sanitäter extra für ihre Hilfsdienste von den Senioren und Senioren bekommen haben. Der gebürtige Chemnitzer erklärte damals, er habe die Rentner und Rentnerinnen beklaut, weil er nach seinem Umzug nach München Heimweh hatte.

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Das Amtsgericht hatte dafür kein Mitleid: Der Richter verurteilte Peter S. im Oktober 2015 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Das Schöffengericht war damals überzeugt, dass S. noch mehr Diebstähle begangen hatte als die neun, für die er angeklagt war. In seiner Wohnung hatte die Polizei bei ihren Ermittlungen insgesamt 250 Schmuckstücke gefunden, von denen lediglich 25 aus den neun verhandelten Taten stammten.

Allein in den ersten sechs Monaten des Jahres 2014 habe er Schmuck und Bargeld im Wert von rund 48.880 Euro gestohlen. "Hoffentlich fährt er jetzt mit Blaulicht in den Knast" titelte die Bild-Zeitung damals. In zweiter Instanz wurde das Urteil von 2015 laut SZ auf zwei Jahre und neun Monate herabgesetzt. Doch bevor Peter S. seine Haftstrafe antreten sollte, wollte er als langfingeriger Sanitäter anscheinend noch ein letztes Mal seinen Kontostand aufbessern.

Kurz nach dem Urteil 2015 trat der 37-Jährige nämlich erneut eine Stelle als Sanitäter an – diesmal bei den Johannitern – und legte mit der Leucht-Uniform offenbar auch sein Verbrecheroutfit wieder an. laut SZ habe S. eine Frau bei einem Notrufeinsatz beklaut, zu dem er mit einem Kollegen gefahren war. Bei drei anderen Fällen, die am Mittwoch verhandelt wurden, soll er den Zweitschlüssel genutzt haben, während die Bewohner und Bewohnerinnen außer Haus waren. Insgesamt soll S. bei seinen Raubzügen im Juli 2016 Gegenstände im Wert von 7.000 Euro eingesackt haben.

Für den Staatsanwalt Grund genug, den finanziellen Besitz des Angeklagten einmal grundlegend infrage zu stellen: Wie die SZ schreibt, habe die Staatsanwaltschaft beantragt, dass das Geld eingezogen werde. Weiterhin hieß es dort, S. sei geständig gewesen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Wenn sich ein Geständnis bestätigen lasse, so der Sprecher des Oberlandesgerichts, könnte S. schon bald verurteilt werden. Ins Gefängnis dürfte er allein wegen der ersten Urteile gehen. Läuft es richtig dumm für ihn, darf er allerdings nicht einmal sein Erspartes behalten – selbst wenn er dieses wirklich damit verdient hätte, dass er die Wünsche seine Escort-Kunden im Signalfarben-Jäckchen erfüllt.

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