Politik

Polizeikontrolle: Was dürfen die Beamten – und was nicht?

Ein Anwalt erklärt, wann sie deinen Ausweis haben, deinen Rucksack öffnen und in deine Wohnung kommen dürfen. Und wie du dich beim Drogentest verhalten solltest.
Polizeikontrolle und deine Rechte
Foto: imago | bearbeitet

Es gibt Menschen, deren Autorität man nur in den seltensten Fällen in Frage stellt. Dazu gehören Mütter und Polizeibeamte. Du solltest niemals hinterfragen, ob es wirklich deine gesetzliche Pflicht ist, dein Zimmer aufzuräumen, wenn deine Mutter das behauptet. Räum es einfach auf. Dasselbe gilt, wenn ein Polizist dir sagt, dass du nicht über Bahngleise laufen solltest.

Trotzdem gibt es gegenüber Polizeikräften Momente, in denen es gut ist, seine Rechte – genauso wie seine Pflichten – zu kennen, und darauf zu bestehen. Zum Beispiel dann, wenn es zu Racial Profiling kommt. Die gute Nachricht ist: Die meisten Beamten und Beamtinnen kennen deine Rechte auch. Für den Umgang mit den anderen erklärt Rechtsanwalt Mathes Breuer, was Beamte dürfen und was nicht.

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Rechtsanwalt Mathes Breuer klärt über deine Rechte bei Polizeikontrollen auf und verrät, was Polizisten dürfen und was nicht

Der 32-jährige Mathes Breuer arbeitet als Rechtsanwalt in München. Foto: privat

Ausweiskontrollen

VICE: Darf die Polizei einen überhaupt einfach so kontrollieren?
Mathes Breuer: Nein. Grundsätzlich darf die Polizei niemanden ohne Anlass kontrollieren. In Bayern gibt es die anlasslose Personenkontrolle, in den meisten anderen Bundesländern nicht. Das heißt, auch wenn man nur nach dem Ausweis gefragt wird, muss die Polizei das begründen.

Das heißt, wenn ich nach meinem Ausweis gefragt werde, soll ich ihn nicht zeigen?
Doch, es hat trotzdem Sinn, auch wenn nicht nach dir gefahndet wird und du keinen Eintrag als Drogenkonsumentin hast. Denn dann ist die Kontrolle schnell erledigt. Wenn man von Beginn an auf Verteidigung schaltet, kann die Prozedur länger und detaillierter ablaufen.

Was, wenn ich Racial Profiling hinter der Kontrolle vermute?
Racial Profiling ist rechtswidrig. Trotzdem wird es immer noch angewandt. Ich kenne einen Fall, bei dem ein afghanischstämmiger Mann offensichtlich aufgrund seines Aussehens im ICE kontrolliert wurde. Danach haben die Polizisten gesagt, er habe sich auffällig schlafend gestellt. Das Gericht hat den Polizisten die Begründung damals nicht geglaubt und die Kontrolle tatsächlich für rechtswidrig erklärt.

Durchsuchungen

Darf die Polizei meinen Rucksack durchsuchen?
Ohne konkreten Verdacht dürfen sie das nicht. Aber es kann triftige Gründe geben, zum Beispiel, wenn du dich auf dem Weg zu einer Demonstration befindest, bei der Auseinandersetzungen befürchtet werden. An Bahnhöfen dürfen sie dich auch ohne Verdacht kontrollieren. Aber: Wenn die Polizei einen Grund finden möchte, findet sie in der Regel auch einen. Und sei es nur wahrgenommener Marihuanageruch.

Was, wenn sie trotzdem reingucken?
Niemand ist verpflichtet, seine Tasche zu öffnen oder herausgeben. Wer die Tasche freiwillig öffnet, kann sich später nicht mehr darauf berufen, dass die Kontrolle rechtswidrig war. Wenn die Beamten den Rucksack ohne Grund öffnen, sollte man ausdrücklich widersprechen. Machen sie es dennoch, sollte man sich nicht aktiv wehren. Falls doch, macht man sich unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Kontrolle strafbar, weil man sich körperlich gegen die Polizei gewehrt hat.

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"Wenn man also zwischen dem Moment, in dem man kontrolliert wird, und dem, in dem man feststellt, dass das Handy mitgenommen werden soll, die Zeit hat, das Handy auszuschalten, sollte man das tun."

Was passiert, wenn die Polizei bei einer unrechtmäßigen Kontrolle etwas findet?
Bei der Frage, ob ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel vor Gericht verwendet werden kann, kommt es darauf an, wie willkürlich die Polizisten gehandelt haben und was sie konkret gefunden haben. Da steht das Interesse des Staates, eine Straftat zu verfolgen, gegen das Interesse des Einzelnen daran, dass seine Rechte respektiert werden. Das sind Einzelfallentscheidungen.

Was, wenn die Polizei mein Handy durchsuchen möchte?
Wenn die Polizei dich darum bittet, dein Handy zu entsperren, musst du das nicht machen. Denn man muss nicht aktiv an seiner eigenen Strafverfolgung mitwirken. Man muss keine Fragen beantworten, keinen Pin herausgeben und auch keinen Pin eingeben. Eine relativ umstrittene Frage ist, ob es zulässig ist, wenn die Polizei das Handy einfach per Fingerabdruck entsperrt. Ich hatte schon einige Fälle, in denen die Polizei das gemacht hat. Meiner Ansicht nach ist das nicht zulässig. Mir ist jedoch noch keine Rechtsprechung bekannt.

Im Idealfall ist das Handy verschlüsselt. Das bedeutet einen erheblichen Aufwand für die Polizei. Den betreiben sie nicht immer. Dazu muss man sagen, dass Handyverschlüsselung nur dann richtig gut funktioniert, wenn das Gerät ausgeschaltet ist. Wenn man also zwischen dem Moment, in dem man kontrolliert wird, und dem, in dem man feststellt, dass das Handy mitgenommen werden soll, die Zeit hat, das Handy auszuschalten, sollte man das tun.

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Wie verhält man sich bei Hausdurchsuchungen?
Erstmal sollte man sich den Durchsuchungsbefehl ansehen, damit man weiß, was der Tatvorwurf ist und was die Polizei sucht. Wenn man während der Durchsuchung anwesend ist, hat man das Recht darauf, dass nur die Räume durchsucht werden, in denen man sich aufhält. So kann man verhindern, dass einem irgendetwas untergeschoben wird. Wenn man selbst nicht da ist, zieht die Polizei eine neutrale Person dazu. Das kann zum Beispiel ein Stadtbeamter sein. Wenn die Polizei ganz bestimmte Gegenstände sucht, die sie ganz sicher finden werden, kann es manchmal Sinn machen, ihnen die Gegenstände freiwillig zu geben. Wenn die haben, wonach sie suchen, müssen sie wieder gehen.

Verkehrskontrollen und Drogenkonsum

In welchen Fällen darf die Polizei mich im Auto anhalten?
Man sollte zu Beginn immer nach dem Grund für die Kontrolle fragen. Für eine allgemeine Verkehrskontrolle braucht es keinen Anlass. Dabei kann das Auto auf Fahrtauglichkeit geprüft, das Licht gecheckt und nach einem Verbandskasten oder Warndreieck gefragt werden.

Und dürfen sie mich dann auch auf Alkohol und Drogen testen?
Häufig wird um einen Alkohol-oder Drogentest gebeten. Achtung: Die sind grundsätzlich freiwillig. Bei einem konkreten Verdacht, weil du beispielsweise Schlangenlinien gefahren bist, kann es allerdings passieren, dass die Polizei dich mit auf die Wache nimmt und einen Bluttest macht. Dabei wird immer auf alles getestet. Marihuana ist in der Regel zwischen 24 und 72 Stunden nachweisbar. Im Urin sogar ein bis zwei Wochen. Schon allein deshalb sollte man nie pinkeln, sondern es auf einen Bluttest ankommen lassen. Bei einem hohen Konsum kann es aber auch sein, dass man einen dauerhaften THC-Spiegel im Blut hat.

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"Liegt das Marihuana aber in einer nicht zuordenbare Tüte im Kofferraum und alle behaupten, es gehöre ihnen nicht, macht die Polizei oft Druck. Meistens gibt dann einer nach."

Es immer gut, zu Beginn der Kontrolle nach dem Grund zu fragen. Häufig sagt die Polizei, dass es sich um allgemeine Verkehrskontrolle handeln würde. Dann können sie später jedoch nicht mehr behaupten, es habe einen Verdacht auf Drogen- oder Alkoholeinfluss gegeben. Nehmen sie dich dennoch mit auf die Wache, wäre das rechtswidrig.

Es gibt Leute, die behaupten, sie hätten gekifft, obwohl sie getrunken haben. Warum?
Es kann natürlich sein, dass die Polizei nach so einer Aussage nur einen Drogentest macht – der dann negativ wäre. Trotzdem: Selbst, wenn man sich nicht strafbar macht, stehen die Angaben in der Akte. Es kann also passieren, dass man plötzlich Post von der Führerscheinbehörde bekommt, weil sie dich nicht mehr für geeignet halten, ein Fahrzeug zu führen.

Angenommen, vier Leute sitzen in einem Auto und Polizisten finden in diesem Auto Gras. Wer ist verantwortlich? Immer der Fahrende?
Nein, derjenige, der im Besitz des Marihuanas ist. Liegt das Marihuana aber in einer nicht zuordenbare Tüte im Kofferraum und alle behaupten, es gehöre ihnen nicht, macht die Polizei oft Druck. Meistens gibt dann einer nach. Sie können auch Fingerabdrücke nehmen und, wenn sie ganz motiviert sind, einen DNA-Abgleich machen. Ansonsten wird man nicht nachweisen können, wem das Gras gehört. Also müssen alle freigesprochen werden.

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Die Polizei darf übrigens nicht einfach so den Kofferraum durchsuchen. Auch nicht an der Grenze. Nur bei einem Verdacht und mit Durchsuchungsbeschluss. Ein klassischer Trick der Polizei ist, nach Warndreieck und Verbandskoffer zu fragen. Deshalb machen die meisten Leute den Kofferraum freiwillig auf. Deshalb lohnt es sich, Warndreick und Verbandskoffer vorne aufzubewahren.

"Wenn bei einer Hausdurchsuchung nach einem grünen Pullover gesucht wird, man auf dem Schrank aber ein Glas mit Marihuana stehen hat, sollte man den Pullover vielleicht lieber freiwillig hergeben."

Stimmt es, dass es sich die Verweigerung einer Aussage oder der Mithilfe negativ auf den Prozess auswirken kann?
Nein, das ist reine Druckmache. Wer nichts sagt, wird deshalb sicherlich nicht härter bestraft.

Gibt es Momente, in denen man nicht auf seine Rechte bestehen sollte?
In dem Moment, wo man sich sicher ist, dass einem bei der Maßnahme nichts passiert. Wenn man gar nichts getrunken hat, kann man ruhig einen Alkoholtest machen. Dann geht die Polizei wieder und fängt nicht mit anderen Maßnahmen an, bei denen sie vielleicht etwas finden könnten. Und wenn bei einer Hausdurchsuchung nach einem grünen Pullover gesucht wird, man auf dem Schrank aber ein Glas mit Marihuana stehen hat, sollte man den Pullover vielleicht lieber freiwillig hergeben.

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