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Steuerung, ALT, Entfernen

Vergiss die NSA—achte auf den Trafikanten ums Eck!

Der allgegenwärtigen Videoüberwachung steht eigentlich die Auskunftpflicht gegenüber. Ein Soziologe hat untersucht, was passiert, wenn Bürger wirklich nachfragen.

Foto von Caneles

Das Prinzip unserer heutigen Videoüberwachung ist fast so alt wie jenes unserer modernen, westlichen Demokratie—wobei alle Ähnlichkeiten natürlich rein zufällig sind.

Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte der Philosoph Jeremy Bentham das berühmte Panopticon: Eine Bauart für Gefängnisse, bei der alle Zellen kreisförmig angeordnet und von einer zentralen Überwachungseinheit einsehbar waren. Damit, so die Überlegung, wüssten die Inhaftierten niemals genau, ob sie gerade beobachtet würden, wovon man sich eine vorbeugende, verhaltenskorrigierende Wirkung versprach.

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Heute sind die Gefängnisse wieder eckig, aber die Idee von der allgegenwärtigen Beobachtung durch eine höhere Kontrollinstanz hat sich über ihre Grenzen hinaus durchgesetzt—vielleicht zum ersten Mal, seit man sich von Religionen genau dasselbe versprach.

Theoretisch steht dieser Allmacht der Kameras ein Mittel entgegen, mit dem wir Bürger uns darüber informieren können, wer uns in welchem Ausmaß tatsächlich überwacht: Die sogenannte Auskunftsanfrage steht jedem Staatsbürger zu und ist mit einer Auskunftspflicht seitens der Überwacher verbunden.

Jetzt hat der Soziologe Robert Rothmann von der Uni Wien untersucht, wie es damit in der Praxis aussieht. Das Ergebnis steht zum Teil schon in der Überschrift; aber wie so oft noch gar nichts im Vergleich zum Kleingedruckten.

VICE: Wie funktioniert so eine Auskunftsanfrage in der Praxis—vor allem, wenn es um die Kameras von Großunternehmen und Banken geht? An wen kann man sich wenden?
Robert Rothmann: Im Grunde funktioniert die Anfrage überall gleich. Du brauchst einen Ausweis und suchst eine verantwortliche Ansprechperson. Dann berufst du dich auf das Datenschutzgesetz (und zwar auf § 1 Abs. 3 Z. 1 iVm § 26 iVm § 50e). Dort steht, dass betroffene Personen das Recht dazu haben, zu erfahren, wer welche Daten über sie zu welchem Zweck verarbeitet und an wen die Daten sonst noch weitergegeben werden. Die Datenschutzbehörde stellt auf ihrer Website sogar eine Dokumentvorlage zur Verfügung.

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Wie häufig kann man so eine Anfrage stellen?
Betreiber müssen die Anfrage einmal im Jahr kostenlos beantworten und haben 8 Wochen dafür Zeit. Im Fall von Videoüberwachung hat man außerdem das Recht die Videodateien mit den eigenen Bildern zu erhalten, wobei dann alle anderen Personen im Bild anonymisiert werden sollten.

Woran scheitert die Anfrage in der Praxis?
Oft bereits an der Abgabe des Dokuments an eine zuständige Person. Es kommen Aussagen wie: „Wir können ihnen keine verantwortliche Ansprechpersonen nennen", „Ich darf Ihnen hierzu keine Auskunft geben" oder „Nur die Polizei darf das Videomaterial einsehen". Selbst das Sicherheitspersonal im Kontrollraum direkt vor den Überwachungsmonitoren beteuert: „Mit Videoüberwachung haben wir nichts zu tun", und verweist einen weiter. In einzelnen Fällen war ich mit bis zu 14 verschiedenen Ansprechpersonen konfrontiert.

Was meinen diejenigen, die sagen „mit Videoüberwachung haben wir nichts zu tun"? Ist das einfach nur ignorant oder lässt sich daraus auch eine philosophische Position ableiten bzw. eine allgemeine Aussage darüber, wie die Überwacher ihre Arbeit wahrnehmen?
Einerseits wird einem schlicht das Recht abgesprochen. Der Auskunftsanspruch ist nicht in den Köpfen des Personals verankert. Andererseits handelt sich um klassische Verantwortlichkeitsverweise wie man sie zum Beispiel aus irgendwelchen Ämtern kennt. Letztlich ist niemand wirklich zuständig und schon gar nicht verantwortlich.
Bedeutungsschwanger könnte man diese Argumentationsweise auch als Eichmann-Effekt bezeichnen. Der in den 60er Jahren verurteilte SS-Offizier verteidigte sich selbst vor Gericht immer wieder mit der Begründung, er habe nur auf Befehl von oben, sozusagen nach dem Führerprinzip, gehandelt und sei daher auch nicht selbst schuld am Verlauf der Dinge.Bei Videoüberwachungsbetreibern ist die Argumentationsweise ganz ähnlich. Je größer die Organisation, desto eher verflüchtigt sich die Verantwortlichkeit.

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Wie groß war die Stichprobe der von dir Befragten?
Insgesamt wurden 18 Anfragen durchgespielt. Die Liste der Betreiber umfasst unter anderem Banken, Supermärkte, Museen, öffentliche Verkehrsmittel, Fast-food-Restaurants, Trafiken, Bildungseinrichtungen, verschiedene Geschäfte, einen Würstelstand und einen Techno-Club.

Und wie seid ihr dabei wissenschaftlich vorgegangen?
Bei der Vorgehensweise handelt es sich um sogenannte qualitative Feld- beziehungsweise Krisenexperimente nach Harold Garfinkel von 1967. Die Methode zielt auf eine Sichtbarmachung sozialer Normen. Neben der Analyse der formalen Umsetzung der Auskunft ging es dabei vor allem um die unmittelbare Reaktion und Argumentation der Betreiber.
Die Methode zeigt die Geltendmachung des Anspruchs als Normbruch. Zugespitzt formuliert könnte man sagen, dass in der sozialen Wirklichkeit des Alltags kein Recht auf Auskunft existiert. Die Einforderung wird als Frechheit empfunden.

Auf Seite 2 geht's weiter mit den Grenzen von Überwachung und Selbstinszenierung und den Aktionen von SurveillanceCameraMan.

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Kann man konkret sagen, wer gegen Bestimmungen nach dem Datenschutz verstoßen hat—oder fällt das selbst wieder unter Datenschutz?
Ich würde die Sache gerne offenlegen. Grundsätzlich unterliegt die namentliche Nennung von Interviewpartnern aber der Verschwiegenheitspflicht. Hinzu kommt, dass es sich um einen rechtlich heiklen Bereich handelt. Mir wurde wiederholt die fotografische Dokumentation der Kamerastandorte und die Veröffentlichung der erhaltenen Informationen untersagt.
Es geht hier aber nicht um den einzelnen Betreiber, sondern um die Mechanismen. Von weiteren Anzeigen oder Beschwerdeverfahren wird deshalb abgesehen. Ich bin Sozialwissenschaftler, von mir aus auch kritischer Rechts- und Kriminalsoziologe, aber kein Datenschutzaktivist. Die vielen rechtlichen Verstöße und Missachtungen sind jedoch kaum zu übersehen. Rein rechtlich wäre bei fast allen Betreibern eine Strafe fällig.

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Woran liegt es deiner Meinung nach, dass dem Recht auf Auskunft nicht nachgekommen wird?
Die Betreiber von Videoüberwachungsanlagen haben oft weder technisch noch rechtlich ausreichend Knowhow, um die Anfrage korrekt zu beantworten. Die Überwachungsanlage wird einfach installiert, über den Rest macht man sich wenig Gedanken.

Siehst du darin ein systematisches oder systemisches Problem?
Es ist vor allem eine Frage des Arbeitsaufwands. Würde die überwachte Bevölkerung ihr Recht auf Auskunft im Alltag einfordern, käme es bei vielen Betreibern schnell zu einem untragbaren Mehraufwand und vermutlich zu organisatorischem Versagen. Man stelle sich vor, was passiert, wenn jede fünfte Person, die einen Supermarkt oder eine Bank betritt, auch ihr Recht einfordert.
Daraus ergibt sich eine klare Tendenz der Zurückweisung. Die Betreiber taktieren und weichen aus. Die Einsicht in das Überwachungssystem ist unerwünscht.

Warum fordern die Bürger ihr Recht nicht ein? Hat es damit zu tun, dass Videoüberwachung heute großflächig akzeptiert wird?
Ja, die derzeitige Situation profitiert sicher von der weitgehenden Akzeptanz, Unwissenheit und Unmündigkeit der betroffenen Bevölkerung.
Generell würde ich sagen, dass sich die Gesellschaft in weiten Teilen an Videotechnologie gewöhnt hat und diese auch nicht mehr als derart eingriffsintensiv wahrnimmt, wie dies vielleicht früher der Fall war. Die Boiler Room Videos zeigen wie fließend die Grenzen zwischen visueller Überwachung, Unterhaltung und medialer Selbstinszenierung sind.

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Und fließende Grenzen bedeuten …?
Die digitale Ära konfrontiert uns mit einer umfassenden Visualisierung und Virtualisierung unserer Lebenswelten. Dabei scheinen sich auch das Verständnis und der Umgang mit visueller Privatsphäre als soziale Norm zu ändern. Die betroffenen Individuen sind in vielen Fällen nicht nur freiwillig dazu bereit, personenbezogene Bilddaten preiszugeben, die verschiedenen Prozesse der Überwachung werden auch selbst ausgeführt und bezahlt.
Ganz allgemein hat die Thematik viel mit „sehen und gesehen werden" zu tun. Visuelle Erfassung bedeutet in diesem Sinne auch Aufmerksamkeit und Zuwendung. Hier driftet die Thematik wieder in Richtung Macht, Dominanz, Begierde und Sexualität. Sklaven war es beispielsweise untersagt, ihren Blick zu heben und eine weiße Frau zu mustern.

Was heißt das konkret für unsere heutige Situation?
Es gibt im Alltag so was wie ein geteiltes Verständnis bzw. eine soziale Ordnungen wann, wer, in welcher Situation wen, wie lange anschauen oder filmen darf. Die Dauer wechselt je nach Ort und Situation. In der Bar darf länger, auf öffentlichen Plätzen nur kurz und in intimen Räumen, wie Toiletten, gar nicht beobachtet werden. Menschen fühlen sich mitunter provoziert, wenn sie zu lange angestarrt werden. Eine kurze Einschätzung wird hingenommen, eine länger andauernde Beobachtung weckt jedoch Abwehr.
Dass der Anspruch auf Integrität besteht und wie reagiert wird, wenn jemand soziale Normen im Zusammenhang mit visueller Privatsphäre bricht, zeigt sich auch an den Videos des SurveillanceCameraMan.

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Was bedeuten solche Aktionen deiner Meinung nach?
Diese Aktionen sind ethisch sicherlich bedenklich. Letztlich macht der Überwacher nicht viel mehr als ein Video, dieses jedoch ohne Zustimmung der Betroffenen. Zudem fehlt die Legitimation über das Sicherheitsargument, dementsprechend wird reagiert.

Sollten Einzelne einfach generell nicht überwachen dürfen, weil ihnen das ethische Pflichtbewusstsein fehlt, richtig mit den Daten umzugehen?
Mein Eindruck ist, dass viele Anlagenbetreiber relativ unreflektiert den Versprechen einer Sicherheitsindustrie aufsitzen. Videoüberwachung gilt fast wie ein WLAN-Zugang als technischer Standard und wird einfach mal installiert. Die Praxis zeigt dann zahlreiche Probleme. Diese fangen oft ganz banal bei der schlechten Bildqualität an. Auf manchen Videos erkennt man sich selbst kaum wieder. Die Betreiber sind zudem überfordert, wenn es darum geht die Videodateien auszugeben, zu schneiden und—wie rechtlich vorgesehen—zu anonymisieren. Es gibt auch immer wieder Schwierigkeiten, das Videomaterial im Anlassfall an die Polizei zu übermitteln.
Ähnlich sieht es auch mit der Meldepflicht, der Speicherdauer und der allgemeinen rechtlichen Grundlage zur Installation der Anlage aus. In einigen Fällen dient das Überwachungssystem offensichtlich eher der Leistungskontrolle von Mitarbeitern als der Kriminalprävention. Einer der analysierten Betreiber hat sogar Tonaufzeichnungen durchgeführt. Es waren alle Gespräche im Setting gespeichert.

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Müssen wir uns überhaupt Sorgen um die NSA machen, wenn wir sogar im Laden ums Eck überwacht werden?
Die Studie zeigt eben gerade, dass es nicht um irgendwelche technischen Möglichkeiten der NSA oder eine großartige Big BrotherInstanz in Übersee geht. Es ist tatsächlich der kleine Trafikant, der als Träger des Überwachungsphänomens fungiert. Interessant ist, dass auch dieser versucht, die informationelle Asymmetrie aufrechtzuerhalten und die Auskunft verweigert. Dies ist ganz typisch für Überwachungsphänomene an sich. Man will sich quasi nicht in die Karten schauen lassen. Frei nach Michel Foucault: Die Macht der Überwachung soll zwar sichtbar, aber nicht durchschaubar sein. Nur dann ist die Beeinflussung des Verhaltens auch effizient.

Wie zeitgemäß ist unser mitteleuropäisches Verständnis von Datenschutz und Privatsphäre noch?
Der Anspruch auf Privatsphäre ist Teil der Aufklärung und sollte kein Privileg der Oberschicht oder eine Ausnahme sein. Die Digitalisierung hat unseren Alltag in den letzten Jahren stark beschleunigt und mobilisiert. Personenbezogene Daten sind in dieser Virtualität einem Flow ausgesetzt, der scheinbar nicht mehr adäquat reguliert werden kann. Das heißt aber nicht, dass der grundrechtliche Anspruch per se über Board zu werfen ist, ganz im Gegenteil. Es sollte sich das Recht und nicht die Ideologie einiger weniger Privatunternehmen und IT-Monopolisten durchsetzen. Es geht allgemein um eine Stärkung des grundrechtlichen Rahmenwerks. Den digitalen Privatsphäreschutz gilt es, so weit möglich, bereits im Vorfeld auf technischer Ebene zu implementieren.

Geht es für dich darum, auch die Überwachung einzuschränken oder nur darum, diese besser zu kontrollieren?
Sowohl, als auch. Es geht um einen verhältnismäßigen und bewussten Umgang mit derartigen Maßnahmen. Es geht um Transparenz und die Möglichkeit zur Kommunikation auf Augenhöhe. Es ist gewissermaßen asozial, wenn das Recht auf Auskunft in der Praxis nicht umgesetzt wird und der kleine Trafikant ums Eck mit seiner Audioüberwachung trotz rechtlicher Grundlagen nicht die nötige Transparenz herstellen will.

Was heißt das für dich als Soziologe?
Gegenseitiges Sehen und Beobachten ist soziale Interaktion. Das visuelle Gleichgewicht ist bereits leicht gestört, wenn Blicken ausgewichen wird, oder sich jemand hinter Sonnenbrillen versteckt. Videoüberwachung führt in diesem Sinne eine sozio-technische Beobachtungsordnung in unseren Alltag ein. Diese ist offensichtlich recht einseitig geprägt. Wir werden zwar in vielen Settings von Kameras erfasst, haben aber praktisch kein Recht dies zu hinterfragen, geschweige denn das Videomaterial einzusehen. Stattdessen werden eigene Fotos oder Videos im Setting verboten. Es stellen sich hier also Fragen visueller Dominanz.

Bringt Überwachung eigentlich was? Hat sie eine abschreckende Wirkung?
Die kriminalpräventive Effektivität der Überwachung ist in wissenschaftlichen Kreisen höchst umstritten. Ich denke eher die Technologie ist mittlerweile so günstig, dass es einfach gemacht wird und zwar völlig losgelöst von datenschutzrechtlichen Fragen und dem tatsächlichen sicherheitstechnischen Bedarf. Ob wir wirklich in einer derart unsicheren Gesellschaft leben, wage ich zu bezweifeln—gerade in Österreich.

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