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Sex

Eine Frau hat einen Maler verklagt, weil er keinen Sex mit ihr wollte

Sie sagt, er habe "sehr schlampig" gearbeitet.
Foto: imago | Steinach

Die Zahnarztgattin ist einsam, ihr Mann ist im Wanderurlaub, er hat sie allein gelassen in dem teuren und großen Apartment. Martina L.* steht vor dem Spiegel, betrachtet ihren 59 Jahre alten Körper in einem Negligé aus Seide. Es klingelt. Das ist der Malermeister, denkt sie, der die Wände streichen soll. Als sie ihn hinein bittet, haucht sie: "Ich habe Lachs und Sekt für zwei".

Es fehlt nur noch, dass ein Saxophon ertönt, Martina L. ihr Negligé von den Schultern gleiten lässt und sagt: "Willst du mit deinem Pinsel nicht lieber das hier streichen?" Doch so weit kommt es nicht. Denn die Szene stammt aus keinem Porno, sie ist so ähnlich wirklich passiert, am 30. September 2014 in Bonn. Und ebenfalls anders als im Porno, haben Martina L. und der 45-Jährige Malermeister Ingo V. keinen Sex. Dafür haben sie sich jetzt, knapp drei Jahre später, vor Gericht wiedergesehen. Die Zahnarztgattin und ihr Mann hatten den Malermeister verklagt, weil der einen schlechten Job gemacht haben soll.

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"Ich bin nicht zum Frühstücken, sondern zum Arbeiten da", soll Ingo V. damals zu der Frau gesagt haben. Unbeeindruckt legt er im Wohnzimmer Folie aus. Martina L. beschwert sich, weil er sie nicht beachte und es ihm egal sei, was für ein tolles Frühstück sie aufgetischt habe. Obwohl Frauen Maler regelmäßig bei Umfragen unter die unerotischsten Berufe wählen, flirtet Martina L. weiter. Aber Ingo V. will keinen Sex. Er will nur abkleben und streichen. Martina L. lässt ihn nicht, die beiden streiten und am Ende flieht der Maler aus der Wohnung. Jetzt steht Martina L. im Negligé da, der Sekt wird warm und die Wände sind noch immer ungestrichen. Also legt sie selbst Hand an und streicht die Wohnung. Das läuft ähnlich schlecht wie ihr Versuch Ingo V. zu verführen. Sie übermalt Steckdosen, tropft den Boden voll, die Wände werden fleckig. Gegenüber ihrem Ehemann, der ein paar Tage später aus dem Wanderurlaub zurückkehrt, wird die Frau erzählen, der Maler habe drei Tage in ihrem Haus verbracht und dabei "sehr schlampig" gearbeitet.

Deshalb bekommt Ingo V. zwei Wochen später eine wütende E-Mail von Dr. Markus L., dem Ehemann. Er verlangt, dass die schlechten Malerarbeiten ausgebessert werden. Weil Ingo V. sich weigert, schließlich habe er ja überhaupt nicht im Haus gearbeitet, verklagt ihn das Ehepaar und fordert 1.500 Euro.

Der Fall kommt vor Gericht. Ingo V. erzählt seine Geschichte, Martina L. behauptet: "Ich hatte an dem Morgen weder Sekt, noch Lachs, noch Ambitionen!" Am Landgericht und auch beim Folgeprozess am Amtsgericht sahen es die Richter dagegen als erwiesen, dass Martina L. lügt. Die Nachbarn hätten nichts mitbekommen von einem Maler, und überhaupt: ein Malermeister, der keine Wände streichen kann?

Martina L. verstrickt sich bei ihrer Aussage in Widersprüche. Besonders verhängnisvoll: Nachdem sie wenig erfolgreich versucht hatte, die Wände selbst zu streichen, ruft sie noch einmal bei Ingo V. an. Er müsse ihr helfen. Aber der Malermeister meldet sich nicht mehr. Vor Gericht sagt er, er habe sich damals zu sehr vor einer "erneuten Eskalation der Lage" gefürchtet. Ein Happy-End gab es also leider nicht, aber vielleicht verfilmt ja jemand diese Posse – als echten Porno.

*alle Namen geändert

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