Freispruch für ein Kilo Gras
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Drogen

Freispruch für ein Kilo Gras

Ist dieses Urteil ein Gamechanger für Deutschland?

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Weshalb sich Cannabis-Patienten in Deutschland ihre notwendige Medikation oft nicht leisten können oder die Apotheke nicht liefern kann, hatte ich hier schon häufiger erläutert (und gerade auch ein Video darüber gemacht!) Deshalb bauen immer mehr Betroffene selbst in kleinem Rahmen an—und werden regelmäßig erwischt. Die Urteile sind dann meist, aber auch nicht immer, milder als bei Leuten, die für nichtmedizinische Zwecke anbauen, aber einen echten Freispruch gab es bislang nur einmal im Jahr 2005.

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Selbst verständnisvolle Richter sprechen nicht gerne frei, weil das von den vielen anderen Patienten als Freibrief zum Growen gewertet werden könnte. Der Eigenanbau von Patienten ist allerdings ein Politikum, dass die GroKo um jeden Preis verhindern will. Deshalb streitet man in Deutschland auch höchstinstanzlich mit Günther Weiglein, der eigentlich schon seit zwei Jahren anbauen dürfte. Auch die Gründung der Cannabis-Agentur wurde erst beschlossen, als klar wurde, dass die Gerichte den Eigenanbau von Patienten nicht mehr bestrafen würden, falls die deutsche Bundesregierung sich weiterhin weigert, Patienten zu versorgen.

Doch die können gar nicht so lange warten, denn 13 Jahre Prozesse sind mehr als genug. Jetzt hat das Amtsgericht in Karlsruhe die Rechte der Patienten gestärkt und einen Inhaber einer Ausnahmegenehmigung zur Selbsttherapie mit Cannabis-Blüten vom Vorwurf des unerlaubten Anbaus sowie Besitzes freigesprochen. Der HIV-positive Mann „hatte im November 2014 887 g Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 94,354 g THC besessen, welches er zuvor angebaut hatte, um es später im Rahmen einer Selbstmedikation zu konsumieren", schreiben seine Rechtsanwälte auf Facebook.

Keine Verfahrenseröffnung wegen Selbstanzeige

Letztes Jahr berichteten wir über Cannabis-Patient Frank-Josef Ackermann, der 21 Pflanzen angebaut hatte, weil er sich die 2.300 Euro pro Monat, die das ärztlich verordnete Apotheken-Cannabis kosten sollte, nicht leisten konnte. Er hatte sich selbst angezeigt, um auf die derzeit schlechte Versorgungsmöglichkeiten mit medizinischem Cannabis hinzuweisen. Daraufhin durchsuchten Polizisten seine Wohnung, beschlagnahmten die Pflanzen und zeigten den Schmerzpatienten an. Nach einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde das Verfahren gegen ihn aufgrund von „mangelndem Öffentlichem Interesse" erst gar nicht eröffnet.

Anbauen dürfen beide jedoch weiterhin nicht, da es sich immer noch um eine Straftat handelt. Zumindest theoretisch.