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Hass im Netz

Ein Schweizer wurde gerade für seine Facebook-Likes verurteilt

Er likte Kommentare, bei denen ein Tierschützer als "Antisemit" und "Rassist" bezeichnet wurde.

Facebook selbst reagiert zwar nur bescheiden auf Hatespeech, wie kürzlich geleakte Richtlinien zeigten, doch begannen zumindest einige Gerichte in letzter Zeit Kommentarschreiber von Hatespeech zu verurteilen. Heute hat ein Zürcher Bezirksgericht ein Urteil gesprochen, das wegweisend sein könnte: Ein 45-jähriger Facebook-User aus der Schweiz likte 2015 sechs Beiträge und kommentierte einen Beitrag in einer Diskussion über den Tierschützer Erwin Kessler, Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT). In den betreffenden Kommentaren wurde Kessler als Rassist und Antisemit bezeichnet, weil er öffentlich die Praxis des Schächtens kritisierte. Kessler zeigte die betreffenden Personen wegen übler Nachrede an und das Gericht gab ihm heute recht: Die Richterin verurteilte den Beschuldigten wegen den Likes zu 4.000 Franken Strafe, wie der Tagesanzeiger berichtete.

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Gegenüber dem Gericht meinte der Beschuldigte, die gelikten Aussagen würden "objektiv mit den Tatsachen übereinstimmen". Dass der Tierschützer ein Rassist und Antisemit sei, konnte er jedoch vor Gericht nicht beweisen. Weiter argumentierte der Beschuldigte, dass er mit einem Like die Aussage nicht verbreiten würde. Die Richterin war jedoch anderer Meinung und wertete, dass "mit einem 'Like' eine positive Äusserung verbunden ist." Zudem bezeichnete die Richterin einen Like als Weiterverbreitung durch Zustimmung der Aussage. Das Urteil ist das erste seiner Art in der Schweiz und könnte somit zum Präzedenzfall für Facebook-User werden, die ehrverletzende Inhalte auf Facebook liken.

Gerade erst hat der SP-Ständerat Christian Levrat mit einer Motion gefordert, dass soziale Netzwerke aus dem Ausland Nutzerdaten ohne Rechtshilfe durch andere Staaten an schweizerische Strafverfolgungsbehörden übergeben müssen. In seiner Standortbestimmung zu Social Media anerkennt das Bundesamt für Kommunikation zwar, dass die Verletzung der persönlichen Ehre im Internet ein Thema ist, bleibt jedoch der Meinung, dass "derzeit keine weitere gesetzliche Regulierung nötig ist." Somit bleibt es weiterhin Richter mit Internetaffinität vorbehalten, auch im Internet Ehrverletzungen zu bestrafen.

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