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Drogen

Die Geschichte des freiheitlichen Polizisten, der wegen Cannabis und Kinderpornos verurteilt wurde

Am Tiroler Landesgericht wurde ein Hundeführer und Polizeigewerkschafter wegen Drogenhandels und Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. Wir waren beim Prozess dabei.

Der 24. Juli 2015 dürfte ein ziemlich heißer Tag gewesen sein. Zumindest auf dieses Detail werden sich die einvernommenen Beteiligten später vor Gericht einigen können. Jedenfalls so heiß, dass es den Spürhunden tagsüber unmöglich gewesen sei, "Gift" zu erschnüffeln.

Der Tipp, dass am Ufer des Baggersees bei Innsbruck an jenem Tag größere Mengen Haschisch zu finden waren, stammte von einem Ex-Polizisten und Leiter eines Security-Unternehmens. Sein Insiderwissen kommt dabei nicht von ungefähr. Seit Anfang 2015 wird gegen den 43-Jährigen selbst wegen Drogenhandels im großen Stil verdeckt ermittelt.

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Der 41-jährige Polizist und Hundeführer, der dem Tipp des Securitys an jenem Abend nachgeht, weiß von den Ermittlungen nichts. Die zwei Männer sind alte Freunde, die sich schon kennen, seit ihre Großeltern Nachbarn waren—später besuchten sie gemeinsam die Gendarmerie-Schule. Angeblich sehen sie sich an diesem Freitag seit langem einmal wieder.

"Die Marokkaner bereiten für das Wochenende oft kleine Lager vor, die dann aber meistens Samstagfrüh schon ausgeräumt sind", wird der 41-Jährige Polizist später sagen. "Deshalb wollten wir noch am Freitag nachsehen." Doch seine Spürhunde "Uran" und "Ares" können keine großen Mengen mehr finden—sie bemerken nur, dass an einer Stelle wohl etwas gelegen haben muss. Was die zwei Männer bei ihrem Spaziergang am See aber sonst so besprechen, wird später die Justiz beschäftigen. Über ein Jahr danach müssen sich beide in separaten Prozessen am Landesgericht Innsbruck verantworten.

Zu seiner Verhandlung am 3. Oktober 2016 erscheint der 41-jährige Polizist mit Kapuzenpulli und Vollbart. Er ahnt, dass auch Fernsehkameras auf ihn warten. Als er den Gerichtssaal betritt, hält er sich einen Ordner mit der Aufschrift "An die 'liebe Presse'! Für eure Sensationsgier geht ihr über Leichen" vor das Gesicht. Die Anklagepunkte sind so vielfältig wie schwerwiegend.

Der Staatsanwalt wirft ihm neben schwerem Diebstahl, Amtsmissbrauch und Suchtgifthandel auch den Besitz von pornographischen Darstellungen Minderjähriger vor. Ein dunkles Detail, das erst zufällig während der Ermittlungen ans Tageslicht kam. Es ist auch der einzige Tatbestand, zu dem sich der Angeklagte sofort für schuldig bekennt.

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Im Frühjahr 2016 in Tirol sichergestellte Haschisch-Platten. Foto: LPD Tirol

Als die Kriminalbeamten im Herbst 2015 ihre Ermittlungen gegen den Security-Unternehmer beendet haben, schlagen sie auch bei ihrem 41-Jährigen Kollegen zu, der ihnen seit dem besagten 24. Juli ins Auge gefallen war. Bei einer Hausdurchsuchung werden sie schneller fündig als erwartet. Bereits im Vorraum liegt in einem Behälter neben dem Hundefutter auch eine 100 Gramm schwere Haschisch-Platte. In Summe finden die Beamten knapp 300 Gramm Cannabis und Cannabisharz im Haus des Polizisten.

Vor Gericht erklärt der Beschuldigte den Besitz der Drogen berufsbedingt. Als Hundeführer benötige er die Suchtmittel zu Übungszwecken. Tatsächlich ist es ausdrücklich erwünscht, dass die Ermittler die Drogen auch zu Hause zum Training verwenden können, wie ein einvernommener Ausbildungsleiter bestätigt: "Wer Suchtgift haben will, der kriegt das auch von uns", und sorgt damit für ein paar Schmunzler im Saal. Die ausgegebenen Mengen beliefen sich jedoch mittlerweile auf meist 8 bis 12 Gramm und müssten immer wieder zurückgegeben werden.

Der angeklagte Polizist entgegnet, dass es seiner Erfahrung jedoch nötig wäre, mit den Hunden immer wieder mit großen Mengen zu trainieren, da sie dadurch auch besonders große Drogenfunde besser aufspüren könnten. Er gibt auch zu, dass er das Cannabis bereits im Jahr 2006 bei damaligen Funden abgezweigt habe.

Dass das nicht korrekt war, sehe er ein, beteuert aber, die Drogen weder zu Konsum- noch zum Handelszwecken verwendet zu haben. Schließlich lag die Haschisch-Platte bei ihm ja auch direkt neben dem Hundefutter, weil er zuvor damit trainiert habe.

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Im Gespräch am Baggersee habe der Security ihn gefragt, ob er 'ihm nicht einmal ein Kilo überlassen könne', wenn er denn was mit seinem Hund finde.

Weiter belastet wird der 41-Jährige jedoch von seinem alten Freund, dem Security-Unternehmer, und dessen Lebensgefährtin. Am Abend des 24. Juli 2015 hörten die Beamten ein Telefongespräch ab, in dem der 43-Jährige seiner Freundin mitteilte, dass er "10 Tafeln Schokolade" bekommen könne. "Von dem mit dem Hund? Wie krass", soll die 29-Jährige geantwortet haben.

Im Gespräch am Baggersee habe der Security ihn als Experten gefragt, was denn die gängigen Preise "unter den Marokkanern" wären, meint der Angeklagte. Und ob er "ihm nicht einmal ein Kilo überlassen könne", wenn er denn was mit seinem Hund finde. "Ja sicher", habe er ihm sarkastisch geantwortet—was dieser jedoch offensichtlich falsch verstanden habe. Zu einem Deal sei es nie gekommen.

Anders beim befreundeten Paar. Bei weiteren drei Treffen im Juli und August habe ihnen der Polizist insgesamt 300 Gramm Haschisch verkauft; zum Freundschaftspreis von 3 Euro pro Gramm. Einmal sei der Hundeführer sogar mit dem Dienstwagen am üblichen Treffpunkt beim Innsbrucker Schwimmbad vorgefahren. Die Ware sei aber so schlecht gewesen, dass man nicht an mehr interessiert gewesen wäre. Das Paar muss sich seit vergangenem August separat in einem Drogenprozess verantworten, in dem es um weit höhere Mengen und härtere Drogen geht.

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Moralisch abgründiger wiegt in diesem Prozess aber wohl ein anderer Tatbestand. Im Zuge der weitreichenden Ermittlungen waren die Ermittler beim 41-Jährigen mehr durch Zufall auf kinderpornographischer Darstellungen auf dessen Laptop und anderen Datenträgern gestoßen. Beim Verlesen der Beweismittel, beschreibt die Richterin den Inhalt der Filme im Detail. Neben strafrechtlich grenzwertigen Aufnahmen finden sich darunter auch einige Darstellungen, die unmündige Minderjährige zeigen sollen.

"Ich habe diese Neigung schon seit der Pubertät", sagt der Beschuldigte. "Und ich bin nicht stolz darauf". Lange Zeit habe er den Wunsch nach solchen Bildern unterdrücken können, bis ihm ein Zeitungsbericht über das Darknet aufgefallen sei, wo man leicht an dementsprechende Darstellungen herankommen könne. "Es ist eine Störung, eine Krankheit", meint seine Anwältin, Annamaria Rudel, und betont, dass ihr Mandant sich seit Jahresbeginn wöchentlich"mit guten Erfolgen" in Therapie begibt.

Hausdurchsuchung beim Tiroler Security-Unternehmer. Foto: Marco Volderauer, Sicherheitschef bei IPA Österreich, brachte durch seine Anzeige den Fall ins Rollen.

Über mehrere Jahre hinweg galt der 41-Jährige als passionierter Hundeführer, der sich darin auch einen erfolgreichen Ruf erarbeitet habe. Mehrere der Kollegen erinnern sich vor Gericht etwa an einen besonders großen Fund von 600 Gramm Cannabis, den der Angeklagte einst just am Tag einer Schulung beschlagnahmte und danach gleich zu Übungszwecken präsentierte.

Mit der Zeit sei seine Motivation jedoch geschwunden und er habe auch immer weniger Einsätze gemacht, wie ein Tiroler Ausbildungsleiter aussagt. Der 41-Jährige begründet diese Entwicklung mit seiner zunehmenden Tätigkeit in der Personalvertretung, die gewissen Vorgesetzten stets "ein Dorn im Auge gewesen" sei, wodurch er auch immer weniger Zeit als Hundeführer gefunden habe.

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Noch zwei Wochen vor der verhängnisvollen Hausdurchsuchung im Oktober 2015 brachte ihm diese Beliebtheit die Wahl zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden der AUF ein.

Schon ab dem Jahr 2009 engagierte er sich politisch, kandidierte für die FPÖ auf der Liste zur EU-Wahl. In der AUF, der Gewerkschaft der freiheitlichen Exekutivbeamten, schaffte er es ab 2013 sogar zum Vorsitzenden des Bundeslandes Tirol. Die AUF bemüht sich seit jeher um den Ruf der "Kümmerer" unter den Polizei-Fraktionen. Sie fällt dabei vor allem bei großzügigen Einsätzen mit Versorgungszelten auf, wie etwa beim jährlichen Akademikerball.

Auch der 41-Jährige ist diesem Ruf stets mit Engagement nachgekommen. Bilder zeigen ihn, wie er bei Außeneinsätzen an die diensthabenden Kollegen Red Bull und Manner-Schnitten verteilt und freundlich mit anderen Polizisten posiert. Noch zwei Wochen vor der verhängnisvollen Hausdurchsuchung im Oktober 2015 brachte ihm diese Beliebtheit die Wahl zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden der AUF ein. Damals gratulierte ihm auch Parteiobmann Strache.

Für die FPÖ muss es außerordentlich verstörend gewesen sein, dass sich in ihren Reihen eine Person befindet, die gerade bei ihren obersten Reizthemen "Drogen und Pädophilie" in die Schuld gerät. (Obwohl dies nicht das erste Mal der Fall ist.) Selbst die Ehefrau des Beschuldigten, gegen die sämtliche Ermittlungen rasch eingestellt wurden, ist mittlerweile völlig von der politischen Bildfläche verschwunden, obwohl sie zuvor durchaus als Hoffnung bei den Tiroler Freiheitlichen galt.

Dass pädophile Neigungen in allen gesellschaftlichen Teilen—und ganz besonders unabhängig von politischen Lagern—vorkommen, findet in der Logik einer Partei, die sich immer wieder einmal auf "grüne Pädophilen-Versteher" einschießt, eher keinen Platz. Man spricht sich stets klar für "härtere Strafen, weniger Verständnis" gegen Pädophile aus und erkennt in therapeutischen Maßnahmen wenig Sinn.

Das Gericht sieht das etwas anders. Der Staatsanwalt betont natürlich die unfassbare Grausamkeit, unter der kinderpornographische Inhalte zustande kommen, und dessen sich der Angeklagte als Polizist besonders im Klaren gewesen sein müsse. "Sie sollten ein Jedi-Ritter der Republik sein, doch Sie haben die Bemühungen all Ihrer Kollegen untergraben", meint er im Prozess.

Die therapeutischen Maßnahmen werden—auch von Richterin Sandra Preßlaber—jedoch positiv beurteilt. In seinem Schlusswort verkündete der 41-Jährige, dass er trotz der drohenden Strafe und einer bedrohten Existenz am Ende froh sei, "endlich seine Neigung in den Griff bekommen zu können". Bei einem Strafrahmen von fünf Jahren wurde der Ex-Polizist (dem ein Amtsverlust bevorsteht) vom Schöffensenat zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Thomas auf Twitter: @T_Moonshine