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Drogen

Du kannst jetzt Mitarbeiter der deutschen Cannabis-Agentur werden

Was du können musst. Was du machen musst. Und warum es kein so geiler Job ist, wie du denkst.
Screenshot: Workaholics

Es geht jetzt also wirklich los: Das Bundesinstitut für Arzneimittel hat die ersten Jobs in der Cannabis-Agentur ausgeschrieben. Der Bundestag hatte am 19. Januar beschlossen, dass die Krankenkassen zukünftig die Kosten für medizinisches Cannabis für Patienten tragen. Was das für dich als Gelegenheitskiffer und – noch wichtiger – für die Betroffenen bedeutet, haben wir hier für euch zusammengefasst.

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Bevor das Gesetz im März in Kraft tritt, braucht es natürlich Mitarbeiter, die es umsetzen. Eine neue Cannabis-Agentur soll regeln, wer anbauen darf, und dass nur "Cannabis in pharmazeutischer Qualität" in die Apothekenregale kommt. Und jetzt die Äuglein geschärft, falls du auf Jobsuche bist. Laut Stellenausschreibung handelt es sich um eine Stelle im "Tätigkeitsfeld: Gesundheit, Sport und Soziales", es winkt das Gehalt des "gehobenen Diensts". Dein Job wäre es, "in der Errichtungsphase der Cannabis-Agentur […] interner Dokumente" zu erstellen. Und das Ganze ist auch noch "Vollzeit und unbefristet".

Traumjob, denkst du jetzt? Den Rest deines Lebens der Cannabis-Agentur des Bundes widmen und "Qualitätsmanagement" betreiben? Nun ja, erster kleiner Rückschlag: Du müsstest nach Bonn ziehen. Dort sitzt die neue Agentur als Teil des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Skepsis dürfte dir als Hobby-Kiffer kommen, wenn du genauer auf die Aufgaben schaust: Erfahrung mit "administrativen Aufgaben". Verwaltung also: Zettel, Stempel, Unterschriften. "Durchführung umfangreicher Datenbankrecherchen" – was auch immer das bedeuten mag, es hat mit Excel-Tabellen zu tun. Fazit: Bürojob. Und ein Studium im Gesundheitsbereich solltest du auch noch mitbringen.

In einer weiteren Anzeige sucht die Bundesverwaltung einen Mitarbeiter, der die "Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)" bearbeiten soll. "Kommunikationsstärke und Bereitschaft zu serviceorientierter Kommunikation" muss er mitbringen. Es hört sich an wie der ideale Job für den Kleindealer, der sich langsam zu alt fürs Ticken im Club fühlt.

Die serviceorientierte Kommunikation läuft in Behörden dann aber meistens doch eher so ab: "Formale Prüfung der Anträge auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen gemäß § 7 BtMG sowie Prüfung der Versagungsgründe nach §§ 5, 6 BtMG, erforderlichenfalls Nachforderung bei den Antragstellenden bzw. eigenständige Erstellung eines Mängelschreibens gem. § 8 Abs. 2 BtMG", so die verheißungsvolle Jobbeschreibung weiter.

"Ziel ist es", sagt der Sprecher des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gegenüber VICE, "dass die Cannabis-Agentur ohne Verzögerung ihre Arbeit aufnehmen kann, wenn das Gesetz in Kraft tritt."

Mal sehen, wen von euch Marihuana-Enthusiasten wir noch nicht desillusioniert haben. Wenn ihr genommen werdet, sagt Bescheid!

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