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Ich bin Jurist und finde, dass 'Terror – Ihr Urteil' Volksverdummung war

Im ARD-Experiment entschieden die Zuschauer, ob ein Kampfpilot schuldig ist oder nicht. Aber unser Rechtssystem ist kein Kolosseum, wo das Volk den Daumen über Menschenleben hebt oder senkt.

Der Kampfpilot vor Gericht | Foto: ARD Degeto |Moovie GmbH |Julia Terjung

Big Brother, Eurovision Song Contest, Wetten Dass, überall kann man anrufen und abstimmen. ARD, ORF und SRF haben das am Montag getoppt und uns dazu aufgefordert, "über das Schicksal eines Menschen" abzustimmen. "Held oder Mörder" wurde in dem vielgefeierten TV-Experiment gefragt, so, als könnte man diese Entscheidung in einem Strafprozess treffen. "Heldentum" ist keine juristische Kategorie. Und wenn man sich auf Friedhöfen umsieht, welche Gräber den "Heldentod" auf dem Grabstein führen, so ist es nicht einmal historisch gesehen eine sehr treffsichere Zuordnung.

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Der Fernsehprozess vermischte so viel Irrelevantes miteinander und ließ so viel Relevantes unberücksichtigt, dass Enthaltung die einzig richtige Entscheidung für den Zuschauer wäre. Aber ihnen wurde am Ende ein "schuldig oder unschuldig" abverlangt. Diese Vereinfachung ärgert mich nicht nur als Juristen, sondern auch als aufgeklärten Menschen des 21. Jahrhunderts. Ich fühlte mich um 2000 Jahre ins römische Kolosseum zurückgeworfen, wo das Volk den Daumen hebt oder senkt, um über ein Menschenleben zu entscheiden.

Einer der Zivilisationsfortschritte, den wir seither gemacht haben, ist die Entwicklung des Rechtssystems. Dass Recht angeblich so kompliziert sei, ist keine schlechte sondern eine gute Sache, weil man damit mehr und mehr Einzelfällen gerecht wird. Auch Medizin und Quantenmechanik sind in den letzten Jahrhunderten komplizierter geworden. Darüber beschwert sich niemand. Aber gerade Rechtswissenschaft, dieses Fundament unserer Gesellschaft, soll so einfach gestrickt sein, dass der Stammtisch der Metzgerlehrlinge auch nach 17 Bieren noch mitreden kann?

Hier die gröbsten Schnitzer:

Verfassungsänderungen finden nicht in Strafprozessen statt

Die Frage, ob die Tötung unschuldiger Passagiere rechtmäßig oder rechtswidrig ist, wurde in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht 2006 entschieden. Danach verstößt das Luftsicherheitsgesetz gegen das Recht auf Leben (Art. 2 II 1 Grundgesetz) und die Menschenwürde (Art. 1 I Grundgesetz). Damit Schluss, aus, Ende der Debatte. Wem das nicht passt, der kann versuchen, das Recht auf Leben und die Menschenwürde aus dem Grundgesetz zu tilgen, wofür ihm Al-Qaida und ISIS ein großes Dankeschön schuldig wären.

Das Philosophische Dilemma hat eine Schlagseite

Wer das philosophische Problem der Abwägung von vielen gegen wenige Menschenleben diskutieren mag, der kann sich Gedanken über den Weichenstellerfall machen. Die Diskussion von ethischen Problemen sollte man anhand von Strichmännchen namens A, B und C führen und nicht mit stereotypischen (und damit fremden) Terroristen auf der einen, und fahnenschwenkenden deutschen Fußballfans auf der anderen Seite. Letztere Konstellation gleitet schon ein bisschen in Richtung Krieg ab, mit allen negativen Folgen für Recht, Moral und klares Denken.

Es sollte nicht um schuldig oder unschuldig gehen, sondern um das Maß der Bestrafung

Jetzt wird es kurz kompliziert für Nichtjuristen: Nur weil eine Straftat rechtswidrig ist, bedeutet das nicht, dass der Täter bestraft werden muss. Das Strafgesetzbuch sieht für diesen Fall Entschuldigungsgründe vor. Wäre im Stadion eine Person, die dem Piloten nahe stünde, so wäre seine Tat entschuldigt. Er würde nicht bestraft. Ich schreibe nicht "dann dürfte er die Passagiermaschine abschießen", denn dürfen würde er es immer noch nicht.

Er würde nur für etwas, das rechtswidrig war, nicht bestraft. Und selbst wenn im Stadion keine nahen Verwandten des Pilots wären: Das Strafgesetzbuch sieht Straffreiheit oder Strafmilderung auch dann vor, wenn er das fälschlicherweise annahm. Im echten Leben wäre wahrscheinlich genau das die goldene Brücke, die ein findiger Anwalt gebaut hätte, damit das Gericht darüber gehen kann.

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Es kommt sehr wohl auf die Motive an

Der Fernsehrichter belehrt uns, dass es auf die innere Sicht, auf die Motive und die subjektive Meinung des Angeklagten nicht ankäme. Falsch! So falsch, dass dieser Richter sofort wegen Befangenheit abgelehnt würde.

Es sollte nicht um "Freispruch oder Mord" gehen

In der Realität würde sich hoffentlich kein Rechtsanwalt auf den Gegensatz von Freispruch und lebenslänglicher Haft einlassen. Neben Mord gibt es ja auch noch den Straftatbestand Totschlag, für den die Strafe in einem minder schweren Fall auf bis zu ein Jahr Gefängnis reduziert werden kann.

Fazit

Bei Terror–Ihr Urteil gibt es auf jede Frage nur zwei Antworten: Schuldig oder unschuldig, Held oder Mörder, Tod oder Leben, die oder wir. Der Film suggeriert, dass das Rechtssystem keine Kompromisse, keine Graustufen kennt. Das ist falsch, es ist irreführend, es ist gefährlich vereinfachend. Deshalb mein Urteil: Das war Volksverdummung anstatt Bildung.

Jetzt werden einige sagen: Es war doch nur ein Film. Das ist Kunst. Die muss sich nicht an Fakten orientieren. Stimmt. Kunst darf jeden Mist erzählen. Aber— Achtung, hier wird differenziert—nicht alles was man darf, muss man auch machen. Insbesondere muss man nicht so tun, als wäre es realistisch. Die wirkliche Kunst läge darin, die tatsächliche Komplexität auf eine Art und Weise abzubilden, die interessant genug für einen Fernsehabend wäre.

Für solche intelligente Kunst gibt es durchaus Beispiele. Man sehe sich nur Die zwölf Geschworenen an. Der Film ist zwar in schwarz-weiß gedreht, bietet aber wesentlich mehr Facetten als das Schwarz-Weiß-Denken in Terror – Ihr Urteil.

Der Beitrag ist in einer längeren Form zuerst auf dem Blog des Autors erschienen.