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Paragraph 219a

'Buzzfeed' darf den Namen von Abtreibungsgegner Yannic Hendricks veröffentlichen

Das Düsseldorfer Landgericht hat die Klage des Studenten am Mittwoch zurückgewiesen.
Ein Mann steht vor einer Treppe, darüber der Screenshot eines taz-Artikels
Fotos: Mann | imago | photothek || Screenshot | taz || Collage: VICE 

Es gibt in Deutschland Menschen, die Weinflaschen mit Hitlerfotos sammeln, und welche, die Spaß daran haben, stundenlang Tentakel-Pornos zu schauen. Auch Yannic Hendricks hat einen ungewöhnlichen Zeitvertreib: Der Mathematikstudent aus Kleve zeigt Ärzte und Ärztinnen an, weil sie Patientinnen über Abtreibungen informieren. "Das ist halt so mein Hobby", sagte er vergangenen April in einem taz-Interview.

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Damals sprach er von "60 bis 70 Anzeigen", mittlerweile dürften es noch mehr sein. Allerdings wollte der radikale Abtreibungsgegner allerdings nicht, dass sein Name in dem Zusammenhang genannt wird – und zog deswegen sogar vor Gericht. Am Mittwoch hat Yannic Hendricks den Rechtsstreit verloren.

Mehrere Twitter-Userinnen und Medien, darunter auch die taz und Buzzfeed News, hatten Hendricks' Namen im November in Posts und Beiträgen genannt. Bereits vorher zirkulierten der Vor- und Nachname des Studenten im Internet und war unter anderem von der Vorsitzenden von ProFamilia Hamburg sowie der Gynäkologin Kristina Hänel in Interviews genannt worden. Yannic Hendricks gefiel das nicht: Er ließ deswegen eine Reihe von Abmahnungen verschicken.


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Auch gegen Buzzfeed News versuchte Hendricks eine einstweilige Verfügung zu erwirken. In einem Beitrag über die Abmahnungswelle hatte die Redaktion seinen Namen genannt. Der Medienrechtsanwalt Jan Hegemann sagte Buzzfeed News im November, Hendricks habe mit seinen Anzeigen zur öffentlichen Debatte um die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB beigetragen. Dieser stuft Informationen zu Abtreibungen durch Ärztinnen als verbotene "Werbung" ein. Auch der Bundestag diskutiert mittlerweile über eine Gesetzesänderung. "Wer in dieser Form am Meinungskampf teilnimmt, der hat meines Erachtens keinen Anspruch mehr auf Anonymität", sagte Rechtsanwalt Hegemann gegenüber Buzzfeed News.

Dem stimmten nicht alle zu: Yannic Hendricks' Rechtsbeistand sagte im Dezember vor dem Düsseldorfer Landgericht, die Redaktion habe seine Persönlichkeitsrechte verletzt, indem sie seinen Namen veröffentlicht hatte. Auch auf VICE erschien ein Artikel, der die Aufhebung der Anonymität kritisierte.

Das Landgericht Düsseldorf kam jetzt zu einer anderen Einschätzung. Wie die Richter ihr Urteil begründet haben, ist noch nicht bekannt.

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