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Was der Nationalrat beschlossen hat, während du mit Trump beschäftigt warst

Die Beschlüsse im Nationalrat haben mehr Einfluss auf dein Leben als Trumps Frisur.
Foto links von pixabay | Foto rechts von parlament.ch | Wikimedia

Die halbe Welt diskutiert den Händedruck des Präsidenten der Vereinigten Staaten und was dieser wohl über seine Aussenpolitik und seine Psyche aussagt. Wir wissen, dass er sich einen Cola-Knopf im Oval Office hat installieren lassen und wir verfolgen gebannt, wie die First Lady ins Weisse Haus einzieht. Ich weiss bestens über die Anhörung des ehemaligen FBI-Leiters Comey Bescheid und warte gespann darauf zu erfahren, ob es nun Justizbehinderung war oder doch nicht.

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Währenddessen wird im Schweizer Parlament, man könnte meinen unter freiwilligem Ausschluss der Öffentlichkeit, auch Politik gemacht. Die Sommersession geht sogar schon diesen Freitag zu Ende und das weitgehend ohne politische Skandale, die das Land erschüttern könnten. Es ist nun einmal so: Die Schweizer Konsensdemokratie bietet nicht allzu viel Action.

Trotzdem würde es sich lohnen, zu verfolgen, was die "da oben in Bundesbern" so treiben. Im Nationalrat kommen dutzende Motionen und Initiativen zur Abstimmung und nicht alle sind gleich interessant. Die Debatte zum Gänseleber-Importstopp hat wohl niemand hinter dem Ofen hervorgelockt (trotz überraschend flammenden Kommentaren, in denen gegen die Deutschschweizer Genussfeinde genörgelt wurde).

Damit du auf dem aktuellen Stand bist, was die Geschäfte im Nationalrat angeht, aber dich nicht mit den langweiligen Sachen herumschlagen musst, haben wir für dich ein Best-of-Sommersession 2017 zusammengestellt. Es wurde gelacht, es wurde mit grausigem Akzent vorgetragen, gepflegt diskutiert und vor allem Politik gemacht, die einen direkten Einfluss auf dein Leben hat.

E-Voting wird geprüft

Schnee von gestern: Die Schweizer können bald per Klick abstimmen | Foto von Kanton Glarus | Flickr | CC BY 2.0

In der Schweiz war es bisher nicht möglich, den ganzen Abstimmungsprozess online durchzuführen. Der FDP-Mann Marcel Dobler hat eine Prüfung der Online-Abstimmung vorgeschlagen. Der Bundesrat bekommt den Auftrag, einen Bericht zu schreiben, der rechtliche und sicherheitstechnische Details analysiert – etwa dazu, wie die Verifizierung der Identität online funktionieren soll. Dieser Punkt beunruhigte vor allem bürgerliche Nationalräte. Das Postulat wurde mit 87 zu 73 Stimmen angenommen, 12 Nationalräte enthielten sich.

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Das E-Voting könnte also bald kommen. Eine tolle Sache, besonders für Leute, die gerne ihr Abstimmungscouvert verlieren. Oder diejenigen, die regelmässig erst am Sonntag merken, dass heute Abstimmungstag ist. Und dann gar nicht stimmen gehen oder im Pijama in ihrem Abstimmungslokal stehen. Ausserdem werden Druckkosten eingespart und weniger Papier benutzt.

Der Übergang zum digitalen Abstimmen bringt aber ernstzunehmende Risiken mit sich. Das bekannteste Beispiel sind sicherlich die Hacking-Angriffe durch Russland auf den US-Wahlkampf 2016. Die Identität des Wählers, sein Wahlentscheid und die Auszählung der Stimmen sind online grösserer Gefahr ausgesetzt, Opfer von Manipulation zu werden, als das bei der Papierabstimmung der Fall ist. Das Wahlsystem müsste also auf dem höchsten sicherheitstechnischen Niveau sein. Aber selbst wenn das gelingt, bleiben Hacker innovativer und agiler, als ein hierarchisch operierender IT-Apparat einer Regierung.

Reiseverbot für Flüchtlinge

Der Nationalrat hat ein Reiseverbot für vorübergehend Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge angenommen. Die Vorstösse kamen von SVP und FDP, CVP-Präsident Gerhard Pfister war ebenfalls beteiligt. Pfister setzt sich für ein Reiseverbot ins Heimatland ein, während die FDP ein generelles Reiseverbot fordert. Das heisst, dass es Flüchtlingen und vorübergehend Aufgenommenen auch nicht erlaubt wäre, ins nahe Ausland zu reisen. Bundesrätin Sommaruga versuchte den Nationalrat umzustimmen. Sie gab zu bedenken, dass ein generelles Reiseverbot auch Kinder betreffen würde, die eine Klassenfahrt in den Schwarzwald unternehmen.

Bisher war das Ganze so geregelt: Wenn jemand während seinem laufenden Asylverfahren in sein Heimatland reiste, wurde das Asylgesuch grundsätzlich abgelehnt. Wer schon als Flüchtling anerkannt war, verlor seinen Flüchtlingsstatus. Vorläufig Aufgenommene konnten mit einer speziellen Bewilligung in ihr Heimatland einreisen. Diese Bewilligungen wurde aber "sehr zurückhaltend" erteilt.

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SVP und FDP befürchteten Missbräuche im Asylbereich. Wobei Kurt Fluri von der FDP sich eine differenzierte Umsetzung wünscht. Was das genau heisst, ist noch nicht klar. Der Bundesrat bezeichnete das Verbot als unverhältnismässig. Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat stellt sich trotzdem hinter das generelle Reiseverbot und nahm es mit 119 Stimmen an.

Mikroplastik wird nicht verboten

Screenshot von YouTube

Kleinen Plastikteile, Mikroplastiken genannt, schwirren vor allem in Kosmetikartikeln herum. In Zahnpastas, Duschgels und Peelings werden die winzigen Plastikkügelchen beigegeben. Aus der Tube gelangen sie in den Abfluss, durch den Abfluss in Gewässer und ins Meer, wo sie in den Mägen von Fischen enden. Im Moment können Kläranlagen Mikroplastik noch nicht rausfiltern. Du hast sicher jemanden in deinem Facebook-Feed, der oder die immer wieder Artikel mit Überschriften wie "No one can do everything, but everybody can do something!!!" dazu postet. England und die USA haben Mikroplastik bereits verboten, auch wenn es noch keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass Mikroplastiken ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.

Der Grüne Balthasar Glättli hat einen Vorstoss eingereicht, der so ein Verbot auch für die Schweiz fordert. Damit kam er im Nationalrat nicht weit. Das Verbot wurde mit 119 zu 62 Stimmen abgelehnt. Statt auf das Verbot, setzen Leuthard und die Mehrheit des Nationalrats auf den Dialog mit der Kosmetikindustrie. Verschiedene Unternehmen lassen Produkte, die Mikroplastik enthalten, freiwillig auslaufen.

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Der Zivildienst soll weniger Spass machen

Philippe Rebor beklagte schon bei seinem Antritt als Armeechef letztes Jahr, dass der Zivildienst zu attraktiv sei und darum dem Militär Konkurrenz mache. Man könnte denken, dass der Umkehrschluss auch Sinn mache. Nämlich, dass der Militärdienst zu wenig attraktiv ist und man erst mal da ansetzen könnte.

Aber Angriff ist bekanntlich die beste Verteidigung und so hat der Nationalrat den Bundesrat in einer Motion beauftragt, den Zivildienst "zu verschärfen". Die Konsequenz ist, du noch die Hälfte der geleisteten Tage anrechnen lassen kannst, wenn du während dem Militär- in den Zivildienst wechselst. Der Zivildienst ist jetzt schon 1.5 mal so lang wie der Einsatz im Militär.

Auch Teil der Strategie "unattraktiver Zivildienst" ist die Idee, dass auch Zivis eine Uniform oder zumindest eine Armbinde tragen sollen. Das ist schwierig umzusetzen, da Zivis ganz verschiedene Aufgaben übernehmen und der Anspruch an ihre Kleider sehr unterschiedlich ist. Die Uniformen sollen das Bewusstsein stärken, dass man im Zivildienst einen "Dienst für die Öffentlichkeit leistet", wie FDP-Nationalrat Walter Müller sagte. "Der Zivildienst darf kein Schoggi-Job sein und muss einen echten Nutzen bringen für die Gesellschaft." Laut Berechnungen der Vollzugsstelle des Zivildienst übersteigt der volkswirtschaftliche Nutzen des Zivildienst die anfallenden Kosten aber 3:2. Dazu kommt der gesellschaftliche und soziale Beitrag, der sich in den volkswirtschaftlichen Zahlen nicht widerspiegelt.

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Der Bundesrat war gegen die Motion. Zwar setzt sich Bundesrat Schneider-Ammann auch für einen erschwerten Zugang zum Zivildienst ein. Es sind aber schon andere Massnahmen geplant, die verhältnismässiger seien. Schneider-Ammanns Unterstützung dafür den Zugang zum Zivildienst zu erschweren, beruft sich auf sicherheitspolitische Aspekte. Da immer weniger Leute den Militärdienst absolvieren, sei der Bestand des Militärs gefährdet. Der Nationalrat nahm trotzdem sowohl die Motion bezüglich der Uniformen, als auch die Motion zur Verschärfung des Zivildienstes an.

Aus dem Gefängnis auszubrechen bleibt legal

In der Schweiz ist es nicht strafbar, aus dem Gefängnis auszubrechen. Sofern man dabei selbstständig vorgeht. Das ist so, weil im Schweizer Recht Selbstbegünstigung nicht verboten ist. Klingt doch sehr humanistisch.

Die Motion des SVP-Nationalrats Lukas Reimann wollte das ändern. Er sagte dazu: "Wenn jemand etwas macht, das gesellschaftlich nicht erwünscht ist, muss er dafür bestraft werden". Eine Strafe für den Ausbruch könne eine abschreckende Wirkung haben und es bestehe schliesslich auch Handlungsbedarf bei sage und schreibe 2.625 jährlichen Ausbrüchen aus Schweizer Gefängnissen und Anstalten. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme Reimanns Zahl entkräftet. Tatsächlich waren es 2013 gerade mal 21 Fälle von Gefängnisausbrüchen. Reimann hat seine Zahl poliert, indem er Fälle einbezog, in denen eine Person ihre Haftstrafe nicht antrat. Der Nationalrat zeigte sich unbeeindruckt und lehnte die Motion ab. Also weiterhin fleissig Tunnel graben!

An Autobahnraststätten darf wieder Alkohol verkauft werden

So allerdings nicht: Trinken am Steuer bleibt weiterhin verboten. Foto von James Cridland | Flickr | CC BY 2.0

Schon zweimal blitzte die Forderung, an Autobahnraststätten Alkohol verkaufen zu dürfen, im Nationalrat ab. Dieses Mal war die Zeit anscheinend reif dafür, das Verbot aufzuheben. Viele dürften sich gar nicht bewusst gewesen sein, dass überhaupt ein Verbot herrschte. Es wurde 1964 eingeführt und sollte die Schweizer Autobahnen sicherer zu machen. Bundesrätin Leuthard meinte dazu, dass Alkohol am Steuer im Vergleich zu früher kein Kavaliersdelikt mehr sei. In "nur" 13 Prozent der Autobahnunfälle ist Alkohol im Spiel. Ausserdem seien Autobahnraststätten gegenüber Tankstellenshops durch das Verbot unfairerweise benachteiligt. Tankstellenshops sind vom Verbot nämlich nicht betroffen. Der Nationalrat war von der unverständlicherweise übermässig beliebten Formulierung "gleich lange Spiesse" überzeugt und hob die "sinnlose Bevormundung" auf.

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