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Drogen

Was es für euch bedeutet, dass Drogen in Österreich bald straffrei sein könnten

Kann man in Österreich bald straffrei kiffen? Oder überhaupt alle Drogen besitzen? Oder eben doch nicht? Wir haben die Antworten.
Das hier bedeutet der neue Gesetzentwurf eher nicht.

Wir haben in der Redaktion schon zu Beginn des Jahres interne Wetten darüber abschlossen, ob 2015 in Österreich das große Jahr der Cannabis- und Legalisierungsdebatte wird. Und nachdem die Menschen in Irland kürzlich 48 Stunden lang legalen Drogenbesitz zelebrieren konnten (siehe Titelbild) und die Grünen in Deutschland einen durchaus ernstzunehmenden Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis eingebracht haben, scheint sich durch einen Gesetzentwurf des Justizministeriums aktuell auch hierzulande wirklich was auf dem Gebiet zu tun. Nur wirkt es, als würde kaum jemand wirklich wissen, was es mit dem neuen Gesetzentwurf eigentlich genau auf sich hat.

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Aber von vorne: Anfang des Monats wurde berichtet, dass Justizminister Wolfgang Brandstetter plant, den Besitz von Cannabis in persönlicher Bedarfsmenge künftig nicht mehr unter Strafe zu stellen. So weit, so überraschend. Die Schlagzeilen und Informationen, die in Folge kursierten, waren aber großteils uneinheitlich und verwirrend. Nachdem erst einmal berichtet wurde, dass damit explizit Cannabis straffrei wäre, las man ein bisschen später, dass die neue Gesetzesnovelle wohl überhaupt alle illegalen Substanzen umfassen könnte, und nicht nur Gras.

Auch die Aussagen über die Menge haben gewaltig variiert. Die einen sprachen von fünf Gramm Cannabis, andere von 20 Gramm, und wieder andere überhaupt von bis zu 80 Gramm. Und in manchen Gazetten klang es überhaupt so, als wäre die Gesetzesänderung schon eine fixe Sache, und viele schienen den Gesetzentwurf zu deuten, als wäre Drogenbesitz nicht nur straffrei, sondern quasi legal.

Alejandro Forero Cuervo | Flickr | CC BY 2.0

Bei all den Facebook-Kommentaren, die wir unter all den „Drogenbesitz bald straffrei"-Schlagzeilen so gelesen haben, waren wir uns nicht sicher, ob manche Leute nicht gleich mit Cannabis-Flaggen mit einem dicken Spliff im Mund auf die Straße laufen und vorm Parlament euphorisch ihr Kush in die Luft werfen würden, als wäre es Reis bei einer Hochzeit (so viel vorweg: Tut das auf keinen Fall!). Weil es uns ein Anliegen ist, dass ihr nichts Unkluges im Glauben tut, dass man euch dafür sowieso nicht belangen kann, haben wir uns etwas genauer mit dem neuen Gesetzentwurf auseinandergesetzt.

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Erster wichtiger Punkt: Das Ganze ist nach wie vor nur ein Gesetzentwurf, und kein gültiges Gesetz. Laut Justizministerium soll dieser Entwurf nun erst einmal in Begutachtung gehen. Tatsächlich würde dieser Gesetzentwurf aber nicht nur Cannabis umfassen, sondern alle Substanzen, die unter das Suchtmittelgesetz fallen. Ja, auch Dinge wie Ecstasy, Kokain, oder sogar Heroin. Die Menge, die als Eigenbedarf gilt, wäre dabei übrigens weiterhin die selbe, wie es bisher auch schon der Fall war, und ist von Substanz zu Substanz unterschiedlich. Bei Cannabis wären es bis zu zwanzig Gramm an THC-Reinsubstanz.

Bis dato läuft es ja so ab, wenn du mit illegalen Drogen in persönlicher Bedarfsmenge erwischt wirst: Du bekommt mit hundertprozentiger Sicherheit eine Strafanzeige durch die Polizei an die Staatsanwaltschaft. Wenn es sich tatsächlich um eine Menge zum persönlichen Bedarf handelt, muss (!) die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren dann aber vorläufig wieder einstellen, und über dich wird eine ein- bis zweijährige Probezeit verhängt.

Zusätzlich wirst du an die Gesundheitsbehörde gemeldet—auf gut deutsch gesagt: Du musst zum Amtsarzt pissen gehen (Leuten, die zum ersten Mal und nur mit Cannabis erwischt werden, kann der Gang zum Amtsarzt von den Behörden aber theoretisch erspart werden). Wenn du dir in der Probezeit nichts zu Schulden kommen lässt, und du dich an die Auflagen der Gesundheitsbehörden hältst, wird das Verfahren letztlich ganz eingestellt.

Du merkst schon, diese Methode klingt nach einem gewaltigen bürokratischen und finanziellen Aufwand für die Behörden und einem Haufen Stress für die Konsumenten, die letztendlich für nichts und wieder nichts bei der Justiz aktenkundig werden. Es dürfte vor allem auch der behördliche Aufwand sein, den sich das Justizministerium mit dem neuen Entwurf zu ersparen hofft.

Aber was würde einem jetzt tatsächlich als Konsument erspart bleiben, wenn der neue Gesetzentwurf tatsächlich in Kraft tritt? Die Ernüchterung (no pun intended): nur ein kleiner Teil des alten Prozedere würde tatsächlich wegfallen, nämlich die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft. Konsumenten wären also nicht mehr rechtlich vorbelastet. Ein wesentlicher Kritikpunkt an der aktuellen Drogenpolitik würde damit aber immerhin wegfallen. Völlig legal wird der Besitz von deinem Gras, deinem MDMA oder deinem Koks damit noch lange nicht. Wenn die Polizei dich damit erwischt, würdest du zwar nicht mehr an die Staatsanwaltschaft gemeldet, aber wie bisher auch an die Gesundheitsbehörden. Das bedeutet wiederum eine Ladung zum Amtsarzt. Wenn du ein Gerichtsverfahren vermeiden willst, muss du mit den Gesundheitsbehörden kooperieren.

Es gibt aber Leute, die den neuen Gesetzentwurf auch wegen anderen Aspekten sehr kritisch sehen. Beispielsweise der Verein Take Your Rights, der auf die Rechtsberatung von jungen Menschen spezialisiert ist, insbesondere auch beim Thema Drogendelikte. Der Verein sieht, abgesehen von dem Problem, dass durch die mediale Wahrnehmung ein fälschliches Bild von einer Legalisierung entstanden ist, in dem Entwurf sogar ein Manöver der Justiz, und viel weniger einen Schritt zur Entkriminalisierung.

Martin Feigl, Jurist und Geschäftsführer bei Take Your Rights, erklärt uns, dass der Entwurf seiner Meinung nach letztendlich mehr Nachteile als Vorteile für den Konsumenten mit sich bringt. „Denn während man als Suchtgift-Konsument bisher selbst Beschuldigter war und damit die Aussage verweigern konnte, würde man nun als Zeuge gelten, und wäre damit verpflichtet, bei einer polizeilichen Vernehmung auszusagen." Konsumenten könnten so verstärkt zum Instrument auf der Jagd nach Dealern werden. Vermutlich haben sich die Legalisierungs- und Entkriminalisierungs-Befürworter in diesem Fall einfach ein bisschen zu früh gefreut. Ob der neue Gesetzentwurf, falls er denn in Kraft tritt, sich am Ende sogar negativ für die Konsumenten auswirkt, wird sich wohl in Praxis zeigen. Wir glauben jedenfalls weiterhin an unsere Wette, dass 2015 das große Jahr der Drogendiskussion wird.