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Heulsuse der Woche

Heulsuse der Woche: Otto-Konzern vs. Street-Fighter-Opa

Die Ottos wollen nicht, dass andere ihren Allerweltsnamen benutzen, und ein 77-Jähriger attackiert einen Typen mit Reizgas – weil dieser bei Rot die Straße überquert hat.
Collage bestehend aus: Verkehrsschild (Foto: imago | Loop Images) | Otto-Logo (Foto: imago | McPHOTO)

In dieser Woche haben wir es mit dem Endgegner-Level almanischen Heulsusentums zu tun.

Heulsuse #1: Der Otto-Konzern

Der Vorfall: In der Hansestadt Hamburg betreibt der passionierte Dan MacGowan vier Burger-Läden und einen Food-Truck unter dem Namen "Otto's Burger". Dem Kölner Stadt-Anzeiger sagte MacGowan, der Name sei eine Hommage an den mutmaßlichen Erfinder des Hamburgers, Otto Kuase. Doch der ebenfalls in Hamburg ansässige Otto-Konzern befürchtet, dass Verbraucher rotes Hackfleisch mit Katalog-Klamotten in Verbindung bringen könnten. Die angemessene Reaktion: Einmal die Suchmaschine mit dem Doppel-O anwerfen und seinen Doppel-O Nachnamen recherchieren. Merken, dass dieser bei Wiktionary 2005 auf Platz 76 der meistbenutzten deutschen Nachnamen gelistet war und nach einer Telefonbuch-Recherche knapp 20.000 Menschen den Hörer womöglich mit "Hallo, hier bei Otto!" abnehmen. Weiter recherchieren und realisieren, dass es in Deutschland auch noch über 250 eingetragene Marken gibt, die den Namen "Otto" beinhalten. Sich eine Träne aus dem Augenwinkel wischen und bewusst machen, dass man mit einem biodeutsch klingenden Namen, was Privilegien angeht, in vielen Fällen gewonnen hat – auch wenn das bedeutet, dass man bei weitem nicht der einzige Otto im Korb ist.


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Die tatsächliche Reaktion: Der Otto-Konzern pocht auf seinen Alman-Namen und verklagt Otto's Burger. Dem Unternehmen zufolge bestünde Verwechslungsgefahr, außerdem profitiere die Burger-Kette davon, dass die Otto-Familie (also die mit dem Katalog, nicht eure Nachbarn von gegenüber) den Markennamen so bekannt gemacht habe. Am Dienstag trafen sich die Parteien vor Gericht, das Urteil soll am 10. Juli gesprochen werden. Und falls ihr euch fragt, warum sich die Ottos gerade den Hamburger Burger-Laden ausgesucht haben – das haben sie nicht: "Wir gehen grundsätzlich bei allen Unternehmen, die sich Otto nennen, gleich vor und prüfen, inwiefern unsere Namensrechte verletzt werden", sagte ein Sprecher des Versandhauses. Der Konzern habe beinahe wöchentlich mit Verstößen zu tun.

Heulsuse #2: Der Rentner, der einen Fußgänger mit Reizgas attackierte

Der Vorfall: In Halle überquerte ein 22-Jähriger die Straße – obwohl die Ampel noch rot war.

Die angemessene Reaktion: Seinem Kleinkind erklären, dass der Mann etwas Verbotenes getan hat und dass es ihm das bitte nicht nachmachen soll. Wenn man kein Kleinkind hat: Herrje, müssen wir euch das wirklich erklären? Geht halt, wenn es grün wird, und malt euch eine Fleißbiene ins Tagebuch, weil ihr euch so gut an die Verkehrsordnung gehalten habt.

Die tatsächliche Reaktion: Ein 77-jähriger Wutbürger holte sich an der Straße seine tägliche Dosis Drama und besprühte den jungen Verkehrsrowdy mit Pfefferspray. Als zwei Zeugen den Reizgas-Rentner stoppen wollten, pfefferte dieser ihnen ebenfalls eine Dosis Reizgas ins Gesicht. Allerdings verletzte sich der Rächer der roten Ampel bei seinem Kampf um die Gerechtigkeit auch selbst und musste zur Behandlung ins Krankenhaus, berichtete die Polizei. Das beschert ihm zehn Punkte Abzug in Sachen Street Credibility – aber einen sicheren Vorsprung beim Kampf um den Titel "Kartoffel-Endboss".

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