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Deutschland schiebt einen 12-Jährigen ab

Obwohl Aleks Großmutter hier in der Klinik liegt, wurde er nach Mazedonien gebracht. Dort empfing ihn sein mehrfach vorbestrafter, drogenabhängiger Vater.
Symbolfoto: imago | almidi

Wenn Eltern ihre Kinder zum Reisebus bringen – vor einer Klassenfahrt oder dem Ferienlager –, sind die Abschiedsgesten groß. "Hier, du hast deine Karottensticks vergessen." Oder: "Du rufst mich sofort an, wenn ihr in Prag ankommt, ja?" Als der 12-jährige Alek am Montagmorgen in den Flieger nach Mazedonien stieg, war niemand aus seiner Familie dabei, um ihn zu verabschieden. Dafür Beamte der Zentralen Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums Gießen. Das Land Hessen schob den Jungen ab, alleine und trotz fragwürdiger Umstände.

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Laut einer Pressemitteilung des Hessischen Flüchtlingsrats soll Alek seit drei Jahren in Deutschland gelebt haben. In Mazedonien seien sowohl die Mutter als auch der Vater drogenabhängig gewesen. Der Vater sei wegen verschiedener Delikte mehrfach im Gefängnis gelandet. Er soll Alek schwer misshandelt haben. Als die Mutter starb, floh Aleks Großmutter mit dem Jungen nach Deutschland. Die beiden wohnten dann in der hessischen Kleinstadt Alsfeld: ein Kino, zahlreiche Fachwerkhäuser, fünf Badeseen. Dort konnte Alek aber nicht lange bleiben, zu seinem eigenen Wohl.


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Weil der Junge traumatisiert und verhaltensauffällig war (und ist), organisierte ihm das Jugendamt vor zwei Jahren eine psychotherapeutische Betreuung. Alek lebte bis Ende Januar in einer spezialisierten Jugendhilfeeinrichtung in Thüringen. Die Abschiebung dürfte die Entwicklung des 12-Jährigen weit zurückwerfen. Aleks betreuende Familientherapeutin sagte zu VICE, sie glaube nicht, dass er in Mazedonien ausreichend betreut werden wird. Zumal die Therapeutin den Vater für die psychische Verfassung seines Sohnes mitverantwortlich macht.

Behörden und Helfer widersprechen sich beim Sorgerecht

Dabei ist Aleks Vater rein rechtlich wohl gar nicht zuständig für das Kind. Die Großmutter soll laut Flüchtlingsrat und seiner Therapeutin das alleinige Sorgerecht besitzen. Derzeit liege sie allerdings in einer psychiatrischen Klinik. Im Laufe der Auseinandersetzung mit den Abschiebebehörden sei sie zusammengebrochen.

Das Regierungspräsidium Gießen macht die Frau für die Abschiebung verantwortlich. Ein Behördensprecher sagte VICE, die Großmutter habe zuvor ihr Umgangsrecht mit Alek verloren. Die Gründe dafür dürfe er mit Verweis auf den Datenschutz nicht nennen.

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Die Behörde habe bei der Abschiebung eine Lücke im Aufenthaltsrecht genutzt, zitiert die Frankfurter Rundschau das Bundesinnenministerium: Unbegleitete Minderjährige können abgeschoben werden, wenn im Heimatland "ein Mitglied der Familie, eine zur Personensorge berechtigte Person oder eine geeignete Aufnahmeeinrichtung" auf das Kind wartet. Die deutschen Behörden vertrauten ihren mazedonischen Kollegen, offenbar ungeachtet der Vorgeschichte des Vaters.

Schon im Sommer wurde eine 14-Jährige aus Deutschland abgeschoben

Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates, teilt dieses Vertrauen nicht. Der Zentralen Ausländerbehörde sei es offenkundig nur darum gegangen, "um jeden Preis abzuschieben", sagt Scherenberg. Er bestätigte gegenüber VICE, dass Aleks Vater den Jungen am Montag in Empfang genommen hat. Aleks Familientherapeutin in Deutschland hatte nach der Landung in Mazedonien mit dem Jungen telefoniert. Alek habe am Telefon geweint, der Vater habe ihm allerdings versprochen, keine Drogen mehr zu nehmen, sagte sie.

Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende der Linken im Hessischen Landtag, kritisierte die Abschiebung scharf. Sie forderte die hessische Regierung am Montag auf, sie müsse "die sofortige Wiedereinreise des Kindes organisieren". Das verlangt auch der Hessische Flüchtlingsrat. Er fordert, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche zukünftig nicht mehr abgeschoben werden dürfen: "Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein." Im Fall des 12-jährigen Alek war sie es nicht.

Hoffnung dürfte dem Jungen der Fall der Deutsch-Nepalesin Bivsi R. machen. Im Sommer 2017 holten Beamte die damals 14-Jährige aus dem Unterricht. Die Schülerin eines Duisburger Gymnasiums wurde noch am selben Tag mit ihren Eltern abgeschoben. Die Eltern hatten jahrelang falsche Angaben über ihre Identitäten gemacht und so dafür gesorgt, dass auch ihre Tochter nach deutschem Recht illegal in Deutschland gelebt hatte. Nach nur zwei Monaten in Nepal konnte Bivsi R. wieder nach Duisburg zurückkehren.

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