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Verbrechen

Ein Berliner Zahnarzt hat seine unter Narkose liegende Patientin sexuell missbraucht

Vor Gericht gestand er die Tat: "Es war ein kurzes Geschehen."
Foto: imago | Karina Hessland

Noch heute sind ihre Erinnerungen an die Tat verschwommen. Nur zehn Minuten lang lag sie im Mai 2016 in Vollnarkose, trotzdem hatte eine Berliner Studentin nach ihrer Weisheitszahn-OP einen Verdacht: Ihr Zahnarzt hatte sie missbraucht, während sie schlief. Als sie ihrem Freund noch im Wartezimmer der Praxis in Berlin-Mitte von ihrer Vermutung erzählt, zeigte dieser den Arzt an.

Ein halbes Jahr dauerte es, bis die Resultate der Spurenauswertung vorlagen und Gewissheit brachten: DNA aus dem Speichel des Zahnmediziners haftete im Innern ihrer Unterhose und an ihrem BH. Daraufhin hatte sich der 45-Jährige in einem Brief bei seiner ehemaligen Patientin entschuldigt.

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Auch vor dem Berliner Amtsgericht gestand der Zahnarzt aus Berlin-Mitte die Tat: "Es ist richtig, dass es so passiert ist, wie die Patientin schilderte." Er konnte sich in der Verhandlung am Dienstag nicht erklären, warum er die 25-Jährige angefasst habe: "Es war ein kurzes Geschehen." Nach dem Missbrauch habe er sich therapeutisch behandeln lassen, so die Welt. Zudem habe er der Betroffenen ein Schmerzensgeld gezahlt, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts gegenüber VICE bestätigt.


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Bis heute sagt sie, sie wisse sie nicht, was in den zehn Minuten genau passiert ist: "Ich sehe mich immer noch hilflos auf der Liege, muss es geschehen lassen, kann mich nicht wehren. Das von einem Arzt, von dem man Hilfe erwartet", sagte sie vor Gericht. Nur an einzelne Aussagen des Täters glaubt sie sich zu erinnern: "Sie haben einen schönen Körper. Entspannen Sie sich. Das ist eine Massage."

Das Gericht verurteilte den Zahnmediziner nun zu einem Jahr Bewährung. Das Amtsgericht Tiergarten begründete die Entscheidung mit dem Geständnis und dem bereits gezahlten Ausgleich. In die Strafe floss zudem eine ehemalige Verurteilung mit ein, so die Sprecherin des Gerichts: "Der Angeklagte hatte seine damalige Lebensgefährtin im Juli 2016 mehrfach so heftig ins Gesicht geschlagen, dass diese neben Schmerzen eine Trommelfellperforation sowie eine Nasenbeinfraktur erlitt."

Der Zahnarzt befürchtet, dass er nun seine Zulassung verliert. Eine endgültige Entscheidung darüber wird das Landesamt für Gesundheit und Soziales treffen.

In einer früheren Version des Artikels hatten wir geschrieben, dass die Zahnärztekammer über die Berufszulassung des Zahnarztes entscheidet. Tatsächlich ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales für die Approbation zuständig. Wir entschuldigen uns für den Fehler.

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