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Gauland will keinem einzigen Muslim mehr Asyl in Deutschland gewähren

Dabei müsste der AfD-VIze und Jurist doch am besten wissen, wie unfassbar verfassungswidrig seine Forderung ist.

Foto: imago | Christian Ditsch

"Wir können es uns aus Sicherheitsgründen nicht mehr leisten, noch mehr Muslime unkontrolliert nach Deutschland einwandern zu lassen", so der Vizechef der AfD, Alexander Gauland. Deshalb müsse "das Asylrecht für Muslime umgehend ausgesetzt werden, bis alle Asylbewerber, die sich in Deutschland aufhalten, registriert, kontrolliert und deren Anträge bearbeitet sind".

Das ist mal eine Ansage. Hart und verfassungswidrig, denn im deutschen Grundgesetz-Artikel 16a ist verankert: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Ausnahmen gelten nur, wenn die Zufluchtsuchenden aus einem anderen EU-Land kommen oder aus einem sicheren Herkunftsstaat einreisen.

Eigentlich müsste Gauland das wissen, er ist Jurist und war Staatskanzleichef in Hessen. Aber hier geht es nicht um Wissen, sondern um den Versuch, die Attentate in Bayern für die AfD nutzbar zu machen. Die juristische Aussichtslosigkeit Gaulands Forderungen brachte CDU-Generalsekretär Peter Tauber gegenüber dem Tagesspiegel treffend auf den Punkt: "Herr Gauland verkauft die Leute für dumm und schürt Angst (…). Ein Asylstopp für Muslime hätte vor keinem Gericht dieser Republik Bestand. Ich empfehle ihm einen Blick ins Grundgesetz."

Auch laut Genfer Flüchtlingskonvention ist es völkerrechtlich nicht erlaubt, Menschengruppen auf Grund ihrer Religiosität oder Ethnie vom Asylrecht auszuschließen. Die AfD wird um die Fakten wissen, doch sie weiß auch um die Wünsche ihrer Wähler. Da ist es unabdingbar, immer mal wieder die Gefolgschaft mit bewährten Themen zu triggern: Deutschland den Deutschen, Ausländer raus, oder zumindest nicht mehr rein.

Gefährlich nahe dem AfD-Klima bewegt sich dieser Tage auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). So stellte er die Forderung, straffällige Asylbewerber wieder zurück in ihre Krisen- und Kriegsregionen abschieben zu können. Auch der bayerische Ministerpräsident Hort Seehofer sympathisiert mit diesem bisherigen Tabu. Warum es ein Tabu ist, erklärt die Leiterin der Asylabteilung von Amnesty International, Andrea Berg gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Kein Mensch darf in ein Land abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit gefährdet sind."

Natürlich gibt es jene, die kein Problem darin sehen, Straftäter über Kriegsgebiete abzuwerfen, auch wenn das ihren Tod bedeuten würde. Ähnlich wie es genügend Menschen gibt, die für die Einführung der Todesstrafe sind. Nur in beiden Fällen müssten wir uns dann die Frage gefallen lassen, ob wir moralisch nicht auf dieselbe Ebene der Täter sinken würden. Gesetzt den Fall, wir geben etwas auf die Moral.