FYI.

This story is over 5 years old.

Präsidenten beschimpfen

Ein Anwalt erklärt, wie du legal Erdoğan, Trump und Putin beleidigst

Majestätsbeleidigung gibt es in Deutschland nicht mehr. Warum du trotzdem im Gefängnis landen kannst.
Collage, bestehend aus: Erdoğan (Foto: imago | Xinhua), Böhmermann (Screenshot aus der Sendung, Quelle: ZDF Neo)

Gute Nachrichten für Rapper, Satiriker und Hobby-Pöbler: Wer ausländische Staatsoberhäupter oder Diplomaten beleidigt, macht sich in Deutschland nicht mehr gesondert strafbar. Ein Gesetz, das den entsprechenden Paragrafen abgeschafft hat, trat am Montag in Kraft. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass ihr Putin und Erdoğan auf Twitter als "Aluhut tragende Nulpen" bezeichnen dürft.

Als Jan Böhmermann dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan im März 2016 in seiner " Schmähkritik" nach Döner riechende "Schrumpelklöten" unterstellte, hätte man das auf vielen Ebenen kritisieren können: rassistische Stereotype, überzogene Satire, insgesamt eher unlustig. Der türkische Präsident wählte allerdings einen drastischeren Weg – und stellte Strafanzeige gegen Böhmermann, der im schlimmsten Fall drei Jahre ins Gefängnis gemusst hätte. Grundlage dafür war Paragraf 103 des Strafgesetzbuchs, auch "Majestätsbeleidigung" genannt – ein Relikt aus dem 19. Jahrhundert.

Anzeige

Zum Jahreswechsel wurde der Paragraf nun gestrichen, schon im April 2016 hatte sich Merkel mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf für seine Abschaffung eingesetzt. Ohne Konsequenzen beleidigen geht aber trotzdem nicht – auch nicht für Böhmermann. Der Strafverteidiger Kay Reese erklärt gegenüber VICE, wie man Staatsoberhäupter legal beschimpft.

Strafrechtlich ist es OK, einen Präsidenten als "Ziegenficker" zu bezeichnen

"Ziegenficker” mag nicht die smarteste Beleidigung sein, aber diesen Anspruch erheben die meisten Beschimpfungen ohnehin nicht. Reese zufolge gingen Beleidigungen ausländischer Staatsoberhäupter in Ordnung, wenn es einen sachlichen Hintergrund gebe.

"Es ist relativ bekannt, dass Wladimir Putin homophob ist und in Russland sein eigenes Süppchen kocht", sagt der 39-jährige Strafverteidiger. Putin beispielsweise als "homophoben Verschwörungstheoretiker" zu bezeichnen, wäre daher strafrechtlich gesehen OK. "Das ist weder Beleidigung, noch Verleumdung und auf keinen Fall üble Nachrede – also eine Behauptung, von der man weiß, dass sie falsch sei", erklärt Reese. Mit solchen Vorwürfen müsse Putin als öffentliche Person leben – genau wie Erdoğan, wenn Böhmermann ihm in einer Satiresendung erfundene sexuelle Vorlieben unterstellt.

Wer künstlerisch beleidigt, hat vor Gericht bessere Chancen

Auch Böhmermanns Gedicht basiere auf Verhaftungen von Journalisten und Staatsangestellten und der Einschränkung der türkischen Pressefreiheit. "Im Zusammenhang mit seiner künstlerischen Darstellung war Böhmermanns Gedicht strafrechtlich legal", sagt Reese, "Kunst- und Meinungsfreiheit haben in Deutschland einen hohen Stellenwert." Das abgeschaffte Gesetz sei ohnehin so gut wie nie zur Anwendung gekommen. Tatsächlich ist lediglich ein anderer Fall aus dem Jahr 2007 bekannt, bei dem ein in Bayern lebender Schweizer zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, nachdem er die damalige Schweizer Bundespräsidentin online beleidigt hatte.


Anzeige

Auch bei VICE: Im Gespräch mit dem Schöpfer von 'House of Cards'


Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte die Ermittlungen schon im Herbst 2016 gestoppt, weil Böhmermann keine vorsätzliche Beleidigung nachgewiesen werden konnte. In einem ähnlichen Fall könnte Erdoğan heute nicht mehr versuchen, Böhmermann wegen Majestätsbeleidigung zu belangen – sondern lediglich als "normaler" geschädigter Bürger. Denn zivilrechtlich sei das eine andere Sache, sagt Reese. "Einige Teile des Gedichts wurden vom Landgericht Hamburg untersagt, Böhmermann musste die entsprechenden Passagen streichen." Das Gericht hatte die Persönlichkeitsrechte des Präsidenten über den Kunstgedanken gestellt, weil Böhmermann Erdoğan mit einem Schweinefurz und den österreichischen Straftätern Wolfgang Priklopil und Josef Fritzl verglichen hatte, die jahrelang junge Frauen in ihren Häusern gefangen hielten.

Selbst Trump darf nicht einfach so beschimpft werden

Egal, ob ihr ein poetisches Beschimpfungs-Vokabular besitzt oder Donald Trump eure lyrische Kritik noch so sehr verdient hat: Komplett straffrei beschimpfen geht auch nach der Abschaffung der Majestätsbeleidigung nicht. Nennt ihr Putin bei seinem Staatsbesuch eine "schwulenfeindliche Karpfenfresse", kann der euch nach wie vor wegen Beleidigung anzeigen – nur nicht mehr unter dem Vorwand, dass ihr ihn in seiner Rolle als Präsident diskreditiert. "Wenn jemand auf Twitter schreibt, dass Trump der neue Adolf Hitler ist, und der eine Strafanzeige stellt, dann sind die Behörden verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen", sagt Reese. Wer wegen Beleidigung verurteilt wird, kann mit einer Geldstrafe oder einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bestraft werden.

"Die Frage ist, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und was bereits eine Schmähkritik ist. Das ist eine Gratwanderung", erklärt Kay Reese. "Böhmermanns Fall war im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit klar Satire", so der Anwalt, "am Ende ist es aber immer eine Einzelfallabwägung."

Wenn Erdoğan, Trump und Putin gerade mit fragwürdigen politischen Entscheidungen beschäftigt sind und eure beleidigenden Tweets, Posts und Demo-Schilder nicht sehen oder zur Anzeige bringen, könnt ihr also durchaus straffrei schimpfen. Ob es sich lohnt, dafür die guten Vorsätze – netter sein und so – über Bord zu werfen, ist eine andere Sache.

Folge VICE auf Facebook, Instagram und Snapchat.