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Dieser Basler Polizist wurde zu Unrecht als Erdoğan-Spitzel abgestempelt

Der Polizeimitarbeiter wurde wegen Amtsmissbrauch verurteilt, bekam aber mildernde Umstände, weil er monatelang als Spitzel dargestellt wurde.
Der Basler Polizist war kein Erdogan-Spitzel. Foto: imago | Geisser | Future Image | Max Pixel | Public Domain

Es war ein gefundenes Fressen für die Medien: Ein türkischstämmiger Mitarbeiter der Basler Polizei und angeblicher Erdoğan-Anhänger soll sich an der Polizeidatenbank bedient und in 870 Fällen Daten über Erdoğan-Gegner an das türkische Konsulat geschickt haben. Am Montag entschied das Basler Strafgericht: "Von Spionage kann nicht die Rede sein", wie die Tageswoche schreibt. Da er trotzdem ohne dienstlichen Auftrag in der Polizeidatenbank stöberte, wurde Y.S. wegen Amtsmissbrauch zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 130 Franken verurteilt. Die einzig missbräuchlichen Abfragen betreffen hauptsächlich die Ex-Frau und jetzige Freundin des Baslers, entschied das Strafgericht.

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Nach dem Ende einer Beziehung mutieren einige von uns zu Detektiven, aber die wenigsten haben – vermutlich zum Glück – Zugang zur Polizeidatenbank. Diese Recherchen machen einen vielleicht zu einem etwas bedauernswerten Menschen, aber bestimmt nicht zu einem Staatsspitzel. Dazu hatten die Medien den Polizeimitarbeiter schliesslich hochstilisiert. Der Basler SVP-Grossrat Eduard Rutschmann erklärte im April letzten Jahres gegenüber der Basler Zeitung: "Man sieht bei diesem Fall wieder einmal, dass es eine Fehlentscheidung war, Ausländer in die Polizei aufzunehmen. Der mutmassliche Spitzel war offenbar der Türkei gegenüber loyaler eingestellt als gegenüber der Schweiz." Aber auch die Basler Staatsanwaltschaft sprang auf den Zug auf und hielt die Bevölkerung an, sich bei möglicher Bespitzelung zu melden.

Der Richter entschied, Y.S. habe nicht aus bösem Willen gehandelt. Sondern sei viel mehr Opfer einer Medienhetze geworden. Wie das Gericht urteilte, tragen nicht nur die Medien, sondern auch die Staatsanwaltschaft Mitschuld am Vorwurf der Bespitzelung. Deshalb sprach es Y.S. eine Genugtuung von 2.000 Franken und einen Schadenersatz von 500 Franken zu.

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