Der Halbmond vom Appenzell hat eingeschlagen: Der Künstler Christian Meier hat die drei Meter hohe Skulptur auf dem Alpstein platziert. Damit wollte der Atheist eine Diskussion über den Sinn und Unsinn von religiösen Symbolen auf den Berggipfeln anregen. Das hat er auch geschafft: Die Kommentarschreiber tobten mal wieder.Mit der Kunstaktion ging die Debatte um die Gipfelkreuze in eine nächste Runde. Gipfelkreuze? Einem eingefleischten Wanderer oder Alpinisten muss man wohl nicht erklären, was das ist. Wer aber nicht so ein Berg-Freak ist, dürfte vielleicht erst durch solche Diskussionen erfahren haben, dass es überhaupt so etwas wie Gipfelkreuze gibt.
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Die Kreuze haben schon vor Meiers Aktion in letzter Zeit für Schlagzeilen gesorgt: Extrembergsteiger Reinhold Messner beschwerte sich kürzlich in einem Interview darüber und meinte, man sollte die Berge nicht zu religiösen Zwecken möblieren. In Bayern gehen gerade unbekannte Vandalen um, die schon mehrere Kreuze mit der Axt niederhackten. Rechtskonservative wie der "Neue Rütlibund" sind auch längst auf den Zug aufgesprungen und fordern, dass das Kreuz als Zeichen des Abendlands im öffentlichen Raum unter Schutz gestellt wird. Und vor mehr als zehn Jahren nahmen Aktivisten Christian Meiers Provo-Aktion vorweg: Sie setzen eine Buddha-Statue auf den Piz Badile an der italienisch-schweizerischen Grenze.Abgesehen von all den oft ideologisch geführten Diskussion für oder gegen die Gipfelkreuze: Auf welcher rechtlichen Grundlage stehen die eigentlich? Mit anderen Worten: Dürfen diese überhaupt auf den Bergen thronen oder toleriert man eigentlich Illegales, weil es einfach ein Gewohnheitsrecht ist?Thomas Kappeler, Rechtsanwalt und Sektionschef Recht beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), klärt auf Nachfrage von VICE auf: "Bestehende traditionelle Gipfelkreuze dürften in der Regel in den Anwendungsbereich von Artikel 24c des Raumplanungsgesetzes fallen." Alles, was ausserhalb der Bauzonen errichtet wurde, ist also grundsätzlich in seinem Bestand geschützt, sofern es seinerzeit nach geltendem Recht gebaut wurde. Das sind schlechte Nachrichten für alle Kreuzgegner: Die in die Jahre gekommenen Gipfelaufsätze können nicht einfach so entfernt werden.
Ein Kreuz verschwinden lassen – gar nicht so einfach
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Aber Achtung, Kantönligeist: Je nach Gegend sieht die Sache wieder anders aus. Die Baukontrolle fällt nämlich in den Aufgabenbereich der Kantone und Gemeinden. Wie Kappeler erklärt, kann der Bund keine Auskunft darüber geben, ob Gipfelkreuze nach geltendem Recht oder illegal errichtet wurden.Unabhängig davon haben die Gegner jedenfalls einen Trumpf in der Hand: Wer auch immer heutzutage ein Kreuz—oder eben einen Halbmond oder sonst etwas—auf einen Berg stellen will, muss bei der zuständigen Gemeinde ein Baugesuch einreichen. Bei Installationen auf Berggipfeln gibt es hier eine wesentliche Einschränkung: "Geht es um einen Standort ausserhalb der Bauzonen, ist dies im Gesuch zu begründen", sagt Thomas Kappeler. "Das Vorhaben hat sich zudem in die Landschaft einzuordnen."
Eine Bewilligung für neue Kreuze ist schwierig zu bekommen
Will ich also etwas in den Bergen bauen, muss ich vorher erklären, weshalb das partout in der Natur stehen muss und zum Landschaftsbild passt. Damit dürfte es schwierig sein, heutzutage ein Gipfelkreuz aufzustellen: Bei einem Wegweiser liesse sich das natürlich leicht begründen, bei religiösen Symbolen wird's schwieriger. Deshalb lehnte etwa die Urner Regierung vor vier Jahren das Projekt eines dreieinhalb Meter hohen Eisenkreuzes auf dem Bristen ab: Sie sah keinen zwingenden Grund, dort mit dem Landschaftsschutz zu brechen.Streng genommen war somit auch Christian Meiers Nacht- und Nebelaktion im Appenzell illegal. Roland Inauen, Landammann von Appenzell Innerrhoden, hat daher umgehend mit ihm das Gespräch gesucht und ihm erklärt, dass eine solche Installation ohne Bewilligung nicht möglich ist. Nachdem der Künstler versichert hatte, den Halbmond innerhalb einer Woche wieder abzubauen, drückten die Behörden ein Auge zu. "Damit ist für mich das Thema erledigt", sagt Inauen zu VICE.
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Hätte der Künstler jedoch auf den Verbleib seiner Installation bestanden, so wären rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet worden, wie Inauen sagt. Die Debatte ist ein Novum für den Kanton: Dem Landammann sind zumindest aus der letzten Zeit keine Gesuche zu Gipfelkreuzen oder ähnlichen Objekten im Kanton bekannt. Die bestehenden Kreuze seien nämlich schon recht alt.Die Vorstellung, dass Gipfelkreuze ein uraltes Erbe seien, ist aber nicht ganz richtig: "In einem weiteren Sinn sind sie ein Kind der Naturforschung", sagt der Historiker Jon Mathieu, ein Spezialist der Alpengeschichte. "Die ersten Gipfelkreuze wurden, so weit wir wissen, um 1800 gesetzt." Somit sind sie ein modernes Phänomen. Spannend daran ist, dass diese Kreuze mehr mit Wissenschaft zu tun hat, als man heute annehmen würde: "Als die Naturforscher begannen, sich für die Bergwelt zu interessieren, zog das Christentum allmählich nach", erklärt Mathieu. Als Reaktion auf die Alpenexpeditionen im 19. Jahrhundert habe sich auch die Vorstellung einer natürlichen Religion durchgesetzt, die in der Wildnis präsent sein wollte.Dass Berggipfel überhaupt zu einem Zankapfel werden können, ist laut Jon Mathieu ebenfalls eine neuere Erscheinung. Zwar haben die Gemeinden schon im Spätmittelalter ihre Grenzen genau festgelegt. Wichtig waren damals aber die Alpweiden. Die landwirtschaftlich nutzlosen Gipfel interessierten vor dem Aufkommen der Naturforschung und der Obsession für die Erstbesteigungen kaum jemanden.
Gipfelkreuze als Kinder der Moderne
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Zudem konnten Gipfelkreuze ganz unterschiedliche Funktionen erfüllen—nicht nur religiöse. Wie Jon Mathieu erklärt, dienten sie in Spanien und Lateinamerika als Hoheitszeichen für eroberte Gebiete, in Österreich waren sie um 1800 eine Verteidigung gegen Napoleons Einfluss.Einer, der wenig anfangen kann mit diesen Gipfelaufsätzen ist Valentin Abgottspon. Der Vizepräsident der "Freidenker-Vereinigung der Schweiz" wehrt sich schon seit Jahren gegen religiöse Symbole, vor allem in Schulzimmern und Gerichtssälen. Er nimmt positiv überrascht zur Kenntnis, dass manche Kantone nun keine Erlaubnis für neue Gipfelkreuze mehr erteilen. "Wir sind für ein Moratorium—ausserhalb der Bauzone wollen wir keine religiösen Kennzeichen", sagt Abgottspon zu VICE. In der Natur sollten nach Ansicht der Freidenker weder christliche, muslimische noch sonstige religiöse Symbole stehen.
Was wäre, wenn der Islamische Zentralrat ein Gesuch stellen würde?
Die Kunstaktion von Christian Meier sieht er aber als interessantes Gedankenspiel: "Was wäre, wenn etwa der fundamentalistische Islamische Zentralrat auf die Idee käme, ein Gesuch für einen Gipfelhalbmond zu stellen?", fragt sich Abgottspon. Daher findet er es problematisch, dass eine Religion bevorzugt wird. "Die Polteri-Antwort ist dann immer, dass das Christentum halt zu uns gehöre." Dies geht aus seiner Sicht aber juristisch nicht auf: "Wir dürfen niemanden privilegieren oder diskriminieren." So könne man genauso gut als Parodie ein fliegendes Spaghettimonster auf den Gipfel stellen. Von Vandalenakten gegen Gipfelkreuze distanziert sich Abgottspan aber klar: "Wir wollen uns im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit dagegen wehren."
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Pfarrer findet die Kunst-Aktion toll, verteidigt aber die Kreuze
Dennoch sieht Ruedi Beck keinen Sinn in einer Jagd auf Gipfelkreuze: "Wo etwas gewachsen ist, finde ich nicht, dass man hier etwas wegnehmen muss", findet er. Mit anderen Worten: Man solle doch den Bergsteigern, die noch einen Bezug dazu haben, diese Tradition lassen.
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Eine symbolische Debatte
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Titelfoto von Twitter/Leichtgedacht