FYI.

This story is over 5 years old.

Vice Blog

Was ihr über die Abtreibungsgesetze in Polen und Österreich wissen solltet

In Polen galten bisher Ausnahmeregelungen für Vergewaltigungen und in Österreich sind Abtreibungen eigentlich verboten. Alle Fakten rund um den #CzarnyProtest.

Na górze słychać głównie gwiazdy i trąbki. Przebiło się tylko 'Jarosław, kobiety zostaw' — Patryk Strzałkowski (@PStrzalkowski)3. Oktober 2016

Zehntausende Frauen gingen am Montag trotz Regen in Polen schwarz gekleidet auf die Straße. Viele legten für einen Tag die Arbeit nieder, gingen nicht zur Uni, Hausfrauen wurden aufgerufen, den Tag nicht zu arbeiten. In Warschau waren einige [Geschäfte geschlossen](doors saying they were observing the strike, while in many places women showed up to work in black clothing.); viele Frauen, die zur Arbeit gingen, kamen in schwarzer Kleidung. Grund war die geplante Verschärfung des bereits sehr restriktiven Abtreibungsgesetzes.

Anzeige

Auch in Berlin, Brüssel, Paris, Wien und in Nairobi gab es Demonstrationen von Menschen, die sich mit den Frauen in Polen solidarisierten. Die Demonstrationen standen unter dem Motto "Czarny protest", was auf Deutsch "schwarzer Protest" bedeutet. Guy Verhofstadt, Vorsitzender der liberalen Fraktion im EU-Parlament (ALDE), solidarisierte sich via Twitter. Die sozialdemokratischen Europaabgeordneten versammelten sich in Straßburg, um ihre Unterstützung zu zeigen. Am Mittwoch soll das Thema auch im EU-Parlament diskutiert werden.

Viele der Frauen hielten bei den Protesten Kleiderbügel aus Draht in die Luft—als Symbol für lebensbedrohliche veraltete Abtreibungsmethoden, mit denen verzweifelte Frauen selbst abgetrieben und dabei oft nicht überlebt haben. Polen hat heute neben Irland und Malta bereits eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Legal darf bisher nur abgetrieben werden, wenn das Leben der Mutter oder des Fötus durch die Schwangerschaft gefährdet ist oder die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande kam. Das neue Gesetz soll noch restriktiver sein—abtreibende Frauen könnten bis zu maximal fünf Jahre ins Gefängnis kommen.

Eine junge Ärztin, die den Protest in Polen unterstützt, sagte gegenüber dem Guardian: "If a woman is raped, she will be treated worse than the man who raped her." Aber wie genau ist die Lage in Polen im Detail? Wie ist sie in Österreich? Wir haben uns die Gesetzeslagen in beiden Ländern angesehen und versuchen auch zu zeigen, in welche Richtung sie gehen werden.

Anzeige

Die Lage in Österreich

Vergewaltigungen sind demnach übrigens kein Grund, einen Schwangerschaftsabbruch auch nach Ablauf der 3 ersten Monate durchzuführen. Über Details zum medizinischen Eingriff, mögliche Komplikationen und Spätfolgen sowie Alternativen, wenn die Frist bereits verstrichen ist, informiert das Gesundheitsportal des Familienministeriums gesundheit.gv.at.

Die Lage in Polen

7 men discussed abortion rights in Poland in tv yesterday #CzarnyProtest pic.twitter.com/TzDOPyRgfH
— Ola Sitarska (@olasitarska) 3. Oktober 2016

Der Gesetzesentwurf, der Ende September vom polnischen Parlament mit 267 zu 154 Stimmen verabschiedet wurde, sieht ein nahezu komplettes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen vor—sollte der Vorschlag tatsächlich in geltendes Recht umgesetzt werden, wäre eine Abtreibung nur noch in einem Fall zulässig: nämlich dann, wenn Lebensgefahr für die Schwangere besteht. Nicht nur Ärzte, die Abtreibungen durchführen, sollen unter Strafe gestellt werden: Auch die werdenden Mütter würde nun im Falle einer Abtreibung eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren erwarten. Polen hätte damit das strengste Abtreibungsgesetz in der Europäischen Union.

Es ist nicht der erste Vorstoß der regierenden, nationalkonservativen Partei "Recht und Gerechtigkeit" in diese Richtung. Ähnlich wie bei vielen der kontroversen Gesetze, die in Polen im Laufe des letzen Jahres verabschiedet wurden, konnte die Partei den Entwurf durch die absolute Mehrheit im Parlament diesmal aber im Alleingang durchwinken.

Anzeige

Polens Abtreibungsrecht gehörte auch vor dem jüngsten Gesetzesentwurf schon zu den strengsten Europas: Während Schwangerschaftsabbrüche im sozialistischen Polen zwar noch legal waren und in Krankenhäusern kostenlos durchgeführt werden konnten, änderte sich das mit der Verfassungsänderung 1989 und der damit einhergehenden Souveränität des Landes—der stärker werdende Einfluss der katholischen Kirche auf die erstarkten demokratischen Parteien machte sich in der Diskussion um sexuelle Rechte schnell bemerkbar.

mamy moc, to piękne
chicago, bruksela, berlin i new delhi:-)— hemmorożec (@OHHHMYCHANEL)October 3, 2016

Bereits 1992 strebte die damalige Regierung ein völliges Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen an, das auch die Frauen unter Strafe stellen sollte. Und auch damals war der Widerstand der Zivilgesellschaft massiv: Eine Petition sammelte über 2 Millionen Unterschriften gegen das Vorhaben der Regierung.

Nichtsdestotrotz war der Abbruch einer Schwangerschaft ab 1993 nur noch bei schweren Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen des Kindes, bei Gefahr für die Mutter oder in Folge von kriminellen Handlungen—etwa einer Vergewaltigung—legal. Diese Gesetzeslage gilt bis heute. Aktuell gilt in Polen ebenfalls die 12-Wochen-Regelung für Schwangerschaftsabbrüche—also dieselbe 3-Monats-Frist wie in allen EU-Staaten mit Ausnahme von Frankreich, Slowenien und Schweden.

Obwohl sich Frauen mit Abtreibungen, die nicht in eine dieser Ausnahme-Bedingungen fallen, seither rechtlich gesehen strafbar machen, wurden diese Strafen in der Praxis immerhin nicht exekutiert. Sehr wohl unter Strafe gestellt wurden Ärzte, die solche Abtreibungen durchführten: 2008 etwa wurde eine Gynäkologin, die mehrere Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen hatte, zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Quite possibly the coolest protest sign ever. Stand by — Lydia Gall (@LydsG)October 4, 2016

Der Kampf für liberalere Abtreibungsgesetze wurde in Polen auch zum übernationalen Politikum: 2007 bekam eine polnische Frau, der in einem Krankenhaus der Schwangerschaftsabbruch verweigert worden war, nach einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte Recht: Der polnische Staat habe seine Pflicht zum Schutz des Privatlebens der Beschwerdeführerin verletzt—sie bekam in Folge 25.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

Die aktuellen Demonstrationen reihen sich in eine Reihe von massiven Protesten der Zivilgesellschaft gegen die immer weiter ausufernden und extrem umstrittenen Gesetzesreformen der rechtspopulistischen Regierung ein. Unter anderem reduzierte die Regierung die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs und verabschiedete ein Gesetz, das es der Regierung möglich macht, wichtige Posten bei öffentlich-rechtlichen Medien zu besetzen.