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Die längste Wahl der Welt

Was würde passieren, wenn der Bundespräsident plötzlich durchdreht?

Was, wenn der Bundespräsident einen Putsch versucht? Was, wenn er in einem Facebook-Posting Italien den Krieg erklärt?

Illustration von Paul Friedländer

Vermutlich haben sich in der österreichischen Geschichte nie mehr Menschen mit der Frage beschäftigt, welche Kompetenzen der Bundespräsident tatsächlich hat, als heute. Dass er dabei doch ein paar Befugnisse mehr hat, als das in den letzten Jahrzehnten ersichtlich war, weiß mittlerweile jeder. Unsere bisherigen Präsidenten haben nur das Amtsverständnis der Verfassung von 1920 gelebt—obwohl ihr Amt durch die Verfassung 1929 eigentlich gestärkt wurde. Jetzt haben wir zwei Kandidaten, die das ändern möchten—der eine mehr, der andere etwas weniger.

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Aber so allmächtig, wie der Bundespräsident im aktuellen Wahlkampf oft dargestellt wird, ist er auch wieder nicht. Tatsächlich darf er einiges, aber bei weitem nicht alles und wie viel davon nur theoretisches Gerede und wie viel praktisch wirklich umsetzbar ist, wurde in den letzten Wochen von allen möglichen Seiten aufgearbeitet. Aber was, wenn der Bundespräsident einfach durchdreht? Wenn es ihn überhaupt nicht mehr interessiert, was die Verfassung erlaubt und was nicht?

Wir haben dazu den Verfassungsjuristen Theo Öhlinger befragt. Er hat uns die Fragen zwar beantwortet, aber hinzugefügt, dass er es für gefährlich halte, die Überzeugung der Österreicher in den Wert von Demokratie mit derartigen Spekulationen auch nur im Ansatz in Frage zu stellen. Außerdem ließ er vorausschicken, dass er alle Fragen für rein spekulativ und ohne jeden Realitätsbezug halte. (Das tun wir übrigens auch. Aber wir mögen eben auch Was-wäre-wenn-Geschichten.)

VICE: Egal, wer am Sonntag Bundespräsident wird—gehen wir davon aus, er entwickelt Allmachtsfantasien und möchte den Rechtsstaat Stück für Stück abschaffen. Was könnte er machen? Könnte er das Amt des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten zusammenlegen?
Dr. Theo Öhlinger: Der Bundespräsident kann diese Funktionen nicht zusammenlegen. Erstens rechtlich nicht: Das ginge als eine "Gesamtänderung der Bundesverfassung" nur mit einer Volksabstimmung über ein vom Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit beschossenes Verfassungsgesetz und zweitens faktisch nicht: Er hat keinerlei polizeiliche oder militärische Gewaltmittel, mit denen er etwa das Bundeskanzleramt besetzen und sich zum Bundeskanzler ausrufen könnte.

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Kann der Bundespräsident einem Land den Krieg erklären? Was passiert, wenn er einfach eine Pressemitteilung oder ein Facebook-Posting macht, in dem er Italien den Krieg erklärt.
Er kann keinen Krieg erklären, das würde formell eines Beschlusses des Nationalrats erfordern, der selbst dabei verfassungswidrig handeln würde, weil das immer noch das Neutralitäts-Verfassungsgesetz nicht erlaubt. Wenn er ein entsprechendes Schreiben nach Rom schicken würde, würde dort wohl die Frage an den österreichischen Botschafter gerichtet werden, ob das ein Aprilscherz ist oder der Bundespräsident den Verstand verloren habe.

Sagen wir, der Bundespräsident macht einfach alles, was er will, was wäre dann?
Wenn er alles machen würde, was er will—wie Sie es beschreiben—, dann müsste man von einer geistigen Verwirrung ausgehen: Der Bundespräsident wäre daher wegen Krankheit an der Ausübung seines Amtes verhindert und seine Funktionen würden zunächst auf den Bundeskanzler übergehen. Der Bundeskanzler als Vertreter eines an der Amtsführung verhinderten Bundespräsidenten kann alle Befugnisse ausüben, die dem Bundespräsidenten laut Verfassung zustehen.

Zusätzlich müsste er, wenn das nicht schon seine Angehörigen tun, veranlassen, dass der Bundespräsident in eine entsprechende Klinik, allenfalls mit polizeilicher Gewalt, eingeliefert und dort ärztlich behandelt wird. Wäre der Bundespräsident nach 20 Tagen immer noch nicht amtsfähig, würde seine Funktion auf die drei Präsidenten des Nationalrats übergehen. Würde von den Ärzten eine unheilbare geistige Erkrankung des Bundespräsidenten festgestellt, wäre eine Neuwahl auszuschreiben.

Absurdestes Szenario: Der Bundespräsident erlässt eine Notstandsverordnung, entlässt die Regierung, verschanzt sich in der Hofburg und plant mit engen Vertrauten einen Putsch. Was passiert dann?
Wenn der Bundespräsident einen Putsch plant und dabei die Regierung, im Besonderen den Innen- und den Verteidigungsminister, auf seiner Seite hätte, ist allerdings—siehe 1934—rechtlich dagegen kein Kraut gewachsen. Wahrscheinlich gäbe es dann, wie damals, einen Bürgerkrieg. Man sollte mit so etwas allerdings gar nicht spekulieren. Ich meine, dass der beste Schutz gegen Machtallüren irgendeines Politikers eine tief in der Bevölkerung verankerte Überzeugung des Werts der Demokratie ist.

Hanna ist eh sehr glücklich, dass sie in einer Demokratie lebt, da darf sie nämlich auf Twitter schreiben, was sie denkt: @HHumorlos