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Warum die Scharia-Polizei in Deutschland jetzt doch nicht verboten ist

Das Wuppertaler Landgericht erlaubt die Scharia-Polizei. Die Salafisten und ihre orangen Westen seien nicht einschüchternd.

Foto: Screenshot aus dem VICE-Video „Hooligans vs. Salafisten: Interview mit einem Salafisten"

In orangen Westen mit der Aufschrift „Shariah Police", sind sie im vergangenen Jahr durch Wuppertal gezogen und haben versucht, junge Menschen vom Spielhallen- oder Discobesuch abzuhalten. Auch der Konsum von Alkohol und Tabak war der selbsternannten Scharia-Polizei, rund um ihren mutmaßlichen Anführer Sven Lau, ein Dorn im Auge. Gelbe Aufkleber, die strenge islamische Verhaltensregeln propagierten, erhoben zudem den Anspruch auf eine „Shariah Controlled Zone".

Weil viele Passanten sich durch das Auftreten der Salafisten eingeschüchtert fühlten, schaltete sich die Polizei ein. Gegen 9 Personen zwischen 24 und 34 Jahren erhob die Wuppertaler Staatsanwaltschaft schließlich Anklage wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz. Gestern lehnte das Landgericht Wuppertal die Eröffnung eines Prozesses gegen die Männer jedoch ab.

Vom Tragen der handelsüblichen grell-orangen „Shariah-Police"-Warnwesten sei keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen, zitiert Spiegel Online das Gericht. Das sei aber Voraussetzung für die Eröffnung eines Strafverfahrens. Nur die Anklage gegen Sven Lau ließ das Gericht zu. Ihm wird die Organisation einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel vorgeworfen.

Wird die „Scharia-Polizei" nun also wieder auf Patrouille gehen? Durchaus möglich. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft kündigte jedoch an, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen und bis zur rechtskräftigen Entscheidung gegen weitere Auftritte der Scharia-Polizei vorzugehen.