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Urteil in Italien: Essensdiebstahl ist kein Verbrechen, wenn man hungrig ist

In Deutschland wird Mundraub noch immer verfolgt.
Foto via imago

Roman Ostriakov ging in den Supermarkt, nahm sich etwas Käse und Würste aus dem Regal und verließ den Laden, ohne zu bezahlen. Die Waren hatten einen Wert von 4,07 Euro. Der Mann kommt aus der Ukraine und ist ohne Obdach. 2015 wurde er dafür zu sechs Monaten Haft und einer Strafe von 100 Euro verurteilt, jetzt wurde er freigesprochen. Der Prozess, dessen Streitwert unter fünf Euro liegt, zog sich damit über drei Instanzen. Zwei Mal wurde er verurteilt, nun der Freispruch, der als Präzedenzfall gilt.

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Das berichtet die BBC. 2011 war Ostriakov von einem anderen Kunden in Genua bei den Diebstählen beobachtet worden, der dann den Sicherheitsdienst informiert hatte. Bei einem dritten Prozess ist der Mann nun freigesprochen worden, weil die Richter feststellten, dass das Recht auf Leben wichtiger ist als das Recht auf Eigentum, so steht es in La Stampa.

Das Gericht schrieb in der Urteilsbegründung, dass die kleine Menge gestohlener Lebensmittel für den Obdachlosen „dringend notwendig war, um sich ernähren zu können".

In Deutschland ist Mundraub noch immer strafbar. Das Delikt als solches wurde zwar 1975 abgeschafft, aber dafür wurde vor Gericht kein Unterschied mehr gemacht, ob man Essen oder Konsumgüter stiehlt. Damit haben sich die Strafen auf Mundraub verschärft und Ladendiebstahl wird in jeder Form verfolgt, wenn entsprechend Anzeige gestellt wird.