Politik

Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG

Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG
Foto Ungarn

Auf der Website https://vice.com wurde am 21. Juni 2022 ein Artikel mit dem Titel „Fake-Wahlbeobachter: Wie deutsche Politiker autokratischen Regimen helfen“ veröf- fentlicht, in welchem zusammengefasst behauptet wurde, der der rechtspopulistischen FPÖ zugehörige und pro- Fidesz positionierte Antragsteller Harald Vilimsky sei von einem Fidesz-nahen Thinktank, dem Christlich Demokra- tischen Institut, CDI, zur Wahlbeobachtung nach Ungarn geholt worden, einem Land, das seit Jahren die Presse- freiheit angreife und politische Gegner bekämpfe. Während andere Wahlbeobachter, durch international anerkannte Organisationen entsandt, von ominöser Wahlkampffinanzie- rung zensierten Medien und verletzten Wahlgeheimnissen berichteten, sagten der Antragsteller und andere „Fake- Wahlbeobachter“: ‚Hier lief alles super! Die Wahl war fair, frei, geheim und alle Prozesse waren transparent.'. Demokratisch gewählte Abgeordnete würden eine unfaire Wahl in einem mehr oder minder unfreien Land legitimie- ren. Der Deal mit der Fake-Wahlbeobachtung laufe meist so, dass man Politiker auf einen guten Platz im Flugzeug oder in ein schickes Hotel einlade oder eine großzügige Überweisung tätige. Im Gegenzug würden diese nicht so genau hinschauen. Fake-Wahlbeobachter würden autoritären Herrschern dazu dienen, Wahlbetrug reinzuwaschen und zu verschleiern, dass Standards demokratischer Wahlen nicht eingehalten worden seien. Der Antragsteller habe Viktor Orbán dann über Facebook und Twitter zum Wahlsieg gratu- liert. Er erblickt in den angeführten Behauptungen die Verwirklichung des Tatbestandes der üblen Nachrede und hat deswegen Anträge nach dem Mediengesetz gestellt. Ein Verfahren beim Landesgericht für Strafsachen Wien ist anhängig.

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Oberlandesgericht Wien

Gerichtsabteilung 17, am 7. Oktober 2022

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